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Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2022 - X R 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18223
BFH, 16.02.2022 - X R 20/20 (https://dejure.org/2022,18223)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2022 - X R 20/20 (https://dejure.org/2022,18223)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - X R 20/20 (https://dejure.org/2022,18223)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 82 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 82 Abs 1 S 3, EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b Abs 1 S 3, AltZertG § 1 Abs 1a S 1 Nr 3, EStG § 93, EStG VZ 2018
    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 82 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 S 3 EStG 2009, § 1 Abs 1a S 1 Nr 3 AltZertG
    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • IWW

    § 93 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 92a Abs. 1 EStG, § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 EStG, § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 497 Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 366 Abs. 1 BGB, § 367 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG, § 82 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Altersvorsorgevermögen für die Tilgung eines zur Anschaffung bzw. Herstellung einer begünstigten Wohnung aufgenommenen Darlehens; Begriff der Darlehenstilgung; Reine Zinszahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsportal.de

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 1942
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.02.2020 - X R 28/18

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Diese Form der wohnungswirtschaftlichen Verwendung soll dem Zulageberechtigten ermöglichen, die Zins- und Tilgungskosten aus der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu senken (vgl. Senatsurteil vom 12.02.2020 - X R 28/18, BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 30, m.w.N.).

    Rn. 16 b) Die Tilgung eines Darlehens verlangt bereits von seinem Wortsinn und allgemeinen Sprachgebrauch ein zumindest teilweises Erlöschen des Rückzahlungsanspruchs des Gläubigers (Senatsurteil in BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 33).

    Rn. 22 2. Dass Sparleistungen --insbesondere auf einen Bausparvertrag-- nicht als "Tilgung eines Darlehens" i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angesehen werden können, hat der Senat bereits entschieden (Urteil in BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 31 ff.).

    Sein Regelungsgehalt erschöpft sich vielmehr darin, dem Zulageberechtigten zu gestatten, sich das Altersvorsorgevermögen für einen bestimmten Zweck förderunschädlich auszahlen zu lassen und es entsprechend zu nutzen (so bereits Senatsurteil in BFHE 268, 218, BStBl II 2020, 496, Rz 19).

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Dementsprechend sind auch im Bilanz(steuer)recht (Darlehens-)Verbindlichkeiten nur mit ihrem Nenn-, Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag zu bewerten (…vgl. Hoffmann/Lüdenbach, Neue Wirtschafts-Briefe Kommentar Bilanzierung, 13. Aufl., § 253 HGB Rz 22; s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.12.1990 - I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479, unter II.A.7.b bb).
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Für die letztgenannten hat der Senat bereits entschieden, dass insoweit auch im Recht der --im EStG geregelten-- Altersvorsorgezulage auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzustellen ist (…vgl. zum Anschaffungskostenbegriff Senatsurteil vom 06.04.2016 - X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 14, m.w.N.; zum Herstellungskostenbegriff Senatsurteil vom 20.03.2019 - X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 26/20

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Hierzu hat der Senat in seinem heutigen Urteil X R 26/20 (BFHE 276, 87) ausgeführt, dass das in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Unmittelbarkeitserfordernis auch für die Tatbestandsvariante der Darlehenstilgung gilt und der zeitliche Rahmen der Unmittelbarkeit keinesfalls weiter als nach der Verwaltungsauffassung gezogen werden kann.
  • BFH, 06.04.2016 - X R 29/14

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Für die letztgenannten hat der Senat bereits entschieden, dass insoweit auch im Recht der --im EStG geregelten-- Altersvorsorgezulage auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzustellen ist (vgl. zum Anschaffungskostenbegriff Senatsurteil vom 06.04.2016 - X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 14, m.w.N.;… zum Herstellungskostenbegriff Senatsurteil vom 20.03.2019 - X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, Rz 28, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2020 - 15 K 10227/19

    Ablösung von durch ein Darlehen verursachten Schuldzinsen als "Tilgung eines …

    Auszug aus BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.05.2020 - 15 K 10227/19 aufgehoben.
  • BFH, 21.09.2026 - X R 3/24

    Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; …

    Rn. 12 Durch die Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass das gesetzliche Unmittelbarkeitserfordernis nicht nur in Fällen der Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung gilt, sondern dass auch im Fall der Tilgung von Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen das geförderte Kapital "unmittelbar" für den jeweils begünstigten wohnungswirtschaftlichen Zweck verwendet werden muss (Senatsurteile vom 16.02.2022 - X R 26/20, BFHE 276, 87, BStBl II 2022, 611, Rz 15 ff., und vom 16.02.2022 - X R 20/20, BFHE 276, 81, BStBl II 2022, 622, Rz 28).
  • BFH, 02.04.2025 - X R 6/22

    Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; …

    Rn. 13 Durch die Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass das gesetzliche Unmittelbarkeitserfordernis nicht nur in Fällen der Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung gilt, sondern dass auch im Fall der Tilgung von Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen das geförderte Kapital "unmittelbar" für den jeweils begünstigten wohnungswirtschaftlichen Zweck verwendet werden muss (Senatsurteile vom 16.02.2022 - X R 26/20, BFHE 276, 87, BStBl II 2022, 611, Rz 15 ff., und vom 16.02.2022 - X R 20/20, BFHE 276, 81, BStBl II 2022, 622, Rz 28).
  • BFH, 27.11.2024 - X R 24/23

    Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung …

    Rn. 21 Durch die Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass das gesetzliche Unmittelbarkeitserfordernis in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht nur in Fällen der Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung gilt, sondern auch im Fall der Tilgung von Anschaffungs- oder Herstellungsdarlehen das geförderte Kapital "unmittelbar" für den jeweils begünstigten wohnungswirtschaftlichen Zweck verwendet werden muss (Senatsurteile vom 16.02.2022 - X R 26/20, BFHE 276, 87, BStBl II 2022, 611, Rz 15 ff., und vom 16.02.2022 - X R 20/20, BFHE 276, 81, BStBl II 2022, 622, Rz 28).

    Dem Zulageberechtigten soll ermöglicht werden, die Zins- und Tilgungskosten aus der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu senken (vgl. Senatsurteil vom 16.02.2022 - X R 20/20, BFHE 276, 81, BStBl II 2022, 622, Rz 15, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2020 - 15 K 10227/19

    Ablösung von durch ein Darlehen verursachten Schuldzinsen als "Tilgung eines …

    Das FG-Urteil wurde durch das Urteil, BFH, Urteil v. 16.2.2022 , X R 20/20 aufgehoben.
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