Rechtsprechung
| BFH, 14.04.2021 - X R 17/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 1 Abs 1, EStG § ... 1 Abs 3, EStG § 1a Abs 1 Nr 2 S 1, EStG § 2a Abs 2 S 1, EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 32b Abs 1 S 2 Nr 2, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014, FGO § 118 Abs 2, AEUV Art 45, AEUV Art 49
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
- rechtsinformationen.bund.de
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 EStG 2009, § 1 Abs 3 EStG 2009, § 1a Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 2009, § 2a Abs 2 S 1 EStG 2009, § 26 Abs 1 S 1 EStG 2009
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten - Wolters Kluwer
Entscheidung des Revisionsgerichts bei unterbliebener Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung mit einem im EU-Ausland wohnhaften Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
- rechtsportal.de
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
- datenbank.nwb.de
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Urteil des Finanzgerichts - und die fehlenden Feststellungen zur Zusammenveranlagung
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1928
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- FG München, 23.11.2015 - 7 K 3198/14
Kein negativer Progressionsvorbehalt für Verluste aus einem österreichischen …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Rn. 42 (2) Unabhängig davon geben die Umstände des Streitfalls Veranlassung für die Prüfung, ob die Anwendung des Progressionsvorbehalts hier nicht gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG ausgeschlossen sein könnte, sofern es sich bei dem Betrieb des Hotels bzw. des Restaurants/Spa-Bereichs um eine in der Europäischen Union (EU) belegene Betriebsstätte mit Einkünften aus passiver Tätigkeit i.S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG handelte (…vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2017 - I R 66/15, BFH/NV 2017, 726, Rz 16 ff.) und der gesetzliche Ausschluss den Anforderungen der EU-Grundfreiheiten entspräche (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014 - 2 K 73/13, EFG 2014, 1000, Rz 28 f.; FG München, Urteil vom 23.11.2015 - 7 K 3198/14, EFG 2016, 703, Rz 18 ff.; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 31;… Schmidt/Heinicke, EStG, 40. Aufl., § 32b Rz 17).Rn. 43 Soweit die Errichtung oder der Betrieb von Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen, zu den passiven Tätigkeiten i.S. des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG gehören, wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dazu zähle auch ein Hotelbetrieb (vgl. FG München, Urteil in EFG 2016, 703, Rz 16 ff., zum Ausschluss des Progressionsvorbehalts bei Einkünften aus einem österreichischen Hotelbetrieb).
- BFH, 19.05.2004 - III R 18/02
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
NV: Da die Einzelveranlagung im Verhältnis zur Zusammenveranlagung ein wesensverschiedenes Veranlagungsverfahren darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980, unter II.1.b), spielt es keine Rolle, ob im Falle der Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheids im weiteren Verlauf etwa notwendig werdende Einzelveranlagungen für die Ehegatten zu einer (jeweils) höheren Steuerbelastung führen könnten (…vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 2007, 1893, unter II.3.).Rn. 30 aa) Die Einzelveranlagung stellt im Verhältnis zur Zusammenveranlagung ein wesensverschiedenes Veranlagungsverfahren dar, weshalb der Übergang von der einen zur anderen Veranlagungsform nicht durch eine Änderung des ursprünglichen Steuerbescheids, sondern nur im Rahmen eines selbständigen Veranlagungsverfahrens erfolgen kann (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980, unter II.1.b).
- BFH, 24.04.2007 - I R 64/06
Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
NV: Da die Einzelveranlagung im Verhältnis zur Zusammenveranlagung ein wesensverschiedenes Veranlagungsverfahren darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980, unter II.1.b), spielt es keine Rolle, ob im Falle der Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheids im weiteren Verlauf etwa notwendig werdende Einzelveranlagungen für die Ehegatten zu einer (jeweils) höheren Steuerbelastung führen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 2007, 1893, unter II.3.).Ob im weiteren Verlauf etwa notwendige Einzelveranlagungen für die Kläger unter Umständen zu einer (jeweils) höheren Steuerbelastung führen könnten, spielt keine Rolle (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2007 - I R 64/06, BFH/NV 2007, 1893, unter II.3.).
- BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
NV: Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt (…vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).Rn. 12 a) Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (…vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16, m.w.N.; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).
- BFH, 30.06.2010 - II R 9/09
Nachfeststellung bei Wegfall einer Grundsteuerbefreiung - Widersprüchliche …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
NV: Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).Rn. 12 a) Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 - II R 9/09, BFH/NV 2010, 2029, Rz 16, m.w.N.; Senatsurteil vom 25.06.2003 - X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403, unter II.2.a).
- BFH, 10.04.2013 - I R 50/12
Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Die Angabe von Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (10.375 EUR) deutet darauf hin, dass sie die Wohnung als Mieterin innehatte (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2013 - I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909, Rz 15). - BFH, 19.12.2001 - I R 63/00
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist bereits anwendbar, wenn das DBA es nicht verbietet
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
In diesem Fall wäre die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2001 - I R 63/00, BFHE 197, 495, BStBl II 2003, 302, unter II.5., Rz 20 ff.) zu beachten. - BFH, 26.01.2017 - I R 66/15
Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus aktiven EU-Betriebsstätten
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Rn. 42 (2) Unabhängig davon geben die Umstände des Streitfalls Veranlassung für die Prüfung, ob die Anwendung des Progressionsvorbehalts hier nicht gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG ausgeschlossen sein könnte, sofern es sich bei dem Betrieb des Hotels bzw. des Restaurants/Spa-Bereichs um eine in der Europäischen Union (EU) belegene Betriebsstätte mit Einkünften aus passiver Tätigkeit i.S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG handelte (vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2017 - I R 66/15, BFH/NV 2017, 726, Rz 16 ff.) und der gesetzliche Ausschluss den Anforderungen der EU-Grundfreiheiten entspräche (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014 - 2 K 73/13, EFG 2014, 1000, Rz 28 f.; FG München, Urteil vom 23.11.2015 - 7 K 3198/14, EFG 2016, 703, Rz 18 ff.; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 31;… Schmidt/Heinicke, EStG, 40. Aufl., § 32b Rz 17). - BFH, 25.04.2007 - I B 52/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Bistro als eine dem Fremdenverkehr dienende Anlage
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Rn. 44 Für den Restaurant/Spa-Bereich wäre bei entsprechender zweckbezogener Ausrichtung auf den Fremdenverkehr (vgl. BFH-Beschluss vom 25.04.2007 - I B 52/06, BFH/NV 2007, 1646, unter II.2., Rz 8 ff.) möglicherweise ebenfalls ein Ausschluss des Progressionsvorbehalts in Betracht zu ziehen. - FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 73/13
Berücksichtigung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Rn. 42 (2) Unabhängig davon geben die Umstände des Streitfalls Veranlassung für die Prüfung, ob die Anwendung des Progressionsvorbehalts hier nicht gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG ausgeschlossen sein könnte, sofern es sich bei dem Betrieb des Hotels bzw. des Restaurants/Spa-Bereichs um eine in der Europäischen Union (EU) belegene Betriebsstätte mit Einkünften aus passiver Tätigkeit i.S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG handelte (…vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2017 - I R 66/15, BFH/NV 2017, 726, Rz 16 ff.) und der gesetzliche Ausschluss den Anforderungen der EU-Grundfreiheiten entspräche (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014 - 2 K 73/13, EFG 2014, 1000, Rz 28 f.; FG München, Urteil vom 23.11.2015 - 7 K 3198/14, EFG 2016, 703, Rz 18 ff.; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 31;… Schmidt/Heinicke, EStG, 40. Aufl., § 32b Rz 17). - BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
Geschlossener Tatbestand - Ergänzung aus anderen Vorschriften - Tatsächliche …
- BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …
- BFH, 24.09.2009 - V R 6/08
Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen …
- BFH, 06.04.2000 - IV R 56/99
Abfluss von Schuldzinsen
- FG Düsseldorf, 04.04.2019 - 9 K 2480/17
Geltendmachung von Herstellungskosten von Baumaßnahmen bei einem im Inland …
- BFH, 11.11.1992 - II R 104/89
Voraussetzungen der Aufhebung eines Urteils wegen widersprüchlicher, lückenhafter …
- BFH, 15.07.2025 - VII R 36/22
Zollwert - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen
Dagegen vermag eine globale Bezugnahme auf Gerichts- und Steuerakten die fehlenden tatsächlichen Feststellungen nicht zu ersetzen (BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, Rz 16).Der BFH darf fehlende entscheidungserhebliche Feststellungen ohne Bezugnahme des FG nicht aus den Akten ergänzen (BFH-Urteile vom 14.04.2021 - X R 17/19, Rz 16, und vom 24.09.2009 - V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, unter II.1.).
- BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
Rn. 16 a) Enthält die Entscheidung eines FG nicht die Tatsachen, die erforderlich sind, um prüfen zu können, ob eine entscheidungserhebliche Rechtsnorm rechtsfehlerfrei angewandt worden ist, liegt darin ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (z.B. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494, Rz 12 f.). - BFH, 01.06.2022 - VII R 37/20
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre
Rn. 37 Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494).
- BFH, 01.06.2022 - VII R 39/20
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre
Rn. 36 Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494). - BFH, 01.06.2022 - VII R 38/20
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre
Rn. 37 Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494). - BFH, 01.06.2022 - VII R 40/20
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre
Rn. 36 Die unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung in einem angefochtenen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO führt (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494). - BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18
Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für …
Der BFH darf fehlende entscheidungserhebliche Feststellungen ohne Bezugnahme des FG nicht aus den Akten ergänzen (BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 26.04.2023 - X R 4/21
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler
Rn. 37 Dementsprechend geht der Senat davon aus, dass das Inlandserfordernis des § 10f Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG jedenfalls grundsätzlich nicht mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten kollidiert (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2019 - 9 K 2480/17 E, EFG 2019, 771, Rz 19, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494; Klein, Deutsches Steuerrecht 2016, 1399, 1400 f.; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7i EStG Rz 3; Bartone in Korn, § 7i EStG Rz 5.4). - BFH, 03.09.2025 - X R 19/22
Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i …
Das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 04.04.2019 - 9 K 2480/17 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 771) hob der erkennende Senat mit Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19 (…BFH/NV 2021, 1494) auf und verwies die Sache an das FG zur Nachholung der erforderlichen Feststellungen zurück, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung der Kläger vorgelegen hätten.
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Kurzfassungen/Presse
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sonder-AfA für Baudenkmale: Was ist hier mit der Kapitalverkehrsfreiheit?
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