Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32584
BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10 (https://dejure.org/2012,32584)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2012 - XI ZR 363/10 (https://dejure.org/2012,32584)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2012 - XI ZR 363/10 (https://dejure.org/2012,32584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebskosten eines geschlossenen Immobilienfonds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht einer Bank über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen

  • rewis.io

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebskosten eines geschlossenen Immobilienfonds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 172 Abs. 4; BGB § 305c Abs. 2
    Aufklärungspflicht einer Bank über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Banken müssen als Anlageberater auf Rückvergütungen hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken müssen als Anlageberater auf Rückvergütungen hinweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Banken müssen als Anlageberater auf Rückvergütungen hinweisen // Rückvergütungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12

    Zur Verjährung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-back Provisionen

    Er kannte somit alle anspruchsbegründenden Umstände, weswegen die Verjährung zunächst am Schluss des Jahres 1993 zu laufen begann, da er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Tatsache hatte, dass Rückvergütungen in unbekannter Höhe an seinen Anlageberater zufließen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2011, Az. XI ZR 363/10 unter Hinweis auf Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60a; BGH WM 2013, 609-612 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.07.2014 - 5 U 54/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer

    Eine Bank muss bei einem Immobilienfonds, insoweit gilt für offene Immobilienfonds nichts anderes als für geschlossene, auf ein Totalverlustrisiko grundsätzlich nicht gesondert hinweisen (BGH, Urt. v. 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, Rn. 25; Urt. v. 11. September 2012 - XI ZR 363/10, Rn. 13.).

    Anderes gilt nur bei Vorliegen besonderer gefahrerhöhender Umstände, die ausnahmsweise eine Aufklärung rechtfertigen (BGH, Urt. v. 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, Rn. 25; Urt. v. 11. September 2012 - XI ZR 363/10, Rn. 13.).

    Der Umstand, dass ein Fonds nicht unmittelbar selbst Immobilien errichtet und vermietet, sondern sich an Objektgesellschaften beteiligt, die ihrerseits Eigentümer von Immobilien sind, stellt keinen gefahrerhöhenden Umstand dar (BGH, Urt. v. 11. September 2012 - XI ZR 363/10, Rn. 13.).

    Vielmehr stellt der Umstand, dass ein Fonds nicht unmittelbar selbst Immobilien errichtet und vermietet, sondern sich an Objektgesellschaften beteiligt, die ihrerseits Eigentümer von Immobilien sind, keinen gefahrerhöhenden Umstand dar (BGH, Urt. v. 11. September 2012 - XI ZR 363/10, Rn. 13.).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

    f) Auf das allgemeine Kapitalverlustrisiko muss bei geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich, d. h., wenn keine gefahrerhöhenden Umstände vorliegen, wie dies nach vorstehenden Ausführungen der Fall ist, nicht hingewiesen werden (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2012 - XI ZR 363/10 - Rn. 13 m. w. N., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht