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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9949
BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02 (https://dejure.org/2002,9949)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2002 - XI B 69/02 (https://dejure.org/2002,9949)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2002 - XI B 69/02 (https://dejure.org/2002,9949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § ... 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen für die Revision - Frage eines Konten-Abgleichs von Ausgaben im Rahmen der Überschuss-Rechnung - Überraschungsentscheidung - Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht - Beurteilung des groben Verschuldens i. S. des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (zu Vorstehendem vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, …und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der …

    Auszug aus BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02
    Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346).
  • BFH, 21.12.2016 - III B 97/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07

    Abgelehnte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel

    Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2012 - III B 88/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im …

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2008 - I B 185/07

    Begründeter Verfahrensmangel: Verletzung des rechtlichen Gehörs, …

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 30.05.2005 - VII B 293/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2009 - I B 67/08

    Überraschungsentscheidung als Verfahrensfehler - Pächter als ständiger Vertreter …

    Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zugrunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeschrift per Telefax

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293;… vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 21.02.2025 - 11 K 1676/22

    Abgabenordnung - Grobes Verschulden bei § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Grobe Fahrlässigkeit liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige die Erklärungsformulare nicht sorgfältig liest (BFH…, Urteil vom 14.10.2009 - X R 14/08 -, BFHE 227, 312, BStBl II 2010, 533, Rn. 33) und die hierin ausdrücklich gestellte Fragen, nicht (BFH, Urteile vom 09.08.1991 -- III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; vom 23.10.2002 -- III R 32/00; vom 10.12.2009 -- X B 199/09) schlecht und unvollständig oder falsch (BFH, Urteile vom 30.10.1986 -- III R 163/82, BStBl. II 1987, 161; vom 18.03.2014 -- X R 8/11, vom 18.05.1988 -- X R 57/82, BStBl. II 1988, 713) beantwortet, Bankunterlagen nicht überprüft (BFH, Urteil vom 14.11.2002 -- XI B 69/02), Aufwendungen nicht geltend macht, weil die betr.
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