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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1997 - X R 146/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1137
BFH, 26.11.1997 - X R 146/94 (https://dejure.org/1997,1137)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - X R 146/94 (https://dejure.org/1997,1137)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - X R 146/94 (https://dejure.org/1997,1137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Betriebsausgaben; Lebensführungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Dabei zählen zu den Wertzugängen in Geldeswert für alle Einkunftsarten i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG gleichermaßen alle nach objektiven Merkmalen in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen (nicht rein ideellen) Wert besitzen und damit eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers zur Folge haben (BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995;… w. Nachw. bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 427 ff. und § 8 Rz. 30 ff.).

    Diese Voraussetzungen erfüllt auch die von einem Geschäftspartner kostenlos gewährte Reise, sofern sie -- wie hier -- in nicht unerheblichem Umfang auch der Befriedigung allgemein-touristischer Interessen dient (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).

    Einer Zurückverweisung zur genaueren (schätzungsweisen) Ermittlung dieses Werts (vgl. auch BFH in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter 3.) bedurfte es ebensowenig wie zur Aufteilung der Flugkosten, weil offensichtlich ist, daß der darin enthaltene Anteil an Betriebsausgaben vom Wert der Vorteilsgewährung bei weitem übertroffen wird, und weil einer Erhöhung der Einkommensteuerschuld das Verbot der Schlechterstellung (…dazu Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 96 Rz. 5, m. w. N.) entgegensteht.

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Für die Zuordnung eines durch Auslandsreisen verursachten Aufwands ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen -- wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises -- nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513, und vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357;… Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 520 zu den Stichworten "Geschäftsreisen" und "Informationsreisen", jeweils m. w. N.).

    Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt einerseits dem Zweck der Reise eine gewichtige Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 296/81, BFHE 143, 53, BStBl II 1985, 325; in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357), andererseits können aber auch der Reiseverlauf und die Begleitumstände -- wie die Mitnahme der Ehefrau -- für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Diese Voraussetzungen erfüllt auch die von einem Geschäftspartner kostenlos gewährte Reise, sofern sie -- wie hier -- in nicht unerheblichem Umfang auch der Befriedigung allgemein-touristischer Interessen dient (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).

    Dabei ergibt sich die betriebliche Veranlassung des Wertzugangs aus dem zuvor schon erörterten Sachzusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Klägers; sie wird durch den privaten Charakter, den die Reise für die Familienmitglieder des Klägers hatte, nicht in Frage gestellt, weil betriebliche Veranlassung nicht notwendig auch betriebliche Verwendung eines solchen Vorteils erfordert (BFH-Urteile in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641, und vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445 [BFH 01.10.1993 - III R 32/92], BStBl II 1994, 179;… Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 27 ff. und 440 ff.).

  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Das erfordert einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwand und Betrieb (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH -- vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499, und vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208;… s. auch Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., 1997, § 4 Rz. 470, 480, m. w. N.).

    Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt einerseits dem Zweck der Reise eine gewichtige Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 296/81, BFHE 143, 53, BStBl II 1985, 325; in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357), andererseits können aber auch der Reiseverlauf und die Begleitumstände -- wie die Mitnahme der Ehefrau -- für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Dabei zählen zu den Wertzugängen in Geldeswert für alle Einkunftsarten i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG gleichermaßen alle nach objektiven Merkmalen in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen (nicht rein ideellen) Wert besitzen und damit eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers zur Folge haben (BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995;… w. Nachw. bei Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 427 ff. und § 8 Rz. 30 ff.).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Andererseits dürfen solche Kosten im Hinblick auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht mindern, wenn sie zugleich die private Lebensführung des Steuerschuldners betreffen; für diese sog. gemischten Aufwendungen gilt aus Gründen steuerlicher Gerechtigkeit grundsätzlich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213); in solchen Fällen kommt ein uneingeschränkter Betriebsausgabenabzug nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Andererseits dürfen solche Kosten im Hinblick auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage grundsätzlich nicht mindern, wenn sie zugleich die private Lebensführung des Steuerschuldners betreffen; für diese sog. gemischten Aufwendungen gilt aus Gründen steuerlicher Gerechtigkeit grundsätzlich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213); in solchen Fällen kommt ein uneingeschränkter Betriebsausgabenabzug nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Dabei ergibt sich die betriebliche Veranlassung des Wertzugangs aus dem zuvor schon erörterten Sachzusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Klägers; sie wird durch den privaten Charakter, den die Reise für die Familienmitglieder des Klägers hatte, nicht in Frage gestellt, weil betriebliche Veranlassung nicht notwendig auch betriebliche Verwendung eines solchen Vorteils erfordert (BFH-Urteile in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641, und vom 1. Oktober 1993 III R 32/92, BFHE 172, 445 [BFH 01.10.1993 - III R 32/92], BStBl II 1994, 179;… Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 27 ff. und 440 ff.).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung - …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Unter Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (BFH in ständiger Rechtsprechung; vgl. z. B. Urteile vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650;… vom 13. März 1991 X R 24/89, BFH/NV 1991, 537, und vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96, BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten - …

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 146/94
    Das erfordert einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwand und Betrieb (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH -- vom 1. Juni 1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175, BStBl II 1978, 499, und vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208;… s. auch Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., 1997, § 4 Rz. 470, 480, m. w. N.).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für …

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 35/96

    Existenzgründer-Zuschüsse nach dem Sofortprogramm "Qualifizierung und Arbeit für …

  • BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92

    Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise …

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 296/81

    Kosten einer Reise zwecks aktiver Teilnahme am Kongreß eines Berufsfachverbandes …

  • BFH, 13.03.1991 - X R 24/89

    Behandlung von durch einen Geschäftspartner an den Betriebsinhaber bei dem Erwerb …

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Des Weiteren führte der X. Senat im Urteil vom 26. November 1997 X R 146/94 (BFH/NV 1998, 961) aus, die für die einkommensteuerrechtliche Zuordnung einer Auslandsreise erforderliche Gesamtbeurteilung könne auch im Fall des zweiwöchigen Japanaufenthalts einer mehrköpfigen Familie für ein Familienmitglied einen unmittelbar betrieblichen Anlass (z. B. Abschluss eines wichtigen Vertrages) ergeben, der es ausnahmsweise erlaube, familiäre Aspekte und touristische Begleitumstände der Unternehmung insoweit in den Hintergrund treten zu lassen und den damit verbundenen Aufwand (hier An- und Abreisekosten) dieser Person anteilig als Betriebsausgaben anzuerkennen.
  • BFH, 18.09.2019 - II R 13/16

    Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

    Rn. 22 2. Nach diesen Grundsätzen hat das FG zutreffend entschieden, dass nach dem Verbot der Schlechterstellung im finanzgerichtlichen Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1997 - X R 146/94, BFH/NV 1998, 961) aufgrund dessen Rechtsschutzfunktion (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 96 Rz 51, m.w.N.) der durch das FA festgestellte Grundbesitzwert nicht zu Lasten der Kläger zu ändern war.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der …

    Der Abzug der Aufwendungen bleibt nur dann in voller Höhe zulässig, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (…BFH-Urteile vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174; vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961;… vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647, m.w.N.).
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