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| BFH, 18.03.1992 - X B 59/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen die Streitwertfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 114 Abs. 3 FGO
Finanzgerichtsordnung; einstweilige Anordnung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.11.1967 - IV R 139/67
Besetzung eines Gerichts - Vorschriftsmäßigkeit - Prüfung auf Rüge - GmbH & Co. …
Auszug aus BFH, 18.03.1992 - X B 59/91
Sie gelten grundsätzlich auch für das Verfahren betreffend die Gewinnfeststellung bei einer GmbH & Co. KG (BFH-Urteil vom 15. November 1967 IV R 139/67, BFHE 90, 399, 422, BStBl II 1968, 152). - BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83
Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist - …
Auszug aus BFH, 18.03.1992 - X B 59/91
Die Anwendung dieser Grundsätze ist nicht auf den Bereich der sog. Abschreibungsgesellschaften beschränkt (BFH-Beschluß vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, 10, BStBl II 1988, 287). - BFH, 03.10.1989 - VIII R 226/84
Anforderungen an Rechtsschutzbedürfnis bei der Festsetzung des Streitwertes
Auszug aus BFH, 18.03.1992 - X B 59/91
Dies wird einmal durch einen Steuersatz von über 50 v. H. bei anderen Gesellschaftern ausgeglichen und ist zum anderen die zwangsläufige Folge der bei der Streitwertbemessung im Gewinnfeststellungsverfahren gebotenen pauschalierenden Betrachtungsweise (BFH-Beschluß vom 3. Oktober 1989 VIII R 226/84, BFH/NV 1990, 725).
- VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen - …
Insbesondere mit Blick auf die Höhe der Abgabenforderung und in Anbetracht des Umstandes, dass es vorliegend um den Erlass einer Sicherungsanordnung zur Verhinderung eines Eingriffs in den Rechtskreis der Antragstellerin auf der Grundlage eines als Vollstreckungstitel ausscheidenden unwirksamen Abgabenbescheides und nicht um die Erweiterung ihrer Rechte durch den Erlass einer Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, etwa zur Verfolgung von Einwendungen gegen die Vollstreckung oder gegen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides geht (vgl. zu solchen Fällen etwa BFH…, Beschluss vom 17. Mai 1988 - VII B 27/88 - BFH/NV 1989, 114; Beschluss vom 18. März 1992 - X B 59/91 - BFH/NV 1992, 618: Stundung; Beschluss vom 21. Juli 1992 - VII B 78/92 - zitiert über juris: Gewinnrückstellungen;… Beschluss vom 12. März 1993 - V B 124/92 - BFH/NV 1994, 260 und Beschluss vom 27. Juli 1993 - VII B 267/92 - zitiert über juris: Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung; Beschluss vom 12. Mai 1993 - I B 15/93 - zitiert über juris: Möglichkeit eines Verlustrücktrags), ist es der Antragstellerin wegen des Gebots effektiver Rechtschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zuzumuten, zunächst eine Vollstreckung des - nicht wirksam gewordenen und daher als Vollstreckungstitel ausscheidenden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG BB) - Beitragsbescheides hinzunehmen und eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten oder sich nach Einleiten konkreter Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. §§ 281 ff. AO i.V.m. § 5 VwVG BB) gegen diese als der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte zur Wehr zu setzen. - BFH, 09.06.1993 - I B 12/93
Stundung einer Steuerfestsetzung - Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer …
Als Anordnungsanspruch kommt im Streitfall der von den Antragstellern behauptete Anspruch auf Stundung der Abzugsteuer in Betracht (vgl. ebenso BFH-Beschluß vom 18. März 1992 X B 59/91, BFH/NV 1992, 618, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Auskunftsersuchen; Passbehörde; Steuerrückstand; Steuergeheimnis; Einstweilige …
Bezeichnung und Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs bedeuten, dass der Antragsteller den Anspruch rechtlich schlüssig darlegen und dessen tatsächliche Voraussetzungen (§ 294 ZPO) glaubhaft machen muss (vgl. etwa: BFH, Beschluss vom 18. März 1992 - X B 59/91 - BFH/NV 1992, 618 (619)).
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