Rechtsprechung
| BFH, 28.07.2021 - X R 30/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 7g Abs 4 S 1, EStG § 7g Abs 6 Nr 2, FGO § 100 Abs 2 S 2, EStG VZ 2014, EStDV § 8b S 2
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- rechtsinformationen.bund.de
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 4 S 1 EStG 2009, § 7g Abs 6 Nr 2 EStG 2009, § 100 Abs 2 S 2 FGO, EStG VZ 2014, § 8b S 2 EStDV
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe - IWW
§ ... 7g Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 7g Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG, § 7g Abs. 5 EStG, § 7g EStG, § 7 Abs. 1 EStG, § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, § 8b EStDV, § 8b Satz 1 EStDV, § 8b Satz 2 EStDV, § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV, § 4a EStG, §§ 4 bis 7i EStG, § 2 Abs. 2 EStG, § 32 Abs. 4 EStG, § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG, § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 7g Abs. 4 EStG, § 7g Abs. 6 EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zungen der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages wegen Aufgabe des Betriebes im auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahr
- Betriebs-Berater
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- rechtsportal.de
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Investitionsabzugsbetrag - und die Betriebsaufgabe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das finanzgerichtliche Urteil - und die Berechnung der Steuer durch das Finanzamt
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erfordernis eines nicht unerheblichen Aufwands für die Berechnung des festzusetzenden Betrags bei Antrag auf Abänderung eines Verwaltungsakts, der einen Geldbetrag festsetzt
- haufe.de (Kurzinformation)
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe
- haufe.de (Kurzinformation)
Investitionsabzugsbetrag bei unterjähriger Betriebsaufgabe im Folgejahr
- pwc.de (Kurzinformation)
Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen sowie Sonderabschreibungen nach § 7g EStG bei Betriebsaufgabe
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung: Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen in Fällen der Betriebsaufgabe
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wirtschaftsjahr ist Wirtschaftsjahr!
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsaufgabe
- Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 10.04.2019 - 4 K 442/17
- BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Papierfundstellen
- DB 2021, 2733
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91
Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Zum anderen muss das Gericht dem FA eine eindeutige Berechnungsanweisung vorgeben (zum Ganzen BFH-Urteil vom 27.07.1993 - VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b c). - BFH, 08.03.2005 - IV B 73/03
Praxisübertragung; Wahlrecht auf Zuflussversteuerung des Gewinns
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Dies beinhaltet zweierlei: Zum einen darf im Rahmen der Berechnung keine offene Rechtsfrage mehr verbleiben (BFH-Beschluss vom 08.03.2005 - IV B 73/03, BFH/NV 2005, 1351, unter 3., m.w.N.). - BFH, 01.04.2005 - IX B 160/04
Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Dies beinhaltet zweierlei: Zum einen darf im Rahmen der Berechnung keine offene Rechtsfrage mehr verbleiben (BFH-Beschluss vom 08.03.2005 - IV B 73/03, BFH/NV 2005, 1351, unter 3., m.w.N.).
- BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- …
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Rn. 22 Trotz des im Wortlaut des § 8b Satz 2 EStDV verwendeten Begriffs "darf" hat die Rechtsprechung die Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres in den dort genannten Fällen als zwingend angesehen (vgl. zur unentgeltlichen Betriebsübergabe Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.1979 - IV R 95/75, BFHE 128, 533, BStBl II 1980, 8, und vom 22.11.2018 - VI R 50/16, BFHE 263, 44, BStBl II 2019, 313, Rz 33). - BFH, 13.11.2013 - I R 45/12
Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags: Bildung eines …
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Dieser Zeitraum, mit dem fünf Zeitjahre (60 Monate) gemeint sind, verkürzt sich auch durch ein Rumpfwirtschaftsjahr nicht (BFH-Urteil vom 13.11.2013 - I R 45/12, BFHE 244, 277, BStBl II 2014, 486). - BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Wenn der Betrieb während des laufenden Zwölf-Monats-Zeitraums veräußert wurde, war die gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage zwingend bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen, weil aufgrund der Betriebsveräußerung ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden war und dies als vollgültiges Wirtschaftsjahr anzusehen ist (…BFH-Urteile vom 10.11.2004 - XI R 56/03, BFH/NV 2005, 845, unter II.2.a, und vom 20.12.2006 - X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862, unter II.2., 3.; FG Münster…, Urteil vom 20.09.2001 - 2 K 7625/00, EFG 2002, 387, Revision als unzulässig verworfen durch Senatsbeschluss vom 15.05.2002 - X R 71/01, BFH/NV 2002, 1320). - BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Ein Grundbegriff des Einkommensteuerrechts, der im Gesetz selbst --bzw. in einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung-- umschrieben wird, darf in demselben Gesetz nicht in anderer Weise ausgelegt werden, sofern --was hier nicht ersichtlich ist-- nicht zwingende Gründe eine andere Auslegung unausweichlich machen (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.1.a, zu dem in § 2 Abs. 2 EStG definierten und in § 32 Abs. 4 EStG verwendeten Begriff der Einkünfte). - BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines …
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Dies galt auch für Rumpfwirtschaftsjahre, die infolge von Umwandlungsvorgängen zu bilden waren (für eine Einbringung zum Teilwert BFH-Urteil vom 10.11.2004 - XI R 69/03, BFHE 208, 190, BStBl II 2005, 596, unter II.2.c; ebenso zu dem infolge einer formwechselnden Umwandlung zu bildenden Rumpfwirtschaftsjahr FG Düsseldorf…, Urteil vom 26.03.2012 - 6 K 4454/10, EFG 2012, 1484, nachgehend wurde die Klage durch das BFH-Urteil vom 06.06.2013 - I R 36/12, BFH/NV 2014, 74 aus anderen Gründen als unzulässig verworfen). - BFH, 26.02.2008 - VIII R 82/05
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG bei unterjähriger Auflösung der Rücklage
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
In diesem Zusammenhang hat der BFH auch ein Rumpfwirtschaftsjahr als "volles Wirtschaftsjahr" i.S. des § 7g Abs. 5 EStG a.F. angesehen und den Gewinnzuschlag von 6 % selbst dann ungekürzt angewandt, wenn es unterjährig zu einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung gekommen war und das Wirtschaftsjahr somit gemäß § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV weniger als zwölf Monate umfasste (BFH-Urteil vom 26.02.2008 - VIII R 82/05, BFHE 220, 442, BStBl II 2008, 481, unter II.1.b). - FG Thüringen, 10.04.2019 - 4 K 442/17
Keine Verletzung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen nach § 7g Abs. 4 …
Auszug aus BFH, 28.07.2021 - X R 30/19
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 10.04.2019 - 4 K 442/17 aufgehoben. - BFH, 10.11.2004 - XI R 56/03
Auflösung einer Ansparrücklage wegen Betriebsveräußerung
- BFH, 06.06.2013 - I R 36/12
Beschwer bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine …
- FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 4454/10
Auflösung einer im Jahre 2006 gebildeten Rücklage im Sinne des § 7 g Abs. 3 EStG …
- FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 14/15
Einkommensteuer: Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags bei …
- BFH, 23.08.1979 - IV R 95/75
Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Vorweggenommene Erbfolge - Übertragnug eines …
- BFH, 15.05.2002 - X R 71/01
Fristverlängerung für Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG Münster, 20.09.2001 - 2 K 7625/00
Erhöhung des laufenden Gewinns durch veräußerungsbedingte Auflösung einer …
- FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …
Dementsprechend wäre auch ein dem Antrag entsprechender Tenor rechtswidrig, da er für den Beklagten keine eindeutigen Handlungsvorgaben enthielte (vgl. dazu etwa BFH, Urteil vom 28. Juli 2021, X R 30/19, BFHE 274, 83, juris, Rn. 34; BFH…, Urteil vom 15. Mai 2018, X R 42/17, BFH/NV 2018, 1275, juris, Rn. 21 ff.).
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