Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7; ; InsO § 45; ; InsO § 103 Abs. 2; ; InsO § 174
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstreckung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 103 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Auslegung eines Vertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.06.2005 - 10 O 66/04
- OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 113/05
- BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03
Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über …
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Das Gebot der Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, sofern die Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur BVerfGE 69, 141, 144; BGH, Beschl. v. 18.01.2005 - XI ZR 340/03, BGH-Rep. 2005, 939).Davon könnte nur ausgegangen werden, wenn das Berufungsgericht dargelegt hätte, dass und weshalb es der Ansicht sei, sich mit dem Vorbringen des Beklagten sowie dem diesbezüglichen Beweisantritt nicht befassen zu müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.01.2005, aaO).
- BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines …
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Ein übereinstimmender Wille der vertragsschließenden Parteien ist für den Vertragsinhalt auch dann maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (st. Rspr. d. BGH; vgl. nur Urt. v. 08.05.2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433; Beschl. v. 05.04.2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Das Gebot der Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, sofern die Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur BVerfGE 69, 141, 144; BGH, Beschl. v. 18.01.2005 - XI ZR 340/03, BGH-Rep. 2005, 939).
- BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter
- BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03
Wahrung des rechtlichen Gehörs von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur Beschl. v. 04.08.2004 - 1 BvR 698/03, ZIP 2004, 1762, 1763). - BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
Ein übereinstimmender Wille der vertragsschließenden Parteien ist für den Vertragsinhalt auch dann maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (st. Rspr. d. BGH;… vgl. nur Urt. v. 08.05.2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433; Beschl. v. 05.04.2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950).
- BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei …
Gleichzeitig gilt hierbei aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 a;… vom 20. September 2006 - VIII ZR 141/05, juris Rn. 7; vom 6. März 2007 - X ZR 58/06, juris Rn. 12; vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12, juris Rn.17; jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Kart 882/18
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
Dabei geht ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschluss vom 06.03.2007, X ZR 58/06, BeckRS 2007, 06042 Rn. 12 m.w.N.).
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