Rechtsprechung
| BFH, 24.05.2023 - X R 22/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- Bundesfinanzhof
EStG § ... 10f Abs 1 S 1, EStG § 10f Abs 3 S 1, EStG § 10f Abs 4 S 1, EStG § 10e Abs 4, EStG § 10f Abs 1 S 2, EStG § 12 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 52 Abs 14 S 6, EStG § 52 Abs 14 S 6, EStG § 7h, EStG § 7i, EStG VZ 2015
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- rechtsinformationen.bund.de
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10f Abs 1 S 1 EStG 2009, § 10f Abs 3 S 1 EStG 2009, § 10f Abs 4 S 1 EStG 2009, § 10e Abs 4 EStG 2009, § 10f Abs 1 S 2 EStG 2009
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des EinkommensteuergesetzesEStG - IWW
§ ... 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 10f EStG, § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG, § 10f Abs. 3 EStG, § 10e Abs. 4 Satz 4 EStG, § 7b Abs. 6 EStG, § 7b Abs. 1, 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG, § 7h EStG, § 7i EStG, § 10e EStG, § 26 Abs. 1 EStG, § 10f Abs. 4 Satz 1 EStG, § 10f Abs. 3 Satz 2 EStG, § 10f Abs. 1 EStG, § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 34 Abs. 3 Satz 4 EStG, §§ 7h, 7i EStG, § 7h, § 10f Abs. 4 Satz 3 EStG, § 10e Abs. 5 Satz 2 und 3 EStG, § 26 EStG, § 10f Abs. 4 EStG, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. x EStG, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. y EStG, § 82i EStDV, § 10e Abs. 4 Satz 1 EStG, § 12 Nr. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 10e Abs. 1 Satz 1 EStG, § 7 Satz 1 EigZulG, § 10f Abs. 1 Satz 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berechtigung zur Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen gem. § 10f EStG bei mehreren Gebäuden; Auslegung der Norm hinsichtlich des Umfangs des Objektverbrauchs
- Betriebs-Berater
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 10f Abs. 1, 3, 4 Satz 1, § 10e Abs. 4
Einmalige Inanspruchnahme der einkommensteuerrechtlichen Begünstigung für Aufwendungen in selbstbewohntem Baudenkmal - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes ( EStG )
- rechtsportal.de
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes ( EStG )
- datenbank.nwb.de
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was bedeutet die Beschränkung von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt"?
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler - und der Objektverbrauch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Steuerbegünstigung für getätigte Erhaltungsmaßnahmen eines selbst bewohnten Baudenkmals
- haufe.de (Kurzinformation)
Objektverbrauch bei Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begrenzung steuerlicher Vorteile bei Denkmalsanierungen
- bundesfinanzhof.de
, S. 37 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Beschränkung der Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Bau-denkmale u. a.
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10f
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10f
Sonderausgabe, Objektverbrauch, Veranlagungszeitraum, Erstobjekt, Zweitobjekt, Veräußerung - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - 14 K 14248/17
- BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2600
- NZM 2023, 852
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Rn. 7 Es verweist auf die für zutreffend erachtete Begründung des FG-Urteils und führt ergänzend unter anderem aus, zu der ähnlich formulierten Vorschrift des § 7b Abs. 6 EStG 1974 (a.F.) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass erhöhte Absetzungen nach § 7b Abs. 1 und 2 EStG a.F. nur für ein einziges Objekt abgezogen werden könnten (Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199).Dieser Befund wird zudem dadurch bestätigt, dass sich die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 10f Abs. 3 EStG an diejenige des § 7b Abs. 6 EStG a.F. anlehnt, für die anerkannt ist, dass sie einen Objektverbrauch regelte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 04.12.1979 - VIII R 23/78, BFHE 129, 357, BStBl II 1980, 199, unter 1.).
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Rn. 53 So wie der Gleichbehandlungsgrundsatz --in Ansehung einer einzelnen Rechtsnorm-- grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zukünftig gleichbleibende Rechtslage begründet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 12.05.2009 - 2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111, BStBl II 2009, 685, Rz 44) und es in diesem Sinne keine Gleichheit in der Zeit gibt (…BFH-Urteil vom 11.08.2021 - I R 38/19, BFH/NV 2022, 334, Rz 26), scheidet eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung aus, wenn sich --wie hier-- die zeitlichen Anwendungsbereiche der als gleichheitswidrig angesehenen Normen nicht überschneiden. - BFH, 22.10.2014 - X R 15/13
Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Rn. 57 Die Bindungswirkung der Bescheinigung als Grundlagenbescheid beschränkt sich --im Rahmen des § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG-- auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h beziehungsweise § 7i EStG (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22.10.2014 - X R 15/13, BFHE 247, 562, BStBl II 2015, 367, Rz 17 ff.).
- BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Nur dann, wenn eine Norm unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Zweck und Gesetzeszusammenhang mehrere Deutungen zulässt, von denen nur eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, ist eine verfassungskonforme Auslegung geboten und auch erlaubt (vgl. Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 55/14, BFHE 258, 20, BStBl II 2017, 1122, Rz 17). - BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Rn. 34 bb) Zweck des Gesetzes ist es, die Erhaltung und die Modernisierung kulturhistorisch wertvoller Gebäude zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.2004 - X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl II 2004, 711, unter II.2.c). - BFH, 11.08.2021 - I R 38/19
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im …
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Rn. 53 So wie der Gleichbehandlungsgrundsatz --in Ansehung einer einzelnen Rechtsnorm-- grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zukünftig gleichbleibende Rechtslage begründet (vgl. BVerfG-Beschluss vom 12.05.2009 - 2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111, BStBl II 2009, 685, Rz 44) und es in diesem Sinne keine Gleichheit in der Zeit gibt (BFH-Urteil vom 11.08.2021 - I R 38/19, BFH/NV 2022, 334, Rz 26), scheidet eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung aus, wenn sich --wie hier-- die zeitlichen Anwendungsbereiche der als gleichheitswidrig angesehenen Normen nicht überschneiden. - BFH, 11.11.2008 - X B 86/08
Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Die Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG war nämlich bereits im Jahr 1996 durch das Eigenheimzulagengesetz abgelöst worden (vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2008 - X B 86/08, juris, unter 2.b); das Eigenheimzulagengesetz seinerseits ist durch das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22.12.2005 (…BGBl I 2005, S. 3680) mit Wirkung zum 31.12.2005 außer Kraft getreten. - BFH, 05.04.2022 - VII R 52/20
Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Dieser verschiedenen Auslegungsmethoden darf sich das Gericht gleichzeitig und nebeneinander bedienen (vgl. BFH-Urteil vom 05.04.2022 - VII R 52/20, BFH/NV 2022, 1026, Rz 17). - FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - 14 K 14248/17
Abzug von Sonderausgaben für ein Gebäude vom Gesamtbetrag der Einkünfte
Auszug aus BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.05.2020 - 14 K 14248/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 08.05.2024 - VIII R 28/20
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG …
Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BFH-Urteile vom 13.09.2023 - II R 49/21, BFHE 282, 313, Rz 17; vom 24.05.2023 - X R 22/20, BFHE 280, 476, BStBl II 2023, 866, Rz 11; vom 18.12.2014 - IV R 22/12, BFHE 248, 354, BStBl II 2015, 606, Rz 24). - FG Düsseldorf, 17.08.2023 - 14 K 125/23
Noch nicht zugegangener beSt-Registrierungsbrief
Nur dann, wenn eine Norm unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Zweck und Gesetzeszusammenhang mehrere Deutungen zulässt, von denen nur eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, ist eine verfassungskonforme Auslegung geboten und auch erlaubt (vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2023 X R 22/20, DStR 2023, 1702 m.w.N.).
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