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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1463
BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69 (https://dejure.org/1970,1463)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1970 - X ZB 17/69 (https://dejure.org/1970,1463)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1970 - X ZB 17/69 (https://dejure.org/1970,1463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Anforderungen an die Verletzung der richterlichen Sorgfaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1846
  • MDR 1970, 923
  • GRUR 1970, 621
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Schon der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, daß ein gelegentliches Fehlverhalten eines untergeordneten Hilfsorgans dem Gericht nicht ohne weiteres als Verfahrensfehler angelastet werden könne (vgl. BGHSt 22, 297, 301) [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68] .

    Der Senat schließt sich vielmehr der ausgewogenen Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs an, nach der die Gerichte der Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen haben, die der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes entspricht, andererseits aber diese Pflicht zur Aufmerksamkeit auch nicht überspannt werden darf, damit die Aufmerksamkeit der Gerichtsmitglieder, insbesondere des Vorsitzenden, bei der erschöpfenden Erörterung der Sach- und Rechtslage des zu entscheidenden Falles in der mündlichen Verhandlung nicht überfordert wird (BGHSt 22, 297, 301, 302 [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68] ; 21, 72, [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] vgl. auch: OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59] ; OLG Bremen MDR 1966, 864, 865) [OLG Bremen 04.05.1966 - Ss 35/66] .

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …

    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Der Senat schließt sich vielmehr der ausgewogenen Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs an, nach der die Gerichte der Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen haben, die der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes entspricht, andererseits aber diese Pflicht zur Aufmerksamkeit auch nicht überspannt werden darf, damit die Aufmerksamkeit der Gerichtsmitglieder, insbesondere des Vorsitzenden, bei der erschöpfenden Erörterung der Sach- und Rechtslage des zu entscheidenden Falles in der mündlichen Verhandlung nicht überfordert wird (BGHSt 22, 297, 301, 302 [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68] ; 21, 72, [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] vgl. auch: OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59] ; OLG Bremen MDR 1966, 864, 865) [OLG Bremen 04.05.1966 - Ss 35/66] .
  • OLG Bremen, 04.05.1966 - Ss 35/66
    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Der Senat schließt sich vielmehr der ausgewogenen Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs an, nach der die Gerichte der Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen haben, die der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes entspricht, andererseits aber diese Pflicht zur Aufmerksamkeit auch nicht überspannt werden darf, damit die Aufmerksamkeit der Gerichtsmitglieder, insbesondere des Vorsitzenden, bei der erschöpfenden Erörterung der Sach- und Rechtslage des zu entscheidenden Falles in der mündlichen Verhandlung nicht überfordert wird (BGHSt 22, 297, 301, 302 [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68] ; 21, 72, [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] vgl. auch: OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59] ; OLG Bremen MDR 1966, 864, 865) [OLG Bremen 04.05.1966 - Ss 35/66] .
  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die …

    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Andererseits vermag der Senat für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 4 PatG auch nicht der ständig vertretenen engen Auffassung des Reichsgerichts zu § 338 Nr. 6 StPO zu folgen, nach der nur solche ungesetzlichen Beschränkungen der Öffentlichkeit der Verhandlung durch Hilfsorgane erheblich sind, die auf dem Willen des Gerichts beruhen oder denen nicht abgeholfen worden ist, obwohl sie zur Kenntnis des Gerichts gelangt sind (RGSt 2, 301, 303; 43, 188, 189; 71, 377, 380; RG Goltdammer Arche 1892, 50;… Rechtsp. des RG in Strafsachen Bd. 4, S. 268, 269; RG JW 1911, 247; OLG Neustadt/Weinstr. MDR 1962, 1010).
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …

    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Andererseits vermag der Senat für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 4 PatG auch nicht der ständig vertretenen engen Auffassung des Reichsgerichts zu § 338 Nr. 6 StPO zu folgen, nach der nur solche ungesetzlichen Beschränkungen der Öffentlichkeit der Verhandlung durch Hilfsorgane erheblich sind, die auf dem Willen des Gerichts beruhen oder denen nicht abgeholfen worden ist, obwohl sie zur Kenntnis des Gerichts gelangt sind (RGSt 2, 301, 303; 43, 188, 189; 71, 377, 380; RG Goltdammer Arche 1892, 50;… Rechtsp. des RG in Strafsachen Bd. 4, S. 268, 269; RG JW 1911, 247; OLG Neustadt/Weinstr. MDR 1962, 1010).
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt, …

    Auszug aus BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69
    Andererseits vermag der Senat für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 4 PatG auch nicht der ständig vertretenen engen Auffassung des Reichsgerichts zu § 338 Nr. 6 StPO zu folgen, nach der nur solche ungesetzlichen Beschränkungen der Öffentlichkeit der Verhandlung durch Hilfsorgane erheblich sind, die auf dem Willen des Gerichts beruhen oder denen nicht abgeholfen worden ist, obwohl sie zur Kenntnis des Gerichts gelangt sind (RGSt 2, 301, 303; 43, 188, 189; 71, 377, 380; RG Goltdammer Arche 1892, 50;… Rechtsp. des RG in Strafsachen Bd. 4, S. 268, 269; RG JW 1911, 247; OLG Neustadt/Weinstr. MDR 1962, 1010).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I …

    Rn. 430 Die Öffentlichkeit ist verletzt, wenn sie mit Wissen und Wollen des Vorsitzenden/ des Gerichts (Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 unter Verweis auf BGH NJW 1970, 1846, 1847) oder in fahrlässiger Unkenntnis des Gerichts ausgeschlossen oder beschränkt wird (…siehe nur MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

    Nur eine der entscheidenden Kammer vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung ist zu berücksichtigen, nicht eine Verletzung durch andere Mitarbeiter der Gerichtsbehörde (BGH NJW 1970, 1846, 1847;… Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 mwN;… MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Rn. 435 Die Öffentlichkeit ist verletzt, wenn sie mit Wissen und Wollen des Vorsitzenden/ des Gerichts (Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 unter Verweis auf BGH NJW 1970, 1846, 1847) oder in fahrlässiger Unkenntnis des Gerichts ausgeschlossen oder beschränkt wird (…siehe nur MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

    Nur eine der entscheidenden Kammer vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung ist zu berücksichtigen, nicht eine Verletzung durch andere Mitarbeiter der Gerichtsbehörde (BGH NJW 1970, 1846, 1847;… Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 mwN;… MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

  • OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01

    Nichtigkeit eines Pachtvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB

    Eine Verletzung des § 169 ZPO liegt jedoch nur vor, wenn Beschränkung oder Ausschluss der Öffentlichkeit mit Wissen und Willen des Vorsitzenden oder Gerichts geschieht (vgl. BGH NJW 1970, 1846;… Gummer in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 169 Rn. 11).
  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des …

    Rn. 10 Gegen diese von der Rechtsprechung konsequent fortgeführte Ausdehnung der Ausnahmefälle (vgl. OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Bs 666/69 -, NJW 1970, 72); BGH, 17.07.1970, - X ZB 17/69 -, NJW 1970, 1846 (1847); BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; 26.03.1981 - 5 C 89.79 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31; 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889) unter Aufnahme dieser subjektiven Komponente spricht einerseits, daß nach dem Wortlaut des § 169 GVG nicht genügt, daß das Gericht in öffentlicher Sitzung verhandeln wollte, sondern erforderlich ist, daß es öffentlich verhandelt hat.
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