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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2014 - X R 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51327
BFH, 09.12.2014 - X R 4/11 (https://dejure.org/2014,51327)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2014 - X R 4/11 (https://dejure.org/2014,51327)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - X R 4/11 (https://dejure.org/2014,51327)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10b Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 120 Abs 3
    Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10b Abs 1 S 1 EStG 2002, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 120 Abs 3 FGO
    Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug

  • IWW

    § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 164 Abs. 1 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10b Abs. 1 EStG, § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO, § 120 Abs. 3 FGO, § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10b Abs. 1 S. 1
    Abzugsfähigkeit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Weder Teilrücknahme des Rechtsmittels noch Rechtsmittelverzicht bei nachträglicher Beschränkung des Revisionsantrags; Spende i.S. des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spendenabzug für "Schmiergelder"?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Eigennützige" Spende nicht anerkennungsfähig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Spendenabzug
    Der Abzug der Zuwendungen im Einzelnen
    Spenden

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03

    Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein - …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d.h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH-Urteil vom 2. August 2006 XI R 6/03, BFHE 214, 378, BStBl II 2007, 8, unter II.1.a;… Fischer, Gemeinnutz und Eigennutz am Beispiel der steuerlichen Sportförderung, in: Festschrift für Offerhaus, S. 608;… Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10b Rz A 47 ff., B 110 ff.; Seer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 26 [2003] S. 32).

    Eine Aufteilung der Zahlung in ein angemessenes Entgelt und eine den Nutzen übersteigende "unentgeltliche" Leistung scheidet bei einer einheitlichen Gegenleistung aus (BFH-Urteil in BFHE 214, 378, BStBl II 2007, 8, unter II.1.a; Blümich/Hofmeister, § 10b EStG Rz 18); denn auch im Falle einer Teilentgeltlichkeit fehlt der Zuwendung insgesamt die geforderte Uneigennützigkeit.

    Rn. 54 d) Eine Aufteilung der Zuwendung in ein angemessenes Entgelt und eine den Nutzen übersteigende "unentgeltliche" Leistung scheidet nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 378, BStBl II 2007, 8, unter II.1.a).

  • BFH, 19.12.1990 - X R 40/86

    Zahlungen an eine gemeinnützige Einrichtung zur Erfüllung einer Auflage nach § …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Das ist auch der eigentliche Grund dafür, dass als Spenden i.S. des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG nach herrschender Meinung nur Aufwendungen in Betracht kommen, die der Steuerpflichtige unentgeltlich und freiwillig geleistet hat (Senatsurteil vom 19. Dezember 1990 X R 40/86, BFHE 163, 197, BStBl II 1991, 234).

    Ein Spendenabzug ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers erbracht werden, sondern schon dann, wenn die Zuwendungen an den Empfänger unmittelbar und ursächlich mit einem von diesem oder einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen, ohne dass der Vorteil unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss (BFH-Urteil in BFHE 163, 197, BStBl II 1991, 234).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Nur wenn sie verfahrensrechtlich nicht einwandfrei zustande gekommen ist, sie durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst wurde, liegt ein die Revision begründender sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Rn. 40 2. Eine Spende muss ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils gegeben werden; die Spendenmotivation muss im Vordergrund stehen (BFH-Urteil vom 25. November 1987 I R 126/85, BFHE 151, 544, BStBl II 1988, 220).
  • BFH, 24.07.2013 - I R 57/11

    Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden - Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3 …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    In der danach zulässigen Beschränkung des Revisionsantrags liegt weder eine Teilrücknahme des Rechtsmittels noch ein Rechtsmittelverzicht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2013 I R 57/11, BFHE 243, 102, …und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 7).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Das Gericht kann jedoch im Regelfall auf eine beantragte Beweisaufnahme --ermessensfehlerfrei-- u.a. dann verzichten, wenn es auf das Beweismittel auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813;… vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, BFH/NV 2013, 218, …und vom 28. August 2012 VII B 15/12, BFH/NV 2013, 265).
  • FG Münster, 13.12.2010 - 14 K 1789/08

    Unentgeltlichkeit als Tatbestandsmerkmal einer Spende

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. Dezember 2010 14 K 1789/08 E und 14 K 1792/08 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Das Gericht kann jedoch im Regelfall auf eine beantragte Beweisaufnahme --ermessensfehlerfrei-- u.a. dann verzichten, wenn es auf das Beweismittel auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung für die Entscheidung nicht ankommt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813; vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, BFH/NV 2013, 218, …und vom 28. August 2012 VII B 15/12, BFH/NV 2013, 265).
  • BFH, 28.08.2012 - VII B 15/12

    Steuerberaterprüfung: Zulässigkeit einer sog. "Erstgutachterbesprechung" - …

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    Das Gericht kann jedoch im Regelfall auf eine beantragte Beweisaufnahme --ermessensfehlerfrei-- u.a. dann verzichten, wenn es auf das Beweismittel auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung für die Entscheidung nicht ankommt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813;… vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, BFH/NV 2013, 218, und vom 28. August 2012 VII B 15/12, BFH/NV 2013, 265).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, keine steuerpflichtige Entnahme

    Auszug aus BFH, 09.12.2014 - X R 4/11
    In der danach zulässigen Beschränkung des Revisionsantrags liegt weder eine Teilrücknahme des Rechtsmittels noch ein Rechtsmittelverzicht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2013 I R 57/11, BFHE 243, 102, und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 7).
  • BFH, 22.03.2018 - X R 5/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche

    Ein Spendenabzug ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers erbracht werden, sondern schon dann, wenn die Zuwendungen an den Empfänger unmittelbar und ursächlich mit einem von diesem oder einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen, ohne dass der Vorteil unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss (Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 40, m.w.N.).

    Nur wenn sie verfahrensrechtlich nicht einwandfrei zustande gekommen ist, sie durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst wurde, liegt ein die Revision begründender sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils vor (Senatsurteil in BFH/NV 2015, 853, Rz 42, m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Eine im Rahmen der Revisionsbegründung ausgesprochene Beschränkung ist zulässig und führt weder zu einer Teilrücknahme des Rechtsmittels noch zu einem Revisionsverzicht (vgl. weiterführend Senatsurteil vom 09.12.2014 - X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2016 - X R 61/14

    Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur …

    Rn. 20 Dies ist nicht als --kostenpflichtige-- Teilrücknahme des Rechtsmittels anzusehen, sondern als von Anfang an lediglich beschränkte Anfechtung des finanzgerichtlichen Urteils (…für Nichtzulassungsbeschwerden BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952, unter II.1.; für Revisionen Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 37/19

    Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe …

    Im Streitfall --das FG hat die Frage der Unentgeltlichkeit nicht gewürdigt (vgl. zur Tatsachenwürdigung: Senatsurteile vom 22.03.2018 - X R 5/16, BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 34, und vom 09.12.2014 - X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 42)-- kann der Senat nicht erkennen, weshalb die Klägerin die Spende nicht unentgeltlich im Sinne von fremdnützig gegeben haben sollte, auch wenn sie vorgegeben hat, dass die Spende zur konkreten Versorgung eines ihr besonders wichtigen Tieres --nämlich B-- verwendet werden soll.

    Ein Spendenabzug ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers erbracht werden, sondern schon dann, wenn die Zuwendungen an den Empfänger unmittelbar und ursächlich mit einem von diesem oder einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen, ohne dass der Vorteil unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss (Senatsurteile in BFHE 261, 132, BStBl II 2018, 651, Rz 33, und in BFH/NV 2015, 853, Rz 40).

  • BFH, 15.01.2019 - X R 6/17

    Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten …

    Gleiches gilt bei Gegenleistungen durch Personen, die dem Zuwendungsempfänger nahestehen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853).
  • BFH, 03.06.2026 - X R 2/24

    Nachträgliche gesonderte Feststellung eines verbleibenden …

    Eine im Rahmen der Revisionsbegründung ausgesprochene Beschränkung des Revisionsantrags ist zulässig und weder als Teilrücknahme des Rechtsmittels noch als Revisionsverzicht anzusehen (Senatsurteile vom 09.12.2014 - X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BStBl II 2021, 418, Rz 21).
  • BFH, 03.09.2025 - X R 1/24

    Besteuerung deutscher Rentner in Portugal - Status des "residente não habitual" …

    Zwar hat er im Rahmen der Revisionsbegründungsschrift einen Antrag nur für die Einkommensteuer 2019 formuliert, jedoch anders als in dem Sachverhalt, der etwa dem Senatsurteil vom 09.12.2014 - X R 4/11 (BFH/NV 2015, 853) zugrunde lag, auch in der Folgezeit im Betreff sämtlicher Schriftsätze den Verspätungszuschlag 2019 mitgeführt.
  • BFH, 13.07.2022 - I R 52/20

    Spende an Tochtergesellschaft - Abgrenzung zur verdeckten Einlage

    Rn. 21 bb) Der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG --als Unterbegriff der "Zuwendung"-- verwendete Begriff der Spende setzt nach ständiger Rechtsprechung Ausgaben voraus, die vom Steuerpflichtigen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geleistet wurden (z.B. Senatsurteil vom 25.11.1987 - I R 126/85, BFHE 151, 544, BStBl II 1988, 220; BFH-Urteile vom 09.12.2014 - X R 4/11, BFH/NV 2015, 853; vom 15.01.2019 - X R 6/17, BFHE 263, 325, BStBl II 2019, 318).
  • BFH, 29.01.2016 - X B 93/15

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt …

    Eine solche Beschränkung ist nicht als Teilrücknahme des Rechtsmittels anzusehen (…für Nichtzulassungsbeschwerden Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2008 VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952, unter II.1.; für Revisionen Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24

    Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …

    Rn. 20 a) Die Revision kann ohne Weiteres auf einzelne Streitgegenstände der erstinstanzlichen Entscheidung beschränkt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2014 - X R 4/11, Rz 37; Krumm in Tipke/Kruse, § 120 FGO Rz 7; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 120 FGO Rz 169).
  • BFH, 28.01.2016 - X B 128/15

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der …

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