Rechtsprechung
| BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 120 Abs 2 S 3, FGO § 120 Abs 3 Nr 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 155 S 1, ZPO § 85 Abs 2
Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen Bearbeiters
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen Bearbeiters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 120 Abs 2 S 1 FGO, § 120 Abs 2 S 3 FGO, § 120 Abs 3 Nr 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 155 S 1 FGO
Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen Bearbeiters - IWW
§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a des Umsatzsteu... ergesetzes, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 120 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 54 FGO, § 222 Abs. 1, Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 155 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei chronischer Erkrankung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei chronischer Erkrankung
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen Bearbeiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung oder einfach mal die Perspektive wechseln
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksvermietung
- Grundstücksvermietungen in der Umsatzsteuer
- Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG
- Ausnahmen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 4 Nr 12 S 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
Steuerfreier Umsatz, Kurzfristige Vermietung, Durchschnittsverbraucher, Vorsteuerabzug - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
UStG § 4 Nr 12 S 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17
- BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (18)
- FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17
Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist …
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.09.2019 - 3 K 1555/17 wird als unzulässig verworfen.Rn. 1 Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz wies mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 137 veröffentlichten Urteil vom 18.09.2019 - 3 K 1555/17 die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wegen Umsatzsteuer 2012 bis 2014 (Streitjahre) ab und ließ die Revision zu.
- BFH, 09.04.2018 - X R 9/18
Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten …
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Rn. 24 cc) Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15, m.w.N.;… s.a. BFH-Beschlüsse vom 24.07.1992 - V R 39/86, BFH/NV 1993, 308;… vom 10.12.2019 - VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375, Rz 8).Wer wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, muss sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können, z.B. durch Bereithaltung eines Vertreters (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 828, Rz 16).
- BFH, 10.05.2013 - II R 5/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung eines …
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
War die Begründungsfrist im Zeitpunkt des Antrags hingegen bereits abgelaufen, kann die Frist nicht mehr wirksam verlängert werden; dies führt zur Unzulässigkeit der Revision (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2001 - XI R 86/00, juris; vom 28.10.2005 - V R 47/05, juris; vom 10.05.2013 - II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428, Rz 12).Im Falle einer Erkrankung erfordert ein schlüssiger Wiedereinsetzungsantrag die Darlegung einer geeigneten Notfall-Vorsorge, die auch bei einer unvorhersehbaren Verhinderung des Prozessbevollmächtigten die Funktionsfähigkeit des Büros, insbesondere die Überwachung der Fristsachen, gewährleistet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1428).
- BFH, 29.08.2017 - VIII R 32/15
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Erforderlich ist damit eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (…ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluss vom 09.03.2016 - I R 79/14, BFH/NV 2016, 1039; BFH-Urteil vom 29.08.2017 - VIII R 32/15, BFHE 260, 1, BStBl II 2018, 223, Rz 15). - BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17
Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Nach § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich jeder Beteiligte das Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924, Rz 7); ein beim Prozessbevollmächtigten angestellter, verantwortlich tätiger Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist insoweit einem Bevollmächtigten i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (…vgl. BFH-Beschluss vom 13.09.2012 - XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 10.12.2019 - VIII R 19/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Rn. 24 cc) Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss --zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens-- grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (…vgl. BFH-Beschluss vom 09.04.2018 - X R 9/18, BFH/NV 2018, 828, Rz 15, m.w.N.;… s.a. BFH-Beschlüsse vom 24.07.1992 - V R 39/86, BFH/NV 1993, 308; vom 10.12.2019 - VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375, Rz 8). - BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17
Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Unerlässliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation ist außerdem ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung, in der der Ablauf sämtlicher Fristen vermerkt und eine Frist erst nach Vornahme der zu ihrer Einhaltung erforderlichen Handlung gestrichen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 22.05.2018 - XI R 22/17, BFH/NV 2018, 961, Rz 17). - BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher …
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Rn. 22 aa) Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, Rz 12; vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 14). - BFH, 11.05.2010 - XI R 24/08
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt - Anforderungen an …
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Rn. 22 aa) Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, Rz 12;… vom 13.09.2012 - XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, Rz 14). - BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch
Auszug aus BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19
Rn. 23 bb) Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.02.2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283;… vom 13.09.2012 - XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 12). - BFH, 20.08.2012 - I R 3/12
Ordnungsgemäße Revisionsbegründung
- BFH, 09.03.2016 - I R 79/14
Ordnungsgemäße Revisionsbegründung
- BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12
Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung
- BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher …
- BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen …
- BFH, 28.10.2005 - V R 47/05
Keine Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nach Fristablauf
- BFH, 20.03.2001 - XI R 86/00
- BFH, 24.07.1992 - V R 39/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung aufgrund einer …
- BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22
Fristberechnung
Bei der Anmerkung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin handelt es sich indes nicht ansatzweise um eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (hierzu s. z.B. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, Rz 17 f.). - BFH, 04.08.2020 - XI R 15/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene …
Rn. 21 (1) Der Bevollmächtigte muss u.a. sicherstellen, dass entweder ein Vertreter vorhanden ist oder das Kanzleipersonal sich an einen solchen wenden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 24). - BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22
Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen …
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich jeder Beteiligte das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924, Rz 7); ein beim Prozessbevollmächtigten angestellter, verantwortlich tätiger Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist insoweit einem Bevollmächtigten i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 23, m.w.N.).
- BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21
Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin
Rn. 7 cc) Die daneben geltend gemachte Erkrankung ist nicht hinreichend dargelegt; denn im Falle einer Erkrankung erfordert ein schlüssiger Wiedereinsetzungsantrag die Darlegung einer geeigneten Notfall-Vorsorge, die auch bei einer unvorhersehbaren Verhinderung des Prozessbevollmächtigten die Funktionsfähigkeit des Büros, insbesondere die Überwachung der Fristsachen, gewährleistet (vgl. BFH-Urteile vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 22;… vom 04.08.2020 - XI R 15/18, BFH/NV 2021, 29, Rz 18). - BFH, 25.07.2025 - XI S 12/25
Anhörungsrüge; Frist; Kenntnis; chronische Erkrankung; eingeschränkte …
Wer --wie der Prozessbevollmächtigte der Rügeführerin-- wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, muss sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können, zum Beispiel durch Bereithaltung eines Vertreters (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 24). - FG Düsseldorf, 23.11.2022 - 7 K 504/22
Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage bei Übermittlung der Klageschrift als …
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind dabei innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907). - FG Nürnberg, 11.07.2023 - 6 K 177/23
Unzulässigkeit der Klage wegen Einreichung des Klageschriftsatzes per Fax
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich jeder Beteiligte das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924, Rz 7); ein beim Prozessbevollmächtigten angestellter, verantwortlich tätiger Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist insoweit einem Bevollmächtigten i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 23, m.w.N.). - FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23
Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich jeder Beteiligte das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924, Rz 7); ein beim Prozessbevollmächtigten angestellter, verantwortlich tätiger Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist insoweit einem Bevollmächtigten i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 23, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 02.02.2026 - 7 K 1746/25
Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit …
Jedes Verschulden - mithin auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 5.5.2020 XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907). - BFH, 28.04.2023 - XI ZB 101/22
Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 Satz 1 FGO muss sich jeder Beteiligte das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924, Rz 7); ein beim Prozessbevollmächtigten angestellter, verantwortlich tätiger Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, ist insoweit einem Bevollmächtigten i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - XI R 33/19, BFH/NV 2020, 907, Rz 23, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".