Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2011 - X R 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9140
BFH, 13.04.2011 - X R 17/10 (https://dejure.org/2011,9140)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - X R 17/10 (https://dejure.org/2011,9140)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - X R 17/10 (https://dejure.org/2011,9140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von nach dem 31. 12. 2004 zugeflossenen Rentennachzahlungen - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10; Besteuerung von nach dem 31.12.2004 zugeflossenen Rentennachzahlungen; Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 11 Abs 1, EStG § 52 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 - Besteuerung von nach dem 31.12.2004 zugeflossenen Rentennachzahlungen - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 - Besteuerung von nach dem 31.12.2004 zugeflossenen Rentennachzahlungen - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 11 Abs 1 EStG 2002, § 52 Abs 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 1/10 - Besteuerung von nach dem 31.12.2004 zugeflossenen Rentennachzahlungen - Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduzierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäßheit der Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer vor 2005 liegenden Rente

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Rentennachzahlungen, die nach dem 31.12.2004 zufließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem AltEinKG

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 52 Abs 1, EStG § 11
    Altersbezüge; Nachzahlung; Rentenbesteuerung; Übergangsregelung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist bereits ein "Vermögensbestand im grundrechtlich geschützten Verfügungsbereich" konkret vorhanden (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).

    Die nachträgliche Entwertung der bereits im Jahr 2003 verfestigten Rechtsposition des Klägers durch das AltEinkG führt zu einem erhöhten Rechtfertigungsbedarf (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.b aa).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Rn. 29 a) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) sowie vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.

    Rn. 37 Dem Hinweis des Klägers, eine Komplizierung des Verfahrens sei bei der steuerlichen Beurteilung von Rentennachzahlungen nicht zu befürchten, da die zeitliche Zuordnung der Rentenzahlungen ohne Weiteres möglich sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Einschätzung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands einer gesetzlichen Regelung der Gesetzgeber aufgerufen ist, der eine Einschätzungsprärogative besitzt (siehe auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1253).

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07

    Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Rn. 5 Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts und trägt --angelehnt an die Entscheidungsgründe des Urteils des Niedersächsischen FG vom 18. November 2009 2 K 309/07 (EFG 2010, 719)-- vor, der Besteuerungsanteil des in Rede stehenden Nachzahlungsbetrages sei nicht nach den Vorschriften des AltEinkG zu bemessen.

    Von dieser Übergangsregelung sind dann ebenfalls Rentennachzahlungen für frühere Jahre betroffen (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2009 7 K 3215/08 E, EFG 2009, 1381; Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt/M., Verfügung vom 4. August 2006 - S 2255 A - 23 - St 218, Der Betrieb --DB-- 2006, 1925;… Fischer in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 22 Rz 37; Lüsch in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 22 Rz 108; a.A. Niedersächsisches FG in EFG 2010, 719).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Der Notwendigkeit einer im Rentenbesteuerungsverfahren als Massenverfahren einfachen, praktikablen und gesamtwirtschaftlich tragfähigen Lösung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) eine entscheidende Bedeutung zugebilligt.
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 101/78
    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber gewisse Härten, die sich notwendigerweise aus der Abschnittsbesteuerung und dem Zuflussprinzip im Einzelfalle ergeben können, bewusst in Kauf genommen hat (siehe auch BFH-Urteil vom 5. März 1981 IV R 101/78, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Ab diesem Zeitpunkt, der im Übrigen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) vorgegeben war, wollte der Gesetzgeber mit dem AltEinkG eine "steuerrechtssystematisch schlüssige und folgerichtige Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" erreichen (…vgl. BTDrucks 15/2150, S. 1 und 22).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976;… 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…so die jüngsten BVerfG-Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Rn. 29 a) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) sowie vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (…BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
    Rn. 29 a) Bereits in den Urteilen vom 19. Januar 2010 X R 53/08 (BFHE 228, 223) sowie vom 4. Februar 2010 X R 52/08 (…BFH/NV 2010, 1253) und X R 58/08 (BFHE 228, 326) hat der erkennende Senat entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung ab dem Jahr 2005 nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt.
  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit …

  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07

    Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung …

  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09

    Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes

    aa EStG irrelevant (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund sind die Rentennachzahlungen des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Dezember 2004 der Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes zu unterwerfen (vgl. dazu insgesamt BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Eine verdeckte Regelungslücke ist gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthält, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passt, weil sie deren für die Wertung relevante Besonderheiten außer Acht lässt (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Das Fehlen einer entsprechenden Ausnahmeregelung für Rentennachzahlungen deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber eine solche nicht für notwendig hielt (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    aa Sätze 4 und 5 EStG (vgl. nur BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Dass die Rentennachzahlungen für den Zeitraum 1. Juni 2000 bis 31. Dezember 2004 erst verspätet ausgezahlt worden sind, erfordert es nicht, die Besteuerung nur des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts als Grundprinzip des Einkommensteuerrechts gesetzlich einzuschränken (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Tatbestandlich sind sie aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt, nämlich den bereits seit dem Jahr 2000 entstandenen Rentenansprüchen, ausgelöst worden (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Hierfür reichen die Gründe, die die generelle Einbeziehung bereits laufender Renten in die gesetzliche Neuregelung rechtfertigen, allein noch nicht aus (vgl. auch BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

    Rn. 50 Rechtfertigungsgrund für die Einbeziehung auch von Rentennachzahlungen in die Neuregelungen ist jedoch das dem EStG für Überschusseinkünfte zugrunde liegende Zuflussprinzip (vgl. zum Nachstehenden etwa auch BFH-Urteile vom 14. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501 m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13

    Besteuerungszeitraum für rückwirkend bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente bei …

    Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.

    Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente  anwendbar sei.

  • FG Münster, 10.12.2024 - 1 K 3869/18

    Sonderausgaben - Besteuerung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs, wenn sich …

    Eine verdeckte Regelungslücke sei gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthalte, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passe, weil sie deren für die Wertung relevante Besonderheiten außer Acht lasse (BFH-Urteile vom 13.04.2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489 und X R 17/10 BFH/NV 2011, 1501).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht