Rechtsprechung
| BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist
- openjur.de
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist
- Bundesfinanzhof
AO § 110 Abs 2 S 1, AO § 110 Abs 2 S 2, FGO § 56 Abs 2 S 1, VwGO § 60 Abs 2, SGG § 67 Abs 2
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist - rechtsinformationen.bund.de
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 110 Abs 2 S 1 AO, § 110 Abs 2 S 2 AO, § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 60 Abs 2 VwGO, § 67 Abs 2 SGG
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit des Ausreichens der Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung nach Ablauf der Monatsfrist
- rechtsportal.de
Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist
- datenbank.nwb.de
Anforderung an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Begründung innerhalb der Antragsfrist von einem Monat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Nachholung der versäumten Handlung bzw. Wiedereinsetzungsantrag
Verfahrensgang
- FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 1376/08
- BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BFH, 12.10.2005 - XI B 11/04
Grundsätzliche Bedeutung; Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Die für die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erforderliche Klärungsbedürftigkeit liegt nicht vor, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH entschieden worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2007 II B 71/06, BFH/NV 2007, 2247, unter II.1.; zur insoweit entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 XI B 11/04, BFH/NV 2006, 237, unter 2.).Rn. 17 aa) Die Frage, ob der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Monatsfrist begründet werden muss, ist durch die von der Klägerin selbst zitierte ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. auch die Nachweise bei Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 507) bejaht worden; diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (vgl. zu § 56 FGO Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 237, unter 2., m.w.N.).
Diese Auffassung wiederum basiert auf dem von § 60 Abs. 2 VwGO und § 56 Abs. 2 FGO abweichenden Wortlaut des § 67 Abs. 2 SGG, wonach die Tatsachen zur Begründung des Antrags nur glaubhaft gemacht werden "sollen" (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 237, unter 2.).
- BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73
Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Die Rechtsauffassung des BFH entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu § 60 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), dessen Wortlaut mit demjenigen des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO übereinstimmt (vgl. BVerwG-Urteil vom 21. Oktober 1975 VI C 170.73, BVerwGE 49, 252, m.w.N.; BVerwG-Beschluss vom 16. Februar 1999 8 B 10/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report 1999, 472). - BFH, 15.12.2004 - X B 48/04
Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Für diesen Zulassungsgrund gilt, wie für den der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, dass es sich um eine klärungsbedürftige und im Streitfall klärbare Rechtsfrage handeln muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698, m.w.N.).
- BFH, 22.04.2009 - I B 196/08
Keine Betriebsstättenbegründung allein durch Tätigkeit in Räumen des …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Eine Rechtsfrage kann nicht geklärt werden, wenn ihr ein Sachverhalt zugrunde liegt, den das FG nicht festgestellt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2009 I B 196/08, BFH/NV 2009, 1588, m.w.N.;… vom 2. Dezember 2010 XI B 23/10, BFH/NV 2011, 614). - BFH, 23.08.2007 - II B 71/06
EFH; Wohnfläche von 238 qm; Sachwertverfahren
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Die für die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erforderliche Klärungsbedürftigkeit liegt nicht vor, wenn die Rechtsfrage bereits vom BFH entschieden worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2007 II B 71/06, BFH/NV 2007, 2247, unter II.1.;… zur insoweit entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 XI B 11/04, BFH/NV 2006, 237, unter 2.). - BFH, 02.12.2010 - XI B 23/10
Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Eine Rechtsfrage kann nicht geklärt werden, wenn ihr ein Sachverhalt zugrunde liegt, den das FG nicht festgestellt hat (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2009 I B 196/08, BFH/NV 2009, 1588, m.w.N.; vom 2. Dezember 2010 XI B 23/10, BFH/NV 2011, 614). - BFH, 14.02.2011 - XI B 32/10
Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung - Voraussetzungen der …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Rn. 14 a) Der Zulassungsgrund für eine Revision zur Fortbildung des Rechts ist gegeben, wenn über bisher ungeklärte abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere, wenn der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen, Gesetzeslücken auszufüllen oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung Argumente vorgetragen werden, die der BFH noch nicht erwogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Februar 2011 XI B 32/10, BFH/NV 2011, 746, m.w.N.). - BFH, 05.05.2000 - III B 14/00
Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Zumal wenn dieser fachkundig beraten ist, hat das FG den Antragsteller nicht über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349;… vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459). - BFH, 05.02.2009 - VIII B 95/08
Neuer Tatsachenvortrag - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Kein Rügerecht, wenn …
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Dieser ist als solcher im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigungsfähig (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2009 VIII B 95/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R339, m.w.N.). - BFH, 08.04.2009 - I B 78/08
Grundsätzliche Bedeutung nur bei "klärbarer Rechtsfrage"
Auszug aus BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11
Die Berücksichtigung neuen Sachvortrags im Revisionsverfahren ist ausgeschlossen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluss vom 8. April 2009 I B 78/08, juris). - BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
Wiedereinsetzung, Begründung
- BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung …
- BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01
Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im …
- BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56
Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verwendung einer …
- BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer …
Das spätere Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen ist daher nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil in BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922, unter II.2.b aa; BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c bb). - BFH, 22.10.2014 - X R 18/14
Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der …
Die ständige und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG;… zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO Senatsbeschluss vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285). - BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei …
Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34;… zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, …und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
- FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14
Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als …
Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat weder das Finanzamt noch das FG den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (…ständige Rechtsprechung: (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349;… vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459; vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707;… anderer Ansicht wohl: Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO Rz. 35; Koenig, Abgabenordnung, 3. Aufl. 2014, § 110 Rz. 89 jedenfalls für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung).Der Antragsteller soll nicht später neue, möglicherweise wechselnde Gründe vortragen können, für deren Glaubhaftmachung er sich bessere Erfolgsaussichten erhofft (so BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
- BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von …
Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 34;… zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, …und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13). - FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die …
Zudem muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch innerhalb der Antragsfrist von einem Monat begründet werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707). - FG Düsseldorf, 12.03.2024 - 13 K 1262/21
Berücksichtigen der Absetzung für Abnutzung (AfA) für das vermietete …
Rn. 67 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags innerhalb der Antragsfrist anzugeben, nur die Glaubhaftmachung kann in einem späteren Verfahren nachgeholt werden (…BFH-Urteil vom 31.01.2017 IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885, unter II.2.a; BFH-Beschluss vom 06.12.2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c). - FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Klagefrist
Dies gilt erst recht für die Aufklärung über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs oder die Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 110 Abs. 2 Satz 2 AO: BFH, Beschluss vom 06.12.2011, XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707; siehe auch gegen eine Ermittlungspflicht des Finanzgerichts BFH…, Beschluss vom 17.06.2010, IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655). - FG München, 19.12.2017 - 2 K 3421/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat die Finanzbehörde den Antragsteller weder über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären noch zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459 und vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
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