Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1995 - X B 274/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 08.05.1996 - X B 12/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Außerdem rügen die Kläger die Verletzung des gesetzlichen Richters (Art. 101 des Grundgesetzes -- GG --) beim Bundesfinanzhof (BFH) und beantragen, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die streitige Frage des gesetzlichen Richters und über den BFH-Beschluß vom 17. Mai 1995 X B 274/94 "in Sachen Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigkeitserklärung" entschieden habe.Eine Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des BFH vom 17. Mai 1995 X B 274/94 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beschwerde unzulässig ist und dem Senat eine Sachentscheidung über die als vorgreiflich behauptete Rechtsfrage verwehrt ist.
- FG Hessen, 25.01.2001 - 11 K 1547/99
Erledigung der Hauptsache; Vorläufigkeit; Rechtsschutzbedürfnis; …
Damit aber fehle der Klage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (unter Hinweis auf die Beschlüsse des BFH vom 9. August 1994 X B 26/94, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 1994, 119, und vom 22. März 1996 III B 173/95, BStBl II 1996, 506 ; sowie das Urteil vom 17. Mai 1995 X B 274/94; desweiteren Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Juni 1995 10 K 1366/94; Anwendungserlass zur AO zu § 350 , Tz. 6) von Anfang an das Rechtsschutzinteresse. - FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01
Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des …
Zwar sind auf verfassungsrechtliche Zweifel (speziell Art. 3 Grundgesetz -- GG --) gestützte Klagen gegen diesbezüglich (gemäß § 165 Abgabenordnung -- AO --) wegen anhängiger Musterverfahren für vorläufig erklärte Steuerbescheide nach herrschender Meinung grundsätzlich mangels Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung -- FGO --) unzulässig (Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 27. März 1996 2 BvR 1755/95, Steuer-Eildienst --StEd- 1996, 344; Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Dezember 1996 X B 282/95, BFH/NV 1997, 278; vom 17. Mai 1995 X B 274/94, Juris; X B 234/94, Juris; vom 24. Januar 1995 X B 176+179/94, Juris; vom 18. Februar 1994 VI B 123/93, BFH/NV 1994, 548; a. A. betr. - BFH, 17.12.1996 - X B 282/95
Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages
Nach den Senatsbeschlüssen vom 9. August 1994 X B 26/94 (BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803) und vom 17. Mai 1995 X B 274/94 (nicht veröffentlicht) ist bei vorläufiger Festsetzung von verfassungsrechtlich umstrittenen Besteuerungsgrundlagen ein Rechtsschutzinteresse für eine Klage vor dem FG nur dann gegeben, wenn die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) trotz der bereits anhängigen Musterverfahren aus berechtigtem Interesse eine weitere Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder eine abweisende Entscheidung des FG erreichen wollen, damit sie selbst Verfassungsbeschwerde erheben können.
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