Rechtsprechung
| BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AO § 163, AO § ... 227, EGRL 9/2008, AEUV Art 267 Abs 3, EGRL 112/2006 Art 167, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 178, EGRL 112/2006 Art 203, UStG § 14 Abs 4, UStG § 14c Abs 1, UStG § 15 Abs 1, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2010, UStG VZ 2012
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch
- rechtsinformationen.bund.de
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch
- rechtsprechung-im-internet.de
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt
§ 163 AO, § 227 AO, EGRL 9/2008, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 167 EGRL 112/2006
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AO § 163 ; AO § 227 ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 ; UStG § 14c Abs 1 ; UStG § 17 Abs 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 163, AO § 227, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 14c Abs 1, UStG § 17 Abs 1
Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitserlass, Vorsteuerabzug, Rechnungsberichtigung, Insolvenz
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.12.2020 - 1 K 1510/18
- BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
- EuGH, 05.09.2024 - C-83/23
Papierfundstellen
- NZI 2023, 277
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 13.10.2022 - C-397/21
HUMDA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Zum sog. Direktanspruch, wie er sich seit dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) aus der ständigen EuGH-Rechtsprechung ergibt, hat der EuGH zuletzt in seinem Urteil HUMDA vom 13.10.2022 - C-397/21 (EU:C:2022:790, Randziffer --Rz-- 21 bis 24) entschieden, dass.Bei einer nur auf den jeweiligen Mitgliedstaat bezogenen Sichtweise, wie sie wohl dem EuGH-Urteil HUMDA (EU:C:2022:790) zugrunde liegt, ist das Bestehen eines derartigen Rückforderungsanspruchs zu bejahen.
Der EuGH hat sich im Urteil HUMDA (EU:C:2022:790) mit dieser Fragestellung nicht ausdrücklich beschäftigt.
Der EuGH hat im Urteil HUMDA (EU:C:2022:790) in einem ähnlichen Fall eine solche Klage nicht verlangt.
Dies gilt auch für den Direktanspruch (vgl. EuGH-Urteil HUMDA, EU:C:2022:790, Rz 28, mit Bezugnahme auf das EuGH-Urteil Astone vom 28.07.2016 - C-332/15, EU:C:2016:614, Rz 50).
Rn. 60 Aufgrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache HUMDA ist nicht mehr klärungsbedürftig, dass die Steuerverwaltung verpflichtet ist, Zinsen auf den fraglichen Betrag zu zahlen, wenn sie diese Erstattung nicht innerhalb angemessener Frist nach entsprechender Aufforderung vorgenommen hat (EuGH-Urteil HUMDA, EU:C:2022:790, Rz 45).
- EuGH, 15.03.2007 - C-35/05
Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn.Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sogenannter Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn.
Zum sog. Direktanspruch, wie er sich seit dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) aus der ständigen EuGH-Rechtsprechung ergibt, hat der EuGH zuletzt in seinem Urteil HUMDA vom 13.10.2022 - C-397/21 (EU:C:2022:790, Randziffer --Rz-- 21 bis 24) entschieden, dass.
- EuGH, 18.12.2014 - C-131/13
Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Rn. 42 Ohne dass hierzu eine eindeutige Bestimmung der MwStSystRL vorliegt, versagt der EuGH im Zusammenhang mit sog. Betrug generell alle Rechte, unabhängig davon, welches Recht aus dem Bereich der Mehrwertsteuer von der betrügerischen Handlung betroffen ist (vgl. zum Beispiel EuGH-Urteil Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti vom 18.12.2014 - C-131/13, C-163/13 und C-164/13, EU:C:2014:2455, Rz 46).
- BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16
Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Von einem derartigen Erfordernis ist der Senat bereits in einem anderen Fall des Art. 203 MwStSystRL ausgegangen, ohne jedoch über die sich hieraus für den Direktanspruch ergebenden Auswirkungen zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 16.05.2018 - XI R 28/16, BFHE 261, 451, BStBl II 2022, 570). - EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
Schmeink & Cofreth und Strobel
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Rn. 51 Berichtigt der Rechnungsaussteller den Steuerausweis in der Rechnung, steht ihm dem Grunde nach ein Rückforderungsanspruch gegen das FA in Bezug auf die bis zur Berichtigung nach Art. 203 MwStSystRL geschuldete Steuer zu (vgl. allgemein EuGH-Urteil Schmeink & Cofreth und Strobel vom 19.09.2000 - C-454/98, EU:C:2000:469, Rz 70). - EuGH, 07.09.2023 - C-453/22
Schütte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Rn. 52 Damit unterscheidet sich der Streitfall von der derzeit beim EuGH anhängigen Rechtssache Schütte C-453/22 (Vorlage durch FG Münster vom 27.06.2022 - 15 K 2327/20 AO, EFG 2022, 1577). - EuGH, 28.07.2016 - C-332/15
Astone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Dies gilt auch für den Direktanspruch (vgl. EuGH-Urteil HUMDA, EU:C:2022:790, Rz 28, mit Bezugnahme auf das EuGH-Urteil Astone vom 28.07.2016 - C-332/15, EU:C:2016:614, Rz 50). - FG Münster, 27.06.2022 - 15 K 2327/20
Vorlage zur Reichweite des sog. "Reemtsma-Anspruchs"
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Rn. 52 Damit unterscheidet sich der Streitfall von der derzeit beim EuGH anhängigen Rechtssache Schütte C-453/22 (Vorlage durch FG Münster vom 27.06.2022 - 15 K 2327/20 AO, EFG 2022, 1577). - BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Rn. 27 Der Bundesfinanzhof (BFH) folgt der EuGH-Rechtsprechung zum sog. Direktanspruch (vergleiche --vgl.-- BFH-Urteile vom 30.06.2015 - VII R 30/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 250, 34, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2022, 246, Rz 27; vom 22.08.2019 - V R 50/16, BFHE 266, 395, BStBl II 2022, 290, Rz 16; vom 24.04.2013 - XI R 9/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2013, 1457, Rz 36). - EuGH, 21.03.2018 - C-533/16
Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21
Der Vergütungsanspruch wäre aufgrund der bisher fehlenden Erteilung einer Rechnung mit offen ausgewiesener italienischer Umsatzsteuer auch nicht endgültig ausgeschlossen (vgl. EuGH-Urteile Volkswagen vom 21.03.2018 - C-533/16, EU:C:2018:204; Wilo Salmson France vom 21.10.2021 - C-80/20, EU:C:2021:870). - EuGH, 21.10.2021 - C-80/20
Wilo Salmson France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- BFH, 22.08.2019 - V R 50/16
Direktanspruch in der Umsatzsteuer
- BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit …
- FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21
Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Anlass von Werbe- und …
Lediglich zu der Frage, ob - bei dem Grunde nach gegebenem Leistungsaustausch - die wegen fehlerhafter Annahme eines inländischen Leistungsortes zu Unrecht ausgewiesene und bezahlte Umsatzsteuer nach den Grundsätzen des Reemtsma-Direktanspruchs auch dann noch vom Fiskus verlangt werden kann, wenn dieser die Umsatzsteuer bereits zur Insolvenzmasse des Leistungserbringer erstattet hat, der Leistungsempfänger von diesem jedoch mangels ausreichender Quote keine Zahlung erwarten kann, hat der BFH jüngst ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt (BFH vom 03.11.2022 - XI R 6/21 - DStR 2023, 334, Vorinstanz FG Düsseldorf vom 04.12.2020 - 1 K 1510/18, EFG 2021, 1969), über das der EuGH zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch nicht entschieden hat.Die gemäß Beschluss des BFH vom 03.11.2022 (XI R 6/21, DStR 2023, 334) als offen bewerteten Fragen zur fortwährenden Bereicherung des Fiskus sind im Streitfall unerheblich.
- FG München, 18.07.2024 - 14 K 247/23
Einkäufe für das Catering und die Ausstattung von im internationalen Flugverkehr …
Ein entsprechender Direktanspruch wird von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2022 - XI R 6/21, BStBl II 2023, 469, Rn. 27, m.w.N.).Rn. 38 bb) Auch ist fraglich, ob aufgrund des Grundsatzes, dass eine rechtsgrundlos in der Kette Rechnungsempfänger-Rechnungsaussteller-FA gezahlte Steuer grundsätzlich entlang dieser Kette zurückzuzahlen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2022 - XI R 6/21, BStBl II 2023, 469, Rn. 49), ein Direktanspruch nur in Betracht kommt, wenn sich der Leistungsempfänger bereits erfolglos an seinen Vertragspartner gewandt hat (…vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 16. November 2023, zu C-606/22, Rn. 40), was im vorliegenden Fall nicht geschehen ist.
Dagegen könnte sprechen, dass in anderen Fällen zumindest die Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde, nicht gefordert wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2022 - XI R 6/21, BStBl II 2023, 469, Rn. 39 mit Verweis auf EuGH-Urteil HUMDA vom 13. Oktober 2022 - C-397/21, ECLI:EU:C:2022:790).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2024 - 3 K 1936/22
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
Rn. 49 Hinzu kommt, dass auch für den sog. Direktanspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer nicht allgemein "die Umsatzsteuer" nach dem MwStSystRL zugrunde liegt, sondern --soweit eine Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union nicht vollumfänglich durchgeführt wurde-- sich der "innerstaatliche Erstattungsanspruch" nur auf die abgeführte nationale Umsatzsteuer bezieht (vgl. BFH, EuGH-Vorlage vom 3. November 2022, XI R 6/21, HFR 2023, 486). - FG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 14 K 1423/21
Vorsteuerabzug im Billigkeitsweg nach § 163 AO - Reemtsma-Direktanspruch des …
Dieses Verfahren ruht, da der Ausgang eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs (BFH) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgewartet werden soll (BFH, EuGH-Vorlage vom 3. November 2022 XI R 6/21, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2023, 469). - BFH - XI R 26/24 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitserlass, Vorsteuerabzug, …
Abweichende Festsetzung bzw. Erlass von Steuern aus BilligkeitsgründenKann nach dem EuGH-Urteil "Reemtsma Cigarettenfabriken" vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) ein Leistungsempfänger vom Fiskus die Erstattung einer Vorsteuer geltend machen, wenn der leistende Unternehmer insolvent ist, dessen Insolvenzverwalter einen Antrag auf Berichtigung der streitigen Rechnungen nach § 14c Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG stellt, das FA diesem Antrag stattgibt und die Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse erstattet, der Leistungsempfänger aber mangels ausreichender Insolvenzquote eine zivilrechtliche Geltendmachung der überzahlten Steuer gegenüber dem Insolvenzverwalter unterlässt?Kann der sog. Reemtsma-Anspruch daran scheitern, dass der Fiskus aufgrund einer Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer nicht mehr um diese Steuer bereichert ist?Ist eine Versagung des sog. Reemtsma-Anspruchs wegen der Verletzung etwaiger Sorgfaltspflichten möglich?Das Verfahren XI R 6/21 war durch Beschluss vom 03.11.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-83/23 ausgesetzt.
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