Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2001 - X R 49/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3631
BFH, 28.11.2001 - X R 49/97 (https://dejure.org/2001,3631)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2001 - X R 49/97 (https://dejure.org/2001,3631)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2001 - X R 49/97 (https://dejure.org/2001,3631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 38; ; GmbHG § 32a; ; EStG § 21 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten - Zwischenmiete - Betriebsaufspaltung - Gewerbliche Vermietung - Domizilgesellschaft - GmbH

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zwischengesellschaft: personelle Verflechtung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 15, EStG § 21, GmbHG § 32 a
    Betriebsaufspaltung; Gestaltungsmißbrauch; Grundstück; Zwischenvermietung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (24)

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung …

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Daher sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung --die enge persönliche und sachliche Beziehung zwischen der Vermietungstätigkeit des G.H. und der Tätigkeit der A-GmbH (dazu BFH-Beschluss vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63)-- und damit eines Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG-- i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) im Streitfall erfüllt.

    Nach dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63 setzt die personelle Verflechtung voraus, dass eine Person oder mehrere Personen zusammen als Personengruppe sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen.

    An diese Voraussetzung sind strenge Anforderungen zu stellen (Beschluss in BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    a) Dies äußert sich u.a. darin, dass die Fähigkeit der das Besitzunternehmen beherrschenden Personen, ihren geschäftlichen Betätigungswillen in der Betriebsgesellschaft durchzusetzen, nicht notwendig einen bestimmten Anteilsbesitz an der Betriebsgesellschaft erfordert; sie kann aufgrund einer durch die Besonderheiten des Einzelfalls bedingten tatsächlichen Machtstellung in der Betriebsgesellschaft gegeben sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1997 XI R 23/96, BFHE 182, 216, BStBl II 1997, 437; vom 21. Januar 1999 IV R 96/96, BFHE 187, 570, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH stehen auch Gestaltungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung unter dem Vorbehalt des § 42 AO 1977 (Urteil in BFHE 187, 570).

  • BFH, 21.08.1996 - X R 25/93

    Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der …

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Dieses soll nicht gegen den Willen der Person oder der Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherrscht, aufgelöst werden können (BFH-Urteile vom 27. August 1992 IV R 13/91, BFHE 169, 231, BStBl II 1993, 134, unter 2. b, und vom 21. August 1996 X R 25/93, BFHE 181, 284, BStBl II 1997, 44).

    Die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen fungiert "als unternehmerisches Instrument der Beherrschung" (BFH in BFHE 181, 284, BStBl II 1997, 44).

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 30/94

    Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt keine Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Auch ein Treugeber kann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, wenn für ihn ein Treuhänder im eigenen Namen auftritt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 30/94, BFHE 182, 170, BStBl II 1997, 406;… BFH-Beschluss vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994, m.w.N. der Rechtsprechung).

    Voraussetzung ist u.a., dass der Treugeber die Leistungsbeziehungen beherrscht und die Möglichkeit hat, Wirtschaftsgüter und Nutzungsmöglichkeiten am Markt zu verwerten (Urteil in BFHE 182, 170, BStBl II 1997, 406).

  • BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Den für die Betriebsaufspaltung maßgeblichen Einfluss auf das Betriebsunternehmen kann auch eine mittelbare Beteiligung gewähren (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 14. August 1974 I R 136/70, BFHE 114, 98, BStBl II 1975, 112; vom 28. Januar 1982 IV R 100/78, BFHE 135, 330, BStBl II 1982, 479; vom 10. November 1982 I R 178/77, BFHE 137, 67, BStBl II 1983, 136; vom 22. Januar 1988 III B 9/87, BFHE 152, 539, BStBl II 1988, 537;… vom 26. August 1993 IV R 48/91, BFH/NV 1994, 265).

    Der für eine gewerbliche Vermietung vorauszusetzende einheitliche Betätigungswille besteht auch dann, wenn sich im Besitzunternehmen und in der Betriebsgesellschaft auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten konnte, der vom Vertrauen des Besitzunternehmers G.H. getragen war und der auch seine Interessen als Inhaber des Betriebsunternehmens berücksichtigte; dies macht den Inhalt der personellen Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 135, 330, BStBl II 1982, 479; vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455, unter 3.).

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Generell kann in der Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft in gewerbliches Geschehen eine Umgehung des Steuergesetzes liegen (…vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1996 VIII B 50/95, BFH/NV 1996, 746; Senatsurteil vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).
  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 50/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Generell kann in der Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft in gewerbliches Geschehen eine Umgehung des Steuergesetzes liegen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1996 VIII B 50/95, BFH/NV 1996, 746; Senatsurteil vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 32/95

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Es braucht des Weiteren nicht erörtert zu werden, ob die Zwischenvermietung wegen der die E-GmbH treffenden Bindungen als Geschäftsbesorgungsvertrag zur Durchführung des zwischen G.H. und der A-GmbH vereinbarten Nutzungsverhältnisses zu beurteilen ist (vgl. --zum Umsatzsteuerrecht-- BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 32/95, BFH/NV 1998, 630).
  • BFH, 27.08.1992 - IV R 13/91

    Alleingesellschafter-Herrschaft bei GmbH & Co KG

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Dieses soll nicht gegen den Willen der Person oder der Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherrscht, aufgelöst werden können (BFH-Urteile vom 27. August 1992 IV R 13/91, BFHE 169, 231, BStBl II 1993, 134, unter 2. b, und vom 21. August 1996 X R 25/93, BFHE 181, 284, BStBl II 1997, 44).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 28.11.2001 - X R 49/97
    Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter einem anderen entgeltlich auf Zeit zu überlassen, wenn er Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder dem Pachtvertrag ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, BFH/NV 2000, 118, unter 2. der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des …

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86

    Personelle Verfelchtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung trotz …

  • BFH, 16.06.1982 - I R 118/80

    Betriebsaufspaltung bei Beherrschung des Betriebsunternehmens über eine …

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die …

  • BFH, 22.01.1988 - III B 9/87

    Abgrenzung zwischen einer Veräußerung eines Patents und einer zeitlich begrenzten …

  • BFH, 10.11.1982 - I R 178/77

    Betriebsaufspaltung bei Beteiligung des Ehegatten und der volljährigen Kinder an …

  • BFH, 14.08.1974 - I R 136/70

    Zur Frage des maßgeblichen Einflusses auf die Betriebsgesellschaft in Fällen der …

  • BFH, 16.03.1994 - I R 70/92

    Ausschüttungen, für die der Teilbetrag EK 04 als verwendet gilt, sind wie eine …

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 249/82

    Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine …

  • BFH, 26.08.1993 - IV R 48/91

    Grundstücksverwaltung im Sinne einer gewerblichen Betätigung nach …

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 17/92

    Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der …

  • BFH, 03.06.1976 - IV R 236/71

    Klage eines Landwirts - Niedrigere Festsetzung der Einkommensteuer - …

  • FG Düsseldorf, 09.01.1997 - 8 K 3273/94

    Einschaltung einer Zwischenmieterin als Steuerumgehung; Zwischenvermietung zwecks …

  • FG Hamburg, 18.12.1996 - V 152/95

    Ermittlung der Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung; Gegenüberstellung der …

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Danach sind Einkünfte subjektiv demjenigen zuzurechnen, der --sei es auch rechtlich durch einen Stellvertreter-- wirtschaftlich diejenigen Leistungen, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklicht wird, bewirkt (BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, 68; vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 804; vom 28. November 2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631, dort auch zum Vorrang unmittelbarer Tatbestandsverwirklichung gegenüber § 42 AO 1977).
  • BFH, 24.09.2015 - IV R 9/13

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch …

    Rn. 23 cc) Anders als das FG meint, lässt sich auch aus der Rechtsprechung des X. Senats des BFH (Urteile vom 28. November 2001 X R 50/97, BFHE 197, 254, BStBl II 2002, 363; X R 49/97, BFH/NV 2002, 631) zur mittelbaren Nutzungsüberlassung eine sachliche Verflechtung im Streitfall zwischen der Klägerin und der D-GmbH nicht herleiten.

    Rn. 24 (1) Nach diesen Urteilen in BFHE 197, 254, BStBl II 2002, 363 und in BFH/NV 2002, 631 ist der für die Betriebsaufspaltung maßgebliche Einfluss auf das Betriebsunternehmen insbesondere dann anzunehmen, wenn die Personen, die die Geschicke des verpachtenden Besitzunternehmens bestimmen, in der Lage sind, über ein zwischengeschaltetes Unternehmen bei einem Betriebsunternehmen ihren Willen hinsichtlich aller wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen durchzusetzen.

  • FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11

    Personelle Verflechtung, Markenüberlassung im Konzern, Knoppe-Formel

    Eine solche ist gegeben, wenn eine Person sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen (BFH-Urteil vom 28.11.2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.02.2013 - 3 K 190/11

    Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person …

    Rn. 52 a. Nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, liegt eine Beherrschungsidentität auch dann vor, wenn die Personen, die das Besitzunternehmen beherrschen, ihren Willen im Betriebsunternehmen über eine zwischengeschaltete Körperschaft durchsetzen können oder wenn sich ihre Herrschaft mittelbar über einen Zwischenvermieter auswirkt, der vertraglich verpflichtet ist, seinerseits die wesentliche Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen weiterzuvermieten (BFH-Urteil vom 28.11.2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631).

    Diese subjektive Zurechnung der Nutzungsüberlassung an die Betriebsgesellschaft folgt aus den allgemeinen Grundsätzen steuerrechtlicher Tatbestandsverwirklichung und nicht aus einer Anwendung des § 42 Abgabenordnung (-AO-; BFH-Urteil vom 28.11.2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631).

    Auch wenn in dem der o. g. Entscheidung des BFH (Urteil vom 28.11.2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631) zugrunde liegenden Sachverhalt die Zwischenschaltung der Zwischenvermieterin keinen wirtschaftlichen Hintergrund gehabt und allein der Steuerersparnis gedient haben mag, war dies, wie dargelegt, nicht entscheidungserheblich, weil es auf das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i. S. des § 42 AO nicht ankam.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht