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Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2020 - X R 37/18   

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https://dejure.org/2020,43575
BFH, 28.10.2020 - X R 37/18 (https://dejure.org/2020,43575)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2020 - X R 37/18 (https://dejure.org/2020,43575)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - X R 37/18 (https://dejure.org/2020,43575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 93 Abs 1 S 1, AO § 93 Abs 1 S 3, AO § 118 S 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 102 S 1, AO § 5
    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 AO, § 93 Abs 1 S 3 AO, § 118 S 1 AO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 102 S 1 FGO
    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § ... 5 des Einkommensteuergesetzes, § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 93 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung (AO), § 93 Abs. 1 AO, § 102 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 25a UStG, § 93 Abs. 1 Satz 3 AO, § 200 Abs. 1 Satz 3 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 118 Satz 1 AO, § 93 Abs. 1 Satz 1 AO, § 208 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AO, § 5 AO, § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Auskunftsersuchens an Dritte

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 93 Abs. 1 S. 1; AO § 93 Abs. 1 S. 3
    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Auskunftsersuchens an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen an Dritte

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 93 Abs 1
    Auskunftsersuchen, Außenprüfung, Dritter

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 93 Abs 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 271, 28
  • DB 2021, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim …

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Aufgrund des in § 93 Abs. 1 Satz 3 AO verankerten Subsidiaritätsprinzips (vgl. insoweit nur Senatsurteil vom 29.07.2015 - X R 4/14, BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 42, m.w.N.), welches insbesondere auch dem Schutz des Steuerpflichtigen in Bezug auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung dient (Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 51, m.w.N.), besteht die Gefahr, dass der geschäftliche Ruf des Klägers durch ein solches Auskunftsersuchen Schaden nehmen kann.

    Dies unterscheidet die Befugnisse des FA von denen der Steuerfahndung, bei der die Subsidiaritätsklausel des § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ausdrücklich gemäß § 208 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AO nicht gilt (so Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 43, m.w.N.).

    Auch wird nur so das FA dem doppelten Zweck des § 93 Abs. 1 Satz 3 AO gerecht, wonach zum einen vermieden werden soll, dass Nichtbeteiligte Einblick in die steuerlich relevanten Verhältnisse der Beteiligten erhalten, und zum anderen den Dritten die mit der Auskunft verbundenen Mühen erspart werden sollen (Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 44, m.w.N.).

    Demgegenüber ist es nicht ausreichend, eine solche Beweiswürdigung schon dann als vertretbar anzusehen, wenn sie (nur) nicht willkürlich erfolgt ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 50).

    Trotz des insoweit weiten Beurteilungsspielraums der Finanzverwaltung bedarf es einer Steuererheblichkeit der mitzuteilenden "Tatsachen" (weiterführend Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 41, m.w.N.).

    Rn. 34 4. Ausgehend davon, dass jedes Auskunftsersuchen ein anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO ist (Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 26, m.w.N.), wird das FG im zweiten Rechtsgang feststellen müssen, ob und wenn ja welchen konkreten Ermittlungszweck das FA in jedem Einzelfall verfolgte, so dass es im Rahmen seiner Prognose vor dem Erlass jedes Auskunftsersuchens von einer Erfolglosigkeit der Sachaufklärung durch den Kläger ausgehen durfte.

    Dabei ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu beachten (weiterführend Senatsurteil in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 51, m.w.N.).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind unzulässig (so schon BFH-Urteil vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, Rz 47, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre liegt nicht nur vor, wenn der erledigte Verwaltungsakt als Vorwurf der Steuerhinterziehung verstanden werden kann (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 36/09

    Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs …

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt deshalb vor (vgl. nur Senatsurteil vom 22.08.2012 - X R 36/09, BFHE 239, 203, BStBl II 2014, 109, unter II.1.b).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Rn. 16 Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, die streitigen Auskunftsersuchen des FA --anfechtbare Verwaltungsakte gemäß § 118 Satz 1 AO (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 05.04.1984 - IV R 244/83, BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790, m.w.N.)-- seien rechtswidrig gewesen.
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der …

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.09.1992 - 5 C 80/88, juris, Rz 16 und 18, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16

    Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO in den steuerlichen Angelegenheiten der Fa. C...

    Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.08.2018 - 9 K 9099/16 aufgehoben.
  • BFH, 14.04.2021 - X R 25/19

    Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; …

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von demjenigen, der dem Senatsurteil vom 28.10.2020 - X R 37/18 (BFHE 271, 28, BFH/NV 2021, 365) zugrunde lag.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16

    Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO

    Rn. 66 Auf die Revision des Klägers hin hat der BFH das Urteil des erkennenden Senats mittels Urteil vom 28. Oktober 2020 - X R 37/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2021, 365 aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

    Rn. 87 Dem erkennenden Senat haben bei seiner Entscheidung ein Band Gerichtsakten des BFH zum Aktenzeichen X R 37/18, sieben Bände BP-Akten sowie zwei Bände BP-Handakten des Beklagten betr.

    Andernfalls fehlt es bereits an der diese Prognose tragenden Tatsachengrundlage (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Oktober 2020, aaO, Rz. 26).

  • BFH, 08.11.2023 - II R 19/21

    Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die …

    Nur beim Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BFH-Urteil vom 28.10.2020 - X R 37/18, BFHE 271, 28, Rz 21).
  • FG Nürnberg, 05.05.2026 - 2 K 424/23

    Unzulässige Klage, Rechtsschutzinteresse, Klageänderung, Feststellungsinteresse, …

    Dieses berechtigte Interesse besteht sowohl bei der Feststellungsklage (§ 41 FGO;… vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2022 - VIII R 8/19, BFHE 276, 555, Rn. 13 ff.;… vom 11.03.2025 - IX R 30/22, BFHE 288, 372, BStBl II 2025, 455, Rn. 19 ff.) als auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28.10.2020 - X R 37/18, BFHE 271, 28;… vom 20.01.2026 - VII R 36/23, BFH/NV 2026, 606, Rn. 23 f.;… BFH-Beschluss vom 22.01.2025 - VIII B 123/23, BFH/NV 2025, 396, Rn. 26) insbesondere, wenn der Kläger die Auswertung von Ergebnissen der angegriffenen Ermittlungsmaßnahmen verhindern will, wenn er die Rehabilitation nach einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff anstrebt oder wenn zu besorgen ist, dass das Finanzamt abermals rechtswidrig handeln wird.

    Ein Rehabilitationsinteresse kann nicht nur bestehen, wenn das Handeln des Finanzamts als Vorwurf der Steuerhinterziehung verstanden werden kann, sondern auch dann, wenn es geeignet ist, bei Dritten Zweifel an seiner steuerlichen und damit mittelbar an seiner geschäftlichen Zuverlässigkeit zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2020 - X R 37/18, BFHE 271, 28, Rn. 17).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 9 K 9069/18

    Androhung eines Auskunftsersuchens gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO

    Dem gegenüber hat das Gericht nicht darüber zu befinden, ob andere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts aus seiner Sicht besser, zweckmäßiger oder sachgerechter gewesen wären (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 X R 4/14, BStBl II 2016, 135; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2018 - 9 K 9099/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 313 m. Anm. Tiedchen, Rev. eingelegt - Az. des BFH: X R 37/18).
  • FG Münster, 09.12.2025 - 13 K 1936/24

    Verfahren - Zum Umfang einer an das Finanzamt übermittelten Vertretungsvollmacht …

    Nur beim Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BFH-Urteil v. 28.10.2020 - X R 37/18, BFHE 271, 28).
  • FG Nürnberg, 09.12.2025 - 1 K 532/24

    Bekanntgabe an in Vollmachtsdatenbank eingetragenen Bevollmächtigten

    Nur beim Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BFH-Urteile vom 28.10.2020 X R 37/18, BFH/NV 2021, 365, Rn. 21;… vom 08.11.2023 II R 19/21, BStBl II 2025, 218, Rn. 13).
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