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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9321
BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. ZPO, § 520 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes; Eingang des Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht; Prüfung aller aus dem Akteninhalt ersichtlichen ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Gericht muss nicht darauf hinweisen, dass Fax-Seite mit Unterschrift fehlt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 ; ZPO § 520 Abs. 2
    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes; Eingang des Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht; Prüfung aller aus dem Akteninhalt ersichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz unvollständig: Gericht muss nicht auf fehlende Unterschrift hinweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Gericht muss nicht darauf hinweisen, dass Fax-Seite mit Unterschrift fehlt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gefaxter Schriftsatz unvollständig: Gericht muss nicht auf fehlende Seiten hinweisen! (IBR 2017, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 689
  • MDR 2017, 595
  • FamRZ 2017, 979
  • AnwBl 2017, 671
  • AnwBl Online 2017, 340
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 15 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird: Mit einer solchen Hinweispflicht würde den Parteien die Verantwortung für die Formalien vollständig abgenommen und den unzuständigen Gerichten übertragen, was die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht überspannte (BVerfG, Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343).

    Auch insoweit darf sich aber die Bestimmung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfG, NJW 2001, 1343).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 13 aa) Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH…, Beschluss vom 16. März 2015 - NotS (Brfg) 7/14, WM 2015, 900 Rn. 14 ebenfalls zu einem unvollständig eingegangenen Telefax).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Ein Gericht, das etwa die eigene Unzuständigkeit oder das Fehlen der Unterschrift (siehe dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10) bemerkt, muss davon ausgehen, dass etwaige Vorkehrungen gegen derartige Fehler gescheitert sind und dass die für die Einhaltung der formellen Anforderungen an ihren Schriftsatz verantwortliche Prozesspartei eben deshalb keinen Anlass hat, weitere Anstrengungen zur Wahrung der Frist zu unternehmen.
  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14

    Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 13 aa) Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotS (Brfg) 7/14, WM 2015, 900 Rn. 14 ebenfalls zu einem unvollständig eingegangenen Telefax).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht zwar alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte für einen möglichen rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittel(begründungs)schrift prüfen und würdigen (BGH, Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94, NJW 1994, 1881, 1882).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Demgegenüber belegt die Unvollständigkeit eines durch Telefax übermittelten Schriftsatzes lediglich das Scheitern eines einzelnen Übermittlungsversuchs, dem eine Fax-Ausgangskontrolle zu folgen hat, die dem Absender den Fehler offenbaren soll (s. nur BGH, Beschluss vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89, NJW 1990, 187; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).

    Rn. 30 (b) Dem steht nicht entgegen, dass nach älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 15 und BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    In diesen Fällen muss das Gericht, wenn es die eigene Unzuständigkeit oder das Fehlen der Unterschrift bemerkt, davon ausgehen, dass etwaige Vorkehrungen gegen derartige Fehler gescheitert sind und dass die für die Einhaltung der formellen Anforderungen an ihren Schriftsatz verantwortliche Prozesspartei eben deshalb keinen Anlass für weitere Anstrengungen zur Fristwahrung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 16).

    Dass auch die Fax-Ausgangskontrolle versagt hat und der Absender deshalb der Fehlvorstellung unterliegt, die Frist gewahrt zu haben, lässt der Eingang eines unvollständigen Telefaxes hingegen aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Gerichts nicht erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO).

    In einem solchen Fall gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht, den Prozessbevollmächtigten auf die am Abend des vorletzten Tags der Rechtsmittelbegründungsfrist von der Geschäftsstelle erkannte Unvollständigkeit des per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Folgetag hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO Rn. 12, 14 ff.).

    Vielmehr liefe eine entsprechende Hinweispflicht auf eine weitgehende Verlagerung der Verantwortung für die Ausgangskontrolle von dem dafür zuständigen Absender auf das Gericht und damit auf eine Überspannung der gerichtlichen Fürsorgepflicht hinaus (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO Rn. 16 [zur erkannten Unvollständigkeit des übermittelten Dokuments]).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische …

    Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristwahrung - …

    Rn. 21 Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BAG vom 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 - juris RdNr 27; BGH vom 21.3.2017 - X ZB 7/15 - RdNr 13).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Die Tücken der Digitalisierung - unzulässige Berufungseinlegung durch ein …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).
  • OLG Köln, 10.07.2024 - 19 U 143/23

    Anspruch eines ehemaligen Handelsvertreters gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH, Beschluss vom 21.03.2017, X ZB 7/15 , juris Rn. 13).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Berücksichtigung von Verpflichtungszusage bei Zusammenschlusskontrolle und …

    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, einen erst am letzten Tag einer Frist eingehenden Schriftsatz unmittelbar auf formelle Mängel zu überprüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.03.2025 - XI ZB 17/24

    Verlassen auf Bestätigung des Dokumenteneingangs in Büroverwaltungssoftware

    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (…BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 15 …und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23, NJW 2025, 309 Rn. 30, jeweils mwN).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines …

    Rn. 26 Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht den Bevollmächtigten des Klägers nicht umgehend darauf hingewiesen hat, das am 12. April 2019 dorthin übermittelte Telefax sei nicht ordnungsgemäß übertragen worden.Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995, 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114, juris Rn. 44 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein am letzten Tag einer Frist - hier zudem nicht direkt bei dem Verwaltungsgericht, sondern bei der Gemeinsamen Annahmestelle - eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2017, X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689, juris Rn. 13;… Beschl. v. 16.3.2015, NotSt (Brfg) 7/14, WM 2015, 900, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH NJW-RR 2017, 689 Rn. 13).

    Im Übrigen geböte die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG NJW 2001, 1343 [zu II 2]; vgl. auch BGH NJW-RR 2017, 689 Rn. 15 und BAG NJW 1998, 923 [zu II 2]).

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2019 - L 5 AS 688/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …

  • BSG, 12.10.2022 - B 1 KR 46/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe …

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter …

  • FG München, 02.09.2025 - 1 K 816/25

    Wiedereinsetzung, Einreichung elektronischer Dokumente über das beSt einer …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 52/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 20 W 105/23

    Unwirksame Beurkundung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG

  • BPatG, 21.06.2021 - 26 W (pat) 55/20
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 R
  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab …

  • BPatG, 08.06.2026 - 19 W (pat) 30/25
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - L 20 AS 694/23

    Sicherer Übermittlungsweg - qualifizierte elektronische Signatur - gerichtlicher …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 16/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • FG Köln, 11.06.2024 - 12 K 1868/23

    Gericht muss auf offensichtlichen Formfehler hinweisen!

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts …

  • FG München, 15.10.2025 - 1 K 854/23

    Einreichung einer einfach signierten Klage beim Finanzgericht bei nicht …

  • VG Halle, 28.09.2021 - 4 A 143/20

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …

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