Rechtsprechung
| BFH, 25.04.2006 - X B 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 170 Abs. 2; ; AO 1977 § 90 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Umfang des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für die Übernahme von in einem Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB: ausländische Zeugen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 13.01.2005 - 8 K 4459/00
- BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Aus diesem Grund darf sich das Beschwerdevorbringen nicht darauf beschränken, das Verhalten des FG zu schildern, sondern muss sich auch mit dem Vortrag der anderen Beteiligten befassen (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2004 VIII B 59/03, juris Nr: STRE200450246). - BFH, 09.02.2001 - II B 9/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessbevollmächtigter - Bestellung - Verfahrensrüge …
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG scheidet daher aus, wenn dem FG nicht die entsprechende Absicht angezeigt worden ist (zur Abgrenzung vgl. auch BFH-Beschluss vom 9. Februar 2001 II B 9/99, BFH/NV 2001, 933). - BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Das FG ist im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nach ständiger Rechtsprechung nicht gehalten, den Beteiligten seine mögliche Beweiswürdigung anzudeuten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954, m.w.N.).
- BFH, 29.07.2004 - V B 79/03
Voraussetzungen einer Entscheidung nach der freien Überzeugung des Gerichtes; …
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Denn jedenfalls kommt eine Übernahme der im Strafverfahren erfolgten Beweiswürdigung nur in Betracht, wenn das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Beweiswürdigung für zutreffend erachtet (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2004 V B 79/03, juris Nr: STRE200451204). - BFH, 25.11.2002 - I B 32/02
Ausländische Zeugen, unterlassene Vernehmung
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Eine solche Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte wie im Streitfall in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627). - BFH, 09.12.2004 - VII B 17/04
Übernahme tatsächlicher Feststellungen aus Strafverfahren
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Zwar kann sich das FG die in einem Strafverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen zu Eigen machen, wenn hiergegen keine substantiierten Einwendungen erhoben werden (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 17/04, BFH/NV 2005, 935). - BFH, 14.10.2003 - X B 77/03
Darlegung von Verfahrensmängeln; Vernehmung eines im Ausland lebenden Zeugen
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Eine solche Überraschungsentscheidung liegt dann vor, wenn das FG einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X B 77/03, juris Nr: STRE200351303). - BFH, 08.11.2005 - X B 105/05
Grundsätzliche Bedeutung; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Wird als Verfahrensfehler eine unzureichende Sachaufklärung nach § 76 Abs. 1 FGO geltend gemacht, dann ist, wenn ein Beweisantrag nicht gestellt worden ist, darzutun, dass sich dem FG eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 8. November 2005 X B 105/05, juris Nr: STRE200551275). - BFH, 14.01.2000 - VIII B 72/99
Festgeldanlagen in Österreich - Zinseinnahmen - Einkünfte aus Kapitalvermögen - …
Auszug aus BFH, 25.04.2006 - X B 38/05
Hieraus folgt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein Kläger einen im Ausland ansässigen Zeugen in die Sitzung stellen muss, wenn es um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts geht (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2000 VIII B 72/99, juris Nr: STRE200050368).
- BFH, 03.04.2007 - VIII B 60/06
NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Zeugenvernehmung, Divergenz
Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG scheidet aus, wenn --wie im Streitfall-- dem FG nicht die entsprechende Absicht angezeigt worden ist (BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).Eine derartige Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte wie im Streitfall in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1444, dort auch zur Abgrenzung zu einem Ausnahmefall, der dem BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627 zugrundelag;… zu den gesteigerten Mitwirkungspflichten bei vertretenen Parteien vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).
- BFH, 06.02.2007 - X B 136/06
Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen
Vielmehr muss der Kläger einen im Ausland ansässigen Zeugen in der Sitzung stellen, wenn es um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts geht (Senatsbeschluss vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).Denn eine Sachaufklärung durch das FG kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn der Kläger gegenüber dem FG anzeigt, diesen Zeugen in der Sitzung zu stellen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 1444).
- BFH, 23.12.2009 - II B 121/09
Keine Verwirkung von Steueransprüchen wegen Rechtsprechungsänderung
Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG scheidet deshalb dann aus, wenn --wie im Streitfall-- dem FG nicht die entsprechende Absicht angezeigt worden ist (BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).Eine derartige Hinweispflicht besteht regelmäßig nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte --wie im Streitfall-- in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1444).
- BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18
Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln
Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung des FG auf ein solches Beweismittel, ist daher in der Beschwerde darzulegen, dass der Beschwerdeführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO genügt, d.h. das Beweismittel beschafft hat (s. zu Auslandszeugen BFH-Beschlüsse vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, unter 3.;… vom 27. Oktober 2015 I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10; s. zur Mitwirkungsverpflichtung bei ausländischen Bankguthaben BFH-Entscheidungen vom 21. September 2005 II R 56/03, BFHE 210, 522, BStBl II 2005, 875, unter II.4.b;… vom 18. Februar 2008 II B 109/06, BFH/NV 2008, 1163, unter A.1.). - BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen
Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines solchen Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Beschwerdeführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6;… vom 27. Oktober 2015 I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10). - FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 398/08
Zurechenbarkeit von Zahlungseingängen auf Auslandskonten und Hinterziehung von …
Eines entsprechenden Hinweises des Gerichts bedarf es nicht, wenn der Kläger in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist ( BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028 , vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444). - BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten …
Rn. 23 (2) Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Rechtsmittelführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25.04.2006 - X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6, …sowie vom 27.10.2015 - I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10). - BFH, 07.10.2008 - I B 62/08
Darlegung von Sachaufklärungsmängeln
Vom FG auszuschöpfende weitere Beweismittel haben sie nur insoweit konkret benannt, als sie geltend gemacht haben, das FG hätte den Arbeitgeber des Klägers anhören können; damit wird aber schon deshalb kein Verfahrensmangel dargelegt, weil der Arbeitgeber nach den Feststellungen des FG in der Schweiz ansässig ist und im Ausland ansässige Zeugen nicht vom FG herangezogen, sondern von den Beteiligten gestellt werden müssen (…BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506; vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444;… vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, m.w.N.). - BFH, 07.07.2008 - VIII B 106/07
Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch Stellung von im Ausland ansässigen Zeugen …
Eines entsprechenden Hinweises seitens des Gerichts bedarf es nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte --wie im Streitfall-- in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, m.w.N.) und der Klägervertreter im finanzgerichtlichen Verfahren zuvor sogar schriftsätzlich unter Hinweis auf die Problematik des § 90 Abs. 2 AO angekündigt hat, die Zeugen in die mündliche Verhandlung zu stellen. - BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
Widerstreitende Steuerfestsetzungen - kumulativ begründetes FG-Urteil - …
Aus diesem Grund darf sich das Beschwerdevorbringen nicht darauf beschränken, das Verhalten des FG zu schildern, sondern muss sich auch mit dem Vortrag der anderen Beteiligten befassen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444). - FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 248/03
Hinweis auf Stellung eines ausländischen Zeugen
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