Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.12.1995

Rechtsprechung
   BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1250
BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1997,1250)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1997 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1997,1250)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1997,1250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 10 Abs. 5; Richtlinie 77/388/EWG Art. 27

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Umsatzes - Marktüblichkeit des Entgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10 Abs. 5 UStG 1980
    Umsatzsteuer; keine Mindestbemessungsgrundlage bei marktüblichem Entgelt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 5 Nr 1 J: 1980
    Mindestbemessungsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 314
  • EuZW 1998, 352 (Ls.)
  • BB 1997, 2566
  • DB 1998, 44
  • BStBl II 1997, 840
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Der EuGH hat die Frage mit Urteil vom 29. Mai 1997 Rs. C-63/96 verneint.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 29. Mai 1997 Rs. C-63/96 entschieden hat, ist die Vorschrift des § 10 Abs. 5 UStG 1980 als von der Richtlinien-Regelung des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG abweichende Sondermaßnahme insoweit nicht durch Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG gedeckt, als das vereinbarte Entgelt marktüblich, aber niedriger als die Mindestbemessungsgrundlage ist.

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Diese ist niedriger als die nach den entstandenen umsatzsteuerbelasteten Kosten (vgl. Urteil des EuGH vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91, BStBl II 1993, 812) ermittelte sog. Kostenmiete, welche die Mindestbemessungsgrundlage i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1980 bildet.
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86

    Richtlinie: Steuerumgehungen

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86 (BFHE 179, 457) den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zwecks Vorabentscheidung der Frage angerufen, ob eine vom Rat erteilte Ermächtigung zur Einführung einer zur Verhütung von Steuerumgehungen von der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) abweichenden Sondermaßnahme, wonach bei entgeltlichen Leistungen zwischen nahestehenden Personen als Mindestbemessungsgrundlage die Ausgaben i. S. des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG anzusetzen sind, auch insoweit durch Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG gedeckt ist, als das vereinbarte Entgelt marktüblich, aber niedriger als die Mindestbemessungsgrundlage ist, mithin eine Steuerumgehung nicht vorliegt.
  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Sollte die Zwischenvermietung rechtsmißbräuchlich und ihre Anerkennung durch das FA nicht bindend gewesen sein, wäre die dem Kläger im Streitjahr für Leistungen an sein Vermietungsunternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar, und in den Vorjahren abgezogene Vorsteuerbeträge wären - falls 1980 nicht das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung war - gemäß § 15a Abs. 1 UStG 1980 zu berichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, und vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 51/93

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den …

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Sollte die Zwischenvermietung rechtsmißbräuchlich und ihre Anerkennung durch das FA nicht bindend gewesen sein, wäre die dem Kläger im Streitjahr für Leistungen an sein Vermietungsunternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar, und in den Vorjahren abgezogene Vorsteuerbeträge wären - falls 1980 nicht das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung war - gemäß § 15a Abs. 1 UStG 1980 zu berichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, und vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Da der Kläger Wohnungen an die GmbH vermietete, könnte die Vermietung an den gewerblichen Zwischenvermieter wegen Umgehung (§ 42 der Abgabenordnung - AO 1977 -) des Vorsteuerabzugsausschlusses bei steuerfreien Grundstücksvermietungen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 a UStG 1980) nicht anzuerkennen sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756, und vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Die Umsatzsteuerfestsetzung 1980 kann sich aber im Hinblick auf die möglicherweise gebotene Saldierung mit zu Unrecht abgezogenen Vorsteuerbeträgen und bisher nicht berücksichtigten Vorsteuerberichtigungsbeträgen als rechtmäßig erweisen; Streitgegenstand ist - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern - betragsmäßig im Rahmen der von den Prozeßbeteiligten gestellten Anträge - die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
    Da der Kläger Wohnungen an die GmbH vermietete, könnte die Vermietung an den gewerblichen Zwischenvermieter wegen Umgehung (§ 42 der Abgabenordnung - AO 1977 -) des Vorsteuerabzugsausschlusses bei steuerfreien Grundstücksvermietungen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 a UStG 1980) nicht anzuerkennen sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756, und vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96).
  • BFH, 12.10.2023 - V R 11/21

    Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § …

    Rn. 23 aa) In Bezug auf die unionsrechtlichen Grundlagen dieser Vorschrift ist zum einen die dem nationalen Gesetzgeber erteilte Ermächtigung zur Schaffung einer früher von der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) abweichenden Sondermaßnahme (BFH-Urteil vom 08.10.1997 - XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, unter 1.) wie auch zum anderen der bereits in den Streitjahren geltende Art. 80 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) zu berücksichtigen, dem § 10 Abs. 5 UStG im Hinblick auf Zielsetzung, Voraussetzungen und Rechtsfolgen weitgehend entspricht.

    Im Hinblick hierauf ist § 10 Abs. 5 UStG nicht mehr als eine von einer Richtlinie abweichende Sonderregelung anzusehen, so dass sich die aus der früheren Abweichung von der Richtlinie abgeleitete enge Auslegung des § 10 Abs. 5 UStG (so zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Art. 80 MwStSystRL z.B. BFH-Urteil in BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, unter 1.) nunmehr erübrigt hat.

    Eine derartige Einschränkung ergibt sich auch nicht aus der mit § 10 Abs. 5 UStG vom nationalen Gesetzgeber verfolgten Zielsetzung, nach der es zu einer Besteuerung wie bei entsprechenden unentgeltlichen Leistungen kommen sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, BFHE 179, 457, unter II.).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 77/05

    Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber

    b) Sofern allerdings Einzelunternehmer an ihnen nahe stehende Personen sonstige Leistungen erbringen, bemisst sich der Umsatz nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Kosten, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG 1999 übersteigen (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999) und das Entgelt nicht marktüblich ist (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840).
  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

    Denn die in § 10 Abs. 5 UStG n.F. vorgesehene Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt ergab sich bereits zuvor aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH (EuGH-Urteil Skripalle vom 29. Mai 1997 C-63/96, EU:C:1997:263, BStBl II 1997, 841, Rz 31; BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, unter 1. --Rz 15--;… vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BFH/NV 2011, 930, Rz 22).
  • BFH, 19.06.2011 - XI R 8/09

    Bemessungsgrundlage bei einer verbilligten Lieferung von Zeitungen an …

    Deshalb ist für den Fall, dass die Selbstkosten den Marktpreis übersteigen, der Umsatz nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG höchstens nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; EuGH-Urteil --Skripalle-- in Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 31).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2016 - 1 K 1397/13

    Aufteilung der Vermietung einer Sportanlage in eine umsatzsteuerfreie …

    Die Vorschrift ist als abweichende nationale Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen eng auszulegen und darf nur angewandt werden, soweit dies hierfür unbedingt erforderlich ist (vgl. BFH, Urteile vom 08.10.1997 XI R 8/86, BStBl II 1997, 840; vom 27.02.2008 XI R 50/07, BStBl II 2009, 426; vom 29.05.2008 V R 12/07, BStBl II 2009, 428;… vom 19.06.2011 XI R 8/09, BFH/NV 2011, 2184; ferner EuGH, Urteil vom 29.05.1997 C-63/96 -Skripalle-, ECLI:EU:C:1997:263; BStBl II 1997, 841).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 - …

    Die Vorschrift darf nach diesem EuGH-Urteil nur angewandt werden, soweit es zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen unbedingt erforderlich ist; als bloße Vereinfachungsregelung für die Steuererhebung darf die Vorschrift nicht herangezogen werden (ebenso BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840).

    24 ff.; BFH-Urteil in BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840).

  • FG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 K 276/17

    Umsatzsteuer 2015; Bemessung des Umsatzes aufgrund einer Wärmelieferung nach dem …

    Die Vorschrift ist als abweichende nationale Maßnahme zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen eng auszulegen und darf nur angewandt werden, soweit dies hierfür unbedingt erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; in BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786; vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BFHE 221, 410, BStBl II 2009, 426; vom 29. Mai 2008 V R 12/07, BFHE 221, 525, BStBl II 2009, 428;… vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFHE 232, 537, BFH/NV 2011, 930;… vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFHE 234, 455, BFH/NV 2011, 2184; ferner EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 C-63/96 --Skripalle--, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 22 f.).

    Deshalb ist für den Fall, dass die Selbstkosten den Marktpreis übersteigen, der Umsatz nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG höchstens nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840; EuGH-Urteil --Skripalle-- in Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841, Rz 31).

  • BFH, 07.10.2010 - V R 4/10

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 1050/16

    Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlage; …

  • FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20

    Berechtigung zur Erhöhung des Pachtentgelts für einen Boxenlaufstall auf …

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

  • BFH, 18.07.2002 - V B 112/01

    Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1066/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an …

  • FG München, 27.11.2012 - 2 K 3380/10

    Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an …

  • BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04

    Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten …

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 2111/04

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an …

  • FG Niedersachsen, 24.09.2018 - 11 K 1/18

    Streit um die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wärmelieferungen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04

    Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines …

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an …

  • FG Sachsen, 13.12.2016 - 3 K 1216/13

    Einbeziehung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Bemessungsgrundlage …

  • FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1512
BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1995,1512)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1995 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1995,1512)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - XI R 8/86 (https://dejure.org/1995,1512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    6. Richtlinie: Steuerumgehungen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Art. 27 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG 1980 mit Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 457
  • EuZW 1997, 93
  • BB 1996, 446
  • BB 1996, 734
  • BB 1996, 995
  • DB 1996, 816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
    Diese ist niedriger als die nach den entstandenen umsatzsteuerbelasteten Kosten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91, BStBl II 1993, 812) ermittelte sog. Kostenmiete.
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
    Sie dürfen gemessen am angestrebten Ziel nicht unverhältnismäßig sein (Urteile vom 12. Juli 1988 Rs. 138, 139/86, Umsatzsteuer-Rundschau --UR 1990, 286; vom 13. Februar 1985 Rs. 5/84, UR 1986, 8, und vom 10. April 1984 Rs. 324/82, UR 1984, 252).
  • BFH, 24.06.1992 - V R 151/84

    Vorabentscheidungsbeschluss Sechste EG-Richtlinie

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
    Die Kommission hat zur Frage der Veröffentlichung der Ermächtigung in dem durch Rücknahme der Anfrage erledigten Vorabentscheidungsverfahren des V. Senats (Az. V R 151/84) in der Rechtssache C-340/92 vor dem EuGH die Auffassung vertreten, daß § 10 Abs. 5 UStG bei Fehlen der Veröffentlichung des Ermächtigungsverfahrens zu dieser Sondermaßnahme dem Steuerpflichtigen nicht entgegengehalten werden könne.
  • EuGH, 13.02.1985 - 5/84

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
    Sie dürfen gemessen am angestrebten Ziel nicht unverhältnismäßig sein (Urteile vom 12. Juli 1988 Rs. 138, 139/86, Umsatzsteuer-Rundschau --UR 1990, 286; vom 13. Februar 1985 Rs. 5/84, UR 1986, 8, und vom 10. April 1984 Rs. 324/82, UR 1984, 252).
  • BFH, 27.02.2008 - XI R 50/07

    Mindestbemessungsgrundlage - verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung - Zweck …

    Wie der erkennende Senat des BFH in seinem zu § 10 Abs. 5 UStG 1980 ergangenen Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86 (BFHE 179, 457) an den EuGH ausführte, hatte die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines UStG vom 15. März 1978, durch den das Umsatzsteuerrecht an die Richtlinie 77/388/EWG angepasst werden sollte, im Rahmen der Einzelbegründung zu § 10 Abs. 5 UStG 1980 die Auffassung vertreten, dass die Regelung durch Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG gedeckt sei (…BTDrucks 8/1779, S. 38).

    Mit Schreiben vom 15. September 1978 unterrichtete die Kommission die Bundesregierung, dass das Verfahren gemäß Art. 27 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie 77/388/EWG abgeschlossen worden sei und der Beschluss zur Ermächtigung für die Einführung der Sondermaßnahmen als gefasst gelte (zu den weiteren Einzelheiten vgl. Vorlagebeschluss des BFH in BFHE 179, 457).

  • BFH, 15.11.2007 - V R 15/06

    Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

    Wie der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem zu § 10 Abs. 5 UStG 1980 ergangenen Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86 (BFHE 179, 457) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ausführte, hatte die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes vom 15. März 1978, durch den das Umsatzsteuerrecht an die Richtlinie 77/388/EWG angepasst werden sollte, im Rahmen der Einzelbegründung zu § 10 Abs. 5 UStG ausgeführt: "Die Regelung ist durch Art. 27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie gedeckt" (BTDrucks 8/1779, 38).

    Wie der XI. Senat in BFHE 179, 457 weiter ausführte, setzte die Bundesregierung mit Schreiben vom 12. Februar 1978 gemäß Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG die Kommission über die beabsichtigte Einführung der Sondermaßnahme in Kenntnis.

  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 - …

    § 10 Abs. 5 UStG 1993 ist eine zulässige Sondermaßnahme i.S. des Art. 27 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 29. Mai 1997 C-63/96, Skripalle, Slg. 1997, I-2847, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1997, 301, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 617; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86, BFHE 179, 457).

    Die Vorschrift darf nach diesem EuGH-Urteil nur angewandt werden, soweit es zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen unbedingt erforderlich ist; als bloße Vereinfachungsregelung für die Steuererhebung darf die Vorschrift nicht herangezogen werden (ebenso BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840).

  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall …

    Rn. 63 c) Mit der Mindestbemessungsgrundlage soll sowohl nach der Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfs (…BTDrucks 8/1779, S. 38) als auch des Antrags auf eine abweichende Sondermaßnahme (BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, BFHE 179, 457, unter II. und III.1., Rz 11 und 19) sichergestellt werden, dass Leistungen ohne angemessenes Entgelt ebenso wie die entsprechenden unentgeltlichen Leistungen besteuert werden und dass insoweit ein unversteuerter Endverbrauch ausgeschlossen wird.
  • FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 1050/16

    Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlage; …

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Gesellschaft im Verhältnis zu einem Einzelunternehmer jedenfalls dann als "nahestehende Person" anzusehen, wenn deren Gesellschafter je zur Hälfte der volljährige Sohn und die Ehefrau des Einzelunternehmers sind (BFH-Beschluss vom 13.12.1995 XI R 8/86, BFHE 179, 457, BStBl II 1997, 840).
  • BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86 (BFHE 179, 457) den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zwecks Vorabentscheidung der Frage angerufen, ob eine vom Rat erteilte Ermächtigung zur Einführung einer zur Verhütung von Steuerumgehungen von der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) abweichenden Sondermaßnahme, wonach bei entgeltlichen Leistungen zwischen nahestehenden Personen als Mindestbemessungsgrundlage die Ausgaben i. S. des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG anzusetzen sind, auch insoweit durch Art. 27 der Richtlinie 77/388/EWG gedeckt ist, als das vereinbarte Entgelt marktüblich, aber niedriger als die Mindestbemessungsgrundlage ist, mithin eine Steuerumgehung nicht vorliegt.
  • BFH, 12.10.2023 - V R 11/21

    Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § …

    Eine derartige Einschränkung ergibt sich auch nicht aus der mit § 10 Abs. 5 UStG vom nationalen Gesetzgeber verfolgten Zielsetzung, nach der es zu einer Besteuerung wie bei entsprechenden unentgeltlichen Leistungen kommen sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, BFHE 179, 457, unter II.).
  • FG München, 27.11.2012 - 2 K 3380/10

    Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an …

    Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ermächtigung zur Einführung einer von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG (ab 1. Januar 2007 Art. 73 MwStSystRL) abweichenden Regelung der Besteuerungsgrundlage für die zweite Alternative beantragt und im Jahr 1978 erhalten (vgl. Vorlagebeschluss des BFH vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86, BB 1996, 995; EuGH-Urteil vom 29. Mai 1997 - Rs. C-63/96, Skripalle, Slg. 1997, I-2847, BStBl II 1997, 841;… BFH-Urteil vom 19. Juni 2011 XI R 8/09, BFH/NV 2011, 2184).

    Dies ist bei der Anwendung des § 10 Abs. 5 UStG im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BStBl II 1997, 840, …und vom 7. Oktober 2010 V R 4/10, BFH/NV 2011, 930).

  • FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03

    Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes …

    Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn das Entgelt unangemessen niedrig sei, d. h. nicht dem Wert der gelieferten Gegenstände entspreche (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

    Innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragte weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat, die Angelegenheit im Rat der EU zu erörtern, so dass am 13.08.1978 - mit Ablauf der Frist - die Ausnahmegenehmigung als erteilt galt (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

  • FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 5 K 291/04

    Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. …

    Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn das Entgelt unangemessen niedrig sei, d.h. nicht dem Wert der gelieferten Gegenstände entspreche (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

    Innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragte weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat, die Angelegenheit im Rat der EU zu erörtern, so dass am 13.08.1978 - mit Ablauf der Frist - die Ausnahmegenehmigung als erteilt galt (vgl. BFH-Beschluss vom 13.12.1995 - XI R 8/86, UR 1996, 155).

  • BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06

    Grundsätzliche Bedeutung - Begriff der "nahestehenden Person" bei der Anwendung …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04

    Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines …

  • BFH, 28.02.1996 - XI R 95/92

    Reichweite der Option bei Grundstücksverpachtung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 K 1613/98

    Vorsteuerabzug durch eine Weinkellerei im Rahmen sog. Verbundverträge mit …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht