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Rechtsprechung
   BFH, 03.01.2006 - XI B 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17434
BFH, 03.01.2006 - XI B 52/05 (https://dejure.org/2006,17434)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2006 - XI B 52/05 (https://dejure.org/2006,17434)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - XI B 52/05 (https://dejure.org/2006,17434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    ZPO § 178 Abs. 1; ; ZPO § 180; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 81 § 115 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 373
    PZU - Beweiskraft

  • datenbank.nwb.de

    Gegenbeweis durch Zeugenaussage der Zustellerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.04.2004 - VIII B 77/04

    Postzustellungsurkunde - Beweiskraft

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 52/05
    Tatsächlich ist auch nicht klärungsbedürftig, sondern durch die bereits vorliegende Rechtsprechung geklärt, dass die Postzustellungsurkunde eine öffentliche Urkunde i.S. des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist, die den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen erbringt, und dass ein Gegenbeweis nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen geführt werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 VIII B 77/04, BFH/NV 2004, 1532).

    Dazu steht nicht im Widerspruch, dass der BFH für den Gegenbeweis eine eidesstattliche Versicherung eines Beteiligten dann nicht hat ausreichen lassen, wenn diese lediglich die unsubstantiierte Behauptung enthielt, das Schriftstück nicht erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1532, m.w.N.;… vgl. zur Unzulässigkeit des Gegenbeweises durch Parteivernehmung auch Zöller/Geimer, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 418 Rn. 4).

  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 52/05
    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) erfordert --abgesehen von dem Ausnahmefall ihrer Offenkundigkeit-- ein konkretes und substantiiertes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1986 V B 61/86, BFH/NV 1987, 309, m.w.N.).
  • FG Hessen, 27.10.2020 - 11 K 513/20

    Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung hinsichtlich der positiven Summe …

    Wegen der fehlenden Bindung kann eine unterschiedliche Beurteilung eines Sachverhalts in ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden (vgl. Beschluss des BFH vom 19. September 2007 XI B 52/05, BFH/NV 2008, 63).

    Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, ob Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören, ist somit nicht maßgeblich, ob sich der Vorsteuerabzug in einem Umsatzsteuerbescheid ausgewirkt hat (vgl. Urteil des BFH vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BStBl II 1994, 738; Beschluss des BFH vom 19. September 2007 XI B 52/05, BFH/NV 2008, 63;… Urteil des BFH vom 12. April 2016 VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455;… a.A. offenbar Levedag in: Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG, § 9b EStG Rz. 17).

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