Rechtsprechung
| BFH, 23.08.2000 - X R 27/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 119, § 124, § 125 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe eines Steuerbescheids - Nichtigkeit eines Einkommensteuerbescheides - Fehlende hinreichende Bestimmtheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 119, § 124, § 125 Abs. 1
Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 119, 124, 125 AO
Abgabenordnung; Unwirksamkeit eines Steuerbescheids wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verwaltungsakt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.04.1996 - 11 K 4769/93
- BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Papierfundstellen
- BFHE 193, 19
- NVwZ 2001, 599
- BB 2001, 246
- BB 2001, 455
- DB 2001, 242
- BStBl II 2001, 662
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (13)
- BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Eine Zurückverweisung der Sache zur Klärung dieser Zweifelsfrage kommt nicht in Betracht, da eine Dokumentation, die nicht aus sich heraus verständlich ist, sondern noch einer zusätzlichen Vernehmung von Amtspersonen als Zeugen bedarf, nicht klar und eindeutig ist (BFH-Entscheidung in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627).
Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (…BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.
- BFH, 24.11.1988 - V R 123/83
Verwaltungsakt - Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).
- BFH, 27.06.1986 - VI R 23/83
Keine Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei fehlendem Bekanntgabewillen des für …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--).Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344).
- BFH, 13.02.1996 - VII R 43/95
Verpflichtung eines vermeintlichen Liquidators einer nicht existenten …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Offenkundig ist ein Fehler, wenn jeder verständige Dritte, dem die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VII R 43/95, BFH/NV 1996, 530, m.w.N.).Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war.
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Schließlich kommt auch § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 als Rechtsgrundlage für die Änderung der bestandskräftigen Bescheide vom 6. Juli 1992 schon deshalb nicht in Betracht, weil die Vorschrift nur Änderungen aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel, nicht aber aufgrund einer --im Streitfall ausschließlich gegebenen-- Änderung der Rechtsauffassung des FA ermöglicht (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585;… von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 173 AO 1977 Rz. 91;… von Wedelstädt in Beermann, a.a.O., § 173 AO 1977 Rz. 8, jeweils m.w.N.). - BFH, 04.10.1989 - V R 39/84
Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Nach § 124 AO 1977 wird ein Verwaltungsakt wirksam, wenn er dem Adressaten mit Bekanntgabewillen der Behörde zur Kenntnis gebracht wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409). - BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85
Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Abgesehen davon ist die "Offenkundigkeit" des schwerwiegenden Mangels aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsbeobachters, dessen Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände zu unterstellen ist (BFH-Urteile vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220, und in BFH/NV 1996, 530), auch hinsichtlich der vom FA angenommenen unwirksamen Bekanntgabe des Bescheids vom 6. Juli 1992 nicht zu verneinen, weil die für eine solche Unwirksamkeit erforderliche hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bekanntgabewillens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627) im Streitfall --wie ausgeführt-- ersichtlich nicht gegeben war. - BFH, 29.01.1981 - V R 47/77
Steuerfestsetzung - Zeichnung der Steuerfestsetzung - Zeichnungsbefugnis - …
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Dabei kann dahinstehen, ob die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur durch den Sachgebietsleiter, nicht aber durch die Sachbearbeiterin hätte erfolgen dürfen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404; in BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; in BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344). - BFH, 14.04.2000 - X B 123/99
Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Hat die Behörde ihren Bekanntgabewillen allerdings zu dem Zeitpunkt, an dem der Bescheid ihren Herrschaftsbereich verlässt, aufgegeben und dies hinreichend in ihren Akten dokumentiert, wird der Bescheid trotz des Bekanntgabeakts nicht gemäß § 124 Abs. 1 AO 1977 wirksam (BFH-Urteile vom 27. Juni 1986 VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832; vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2000 X B 123/99, nicht veröffentlicht --NV--). - BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
Auszug aus BFH, 23.08.2000 - X R 27/98
Ein derart schwerwiegender Mangel liegt hier darin, dass das FA den Bescheid vom 4. August 1992 zusätzlich zu dem bereits bestandskräftigen Bescheid vom 6. Juli 1992 erlassen hat, ohne das Verhältnis zwischen beiden Bescheiden klarzustellen; insbesondere ist der Bescheid vom 4. August 1992 weder nach seinem Wortlaut noch im Wege der Auslegung als Änderungsbescheid zum Bescheid vom 6. Juli 1992 anzusehen, weil er diesen als geänderten Bescheid nicht erkennen lässt (BFH-Urteile vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163;… vom 6. Juli 1994 II R 126/91, BFH/NV 1995, 178). - BFH, 06.07.1994 - II R 126/91
Anforderungen an inhaltliche hinreichende Bestimmtheit eines Änderungsbescheides
- FG Schleswig-Holstein, 25.09.1984 - V 85/83
- FG Münster, 17.04.1996 - 11 K 4769/93
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines …
Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der erkennende Senat im Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662) entschieden hat, ein Steuerbescheid sei wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergehe, für den bereits ein --wirksamer-- Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen worden sei, wenn sich weder aus dem Wortlaut noch im Wege der Auslegung ergebe, ob der zweite Bescheid ein Änderungsbescheid sei. - BFH, 12.05.2011 - V R 25/10
Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem …
Rn. 30 c) Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein --wirksamer-- Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662). - BFH, 16.08.2011 - III B 155/10
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund …
Rn. 11 aa) Eine Abweichung der Vorentscheidung von einer divergenzfähigen Gerichtsentscheidung, namentlich dem BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98 (BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662), haben die Kläger nicht dargelegt.Rn. 15 Das FG ist in seiner Entscheidung ersichtlich von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 ausgegangen.
Rn. 16 Danach standen nach Auffassung des FG die angegriffenen Bescheide gerade nicht beziehungslos im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 neben dem Zusammenveranlagungsbescheid, sondern stellten vielmehr ihr Verhältnis zu diesem klar.
Wenn die Kläger der Auffassung sind, das FG habe die im BFH-Urteil in BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 enthaltenen Rechtsgrundsätze unzutreffend auf den Streitfall angewandt, vermag dies eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO nicht zu begründen.
- BFH, 20.03.2013 - X R 38/11
Inhaltliche Bestimmtheit von Gewerbesteuermessbescheiden bei mehreren Betrieben …
Lassen diese Bescheide nicht erkennen, welchen Steuergegenstand sie betreffen, weil sie jeweils nur den --mehrere Steuergegenstände unterhaltenden-- Steuerschuldner bezeichnen, sind sie ebenso nichtig wie ein nochmaliger Einkommensteuer-Erstbescheid, wenn für den selben Veranlagungszeitraum bereits ein Einkommensteuer-Erstbescheid vorangegangen ist (hierzu Senatsurteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.2.). - BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid …
Wird der Wille zur Bekanntgabe aufgegeben, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat, und wird dies in den Akten eindeutig dokumentiert, wird der Bescheid nach der Rechtsprechung des BFH trotz des Bekanntgabeakts nicht wirksam (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14
Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung …
Eine Aufgabe des Bekanntgabewillens ist nur dann anzunehmen, wenn die Aufgabe rechtzeitig in den Akten hinreichend klar und eindeutig dokumentiert worden ist (BFH, Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662 mwN).Dieser schwerwiegende Mangel fehlender Bestimmtheit führt zur Nichtigkeit eines erneuten Steuerbescheides nach § 125 Abs. 1 AO, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ergangenen Bescheid offen lässt (BFH, Urteile vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662;… vom 20. März 2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125).
Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Fall grundlegend von jenem, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. August 2000 X R 27/98 zugrunde lag.
- BFH, 16.04.2024 - IX R 38/21
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß …
Die Würdigung des FG, die tatsächlichen Abläufe seien "im Detail" nicht hinreichend dokumentiert, ist für den Senat in Anbetracht der aufgezeigten klaren Aktenlage und der ebenso klaren Rechtslage, dass ein für die Steuerfestsetzung zuständiger Sachgebietsleiter zur Aufgabe des Bekanntgabewillens für einen Steuerverwaltungsakt berechtigt ist (BFH-Urteile vom 27.06.1986 - VI R 23/83, BFHE 147, 205, BStBl II 1986, 832, unter 2.a; vom 24.11.1988 - V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344, unter 1. und 2.; vom 23.08.2000 - X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.1.b), nicht nachvollziehbar.Rn. 31 Der Einwand des Klägers, jener Bescheid stehe ohne Verhältnis zum Bescheid vom 02.12.2014 und sei deshalb unbestimmt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 23.08.2000 - X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, unter II.2.), geht bereits deshalb fehl, weil es an einem wirksamen Bescheid vom 02.12.2014 mangelt.
- FG Düsseldorf, 21.04.2026 - 4 K 705/25
Doppelte schenkungsteuerliche Erfassung begründet keine Nichtigkeit
Dies folge auch aus der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 7.3.2025 in dem Verfahren 6 V 84/24 sowie aus den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in den Verfahren X R 27/98 und V R 25/10, des Hessischen FG in dem Verfahren 6 V 229/06 und des FG Baden-Württemberg in dem Verfahren 14 K 2694/13.Rn. 25 Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BFH berufen, nach der ein Steuerbescheid wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig ist, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein wirksamer Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht (…BFH, Urteil v. 12.5.2011 - V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, Rz. 30; BFH, Urteil v. 23.8.2000 - X R 27/98, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2001, 662, Rz. 25 ff.; gl.A. FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.7.2016 - 14 K 2694/13, juris, Rz. 38 ff.).
Hierauf stützt sich der BFH, der ausdrücklich darauf verweist, dass nur einer von mehreren Einkommensteuerbescheiden für einen Veranlagungszeitraum Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht sein kann und dass für ein und denselben Veranlagungszeitraum nicht zwei Einkommensteuerbescheide beziehungslos nebeneinander erlassen werden können (BFH, Urteil v. 23.8.2000 - X R 27/98, BStBl. II 2001, 662, Rz. 25 f.).
Unabhängig davon, ob der Senat der Entscheidung, nach der der zweite Bescheid nichtig sein soll, folgen könnte, sind die Sachverhalte nicht vergleichbar: Das Hessische FG nimmt ausdrücklich Bezug auf das BFH-Urteil in dem Verfahren X R 27/98 und führt aus, ein Verwaltungsakt sei nichtig, wenn er von einem Steuerpflichtigen zum zweiten Mal verlange, was schon ein anderer Verwaltungsakt angeordnet habe (Rz. 12).
- FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18
Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer …
Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass einerseits ein Bekanntgabewille aufgegeben werden kann, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlässt (in diesen Fällen ist der Zugang eines Bescheids oder Schreibens grundsätzlich unbeachtlich; zum Herrschaftsbereich wird auch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung - RZF - beim Zentralversand einbezogen, siehe BFH-Urteil vom 23. August 2000, X R 27/98, BStBl II 2001, 662) oder unabhängig von der (verwaltungsinternen) Aufgabe des Bekanntgabewillens ein Bescheid auch dann nicht wirksam wird, wenn die Behörde dem Empfänger vor oder zeitgleich mit dem Zugang des Bescheids mitteilt, der Bescheid sollte nicht gelten und ein neuer Bescheid erlassen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BStBl II 2009, 949).Rn. 39 b. Da nach Überzeugung des Senats bereits die Festsetzung vom 2. Dezember 2014 wirksam ist, bedarf die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob - bei angenommener Unwirksamkeit des Bescheids vom 2. Dezember 2014 - die Bescheide vom 16. Dezember 2014 und vom 25. Februar 2015 nach Kriterien der BFH-Rechtsprechung (nach §§ 119 Abs. 1, 125 Abs. 1 AO; siehe hierzu BFH-Urteil vom 23. August 2000, X R 27/98, BStBl II 2001, 662 m.w.N.) jedenfalls nichtig sind, weil sie das Verhältnis zum Bescheid vom 2. Dezember 2014 nicht hinreichend klarstellen sollen, keiner Entscheidung.
- FG Düsseldorf, 23.02.2021 - 10 K 3480/18
Erlass eines erstmaligen Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
Aus der maßgeblichen Sicht des Adressaten fehlt dann die hinreichende Bestimmtheit i.S. des § 119 Abs. 1 AO (BFH-Urteil vom 23.08.2000 - X R 27/98, BStBl II 2001, 662).Im Hinblick darauf sei eine schwerwiegende Rechtsverletzung gegeben, wenn der erneute Bescheid nicht erkennen lasse, dass ausschließlich er Rechtsgrundlage der Durchsetzung des Steueranspruchs sein solle, nicht aber der bereits ergangene Steuerbescheid (BFH-Urteil vom 23.08.2000 - X R 27/98, BStBl II 2001, 662).
- FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 111/21
Einkommensteuerrecht: Anforderungen an das Fahrtenbuch eines …
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
- FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist …
- BFH, 07.08.2024 - IV R 9/22
Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung nach Ergehen …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2026 - 16 K 16111/23
Bestandskraft und Zweitbescheid
- FG Hessen, 23.03.2023 - 3 K 240/22
Nichtigkeit des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung des …
- BFH, 10.12.2003 - X B 48/03
Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur …
- FG Saarland, 17.11.2020 - 3 K 1069/17
Nacherhebung' von Schaumweinsteuer durch einen Schaumweinsteuerbescheid nach …
- BFH, 18.04.2023 - VII R 59/20
Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer
- VG Cottbus, 05.09.2018 - 4 K 1700/17
Trinkwasserbeitrag
- VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2021 - 14 B 1610/20
- FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 2376/19
Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid
- BFH, 07.02.2008 - X B 39/07
Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
- FG Nürnberg, 08.05.2007 - I 76/06
Einheitliche und gesonderte Feststellung von nach einem Abkommen zur Vermeidung …
- VG München, 20.10.2016 - M 10 K 14.5560
Doppelte Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
- VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18
Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07
Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids
- VG München, 16.12.2010 - M 10 S 10.4585
Gebührenfestsetzung; Nichtigkeit; wiederholte Festsetzung für denselben Zeitraum
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 720/13
- FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 3020/10
Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten …
- FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2542/17
Körperschaftsteuer - Führt ein Vertrag, mit dem ein GmbH-Gesellschafter einem …
- BFH, 09.07.2007 - I B 23/07
Prüfungsanordnung
- FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08
Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 5 K 1538/22
Unwirksamkeit eines sog. negativen Feststellungsbescheids mangels …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07
Nebeneinander von Steuerbescheiden für dasselbe Jahr führt nicht zwangsläufig zur …
- FG Sachsen, 09.06.2010 - 8 K 43/10
Nichtigkeit eines geschätzten Einkommensteuerbescheids mit einer …
- BFH, 12.02.2003 - X B 122/02
Divergenz
- FG München, 27.10.2023 - 12 V 1784/23
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit …
- FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20
Klage gegen Schätzungsbescheide über die gesonderte Feststellung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10
Aufgabe Bekanntgabewille - Kein Investitionsabzugsbetrag im Anschaffungsjahr bei …
- FG Münster, 20.01.2026 - 13 K 2547/24
Verfahren - Willkürliche Ablehnung offensichtlicher gewerblicher Verluste bei …
- VG Cottbus, 26.09.2014 - 1 K 214/13
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09
Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe - …
- FG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 14 K 2694/13
Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit, …
- FG Münster, 07.12.2007 - 9 K 4673/04
Entgegenstehen der Zuführung mehrerer Darlehen an einen Gesellschafter nach …
- FG Sachsen, 29.08.2016 - 6 K 318/16
Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Abzweigungsempfänger im Rahmen eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10008/09
Familienleistungsausgleich August bis November 2003 für das Kind ...
- FG München, 28.06.2005 - 6 K 4957/03
Bekanntgabewille bei maschineller Bearbeitung; gesonderter Feststellung des …
- FG Hessen, 20.02.2006 - 6 V 229/06
Abgabenordnung; Inhaltliche Bestimmtheit; Nichtigkeit; Rückforderungsbescheid; …
- FG München, 21.02.2013 - 14 K 1530/10
Verbringen von Waren im Reiseverkehr; Voraussetzungen für Zollfreiheit als …
- VGH Bayern, 15.02.2011 - 20 CS 10.3171
Verbrauchsgebühren Wasser und Kanal
- VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
- FG München, 04.03.2005 - 6 V 4843/04
Bekanntgabewille bei einem Steuerbescheid
- FG Hamburg, 20.04.2004 - VI 228/02
- VG München, 21.01.2010 - M 10 K 09.2216
Unzulässige Klage; wiederholende Verfügung
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