Rechtsprechung
| BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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EStG 1999 § 2 Abs. 3; ; EStG 1999 § ... 2 Abs. 3 Satz 2; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 3; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 4; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 5; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 6; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 7; ; EStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 8; ; EStG 1999 § 10d Abs. 4; ; FGO § 69 Abs. 6 Satz 1; ; AO 1977 § 237
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AdV: Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG 1999
- datenbank.nwb.de
Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung: ernstliche Zweifel wegen Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2006 - 3 V 1433/05
- BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04
Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Mit Schriftsatz vom 15. Januar 2007 haben die Antragsteller unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 6. September 2006 XI R 26/04 (BFH/NV 2006, 2351; Az. des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- 2 BvL 59/06) nunmehr beim BFH Vollziehungsaussetzung betreffend Einkommensteuer in Höhe von 32 761, 54 EUR, Kirchensteuer in Höhe von 3 103, 71 EUR und Solidaritätszuschlag in Höhe von 1 699, 43 EUR beantragt.Der Senat hat mit Beschluss in BFH/NV 2006, 2351 dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob u.a. die Regelungen in § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8 EStG 1999 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--) verfassungswidrig sind.
Dementsprechend ist im Beschluss in BFH/NV 2006, 2351 in den Entscheidungsgründen dargelegt, dass der erkennende Senat der Auffassung ist, die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8 EStG 1999 sei verfassungswidrig.
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Mit Schriftsatz vom 15. Januar 2007 haben die Antragsteller unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 6. September 2006 XI R 26/04 (…BFH/NV 2006, 2351; Az. des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- 2 BvL 59/06) nunmehr beim BFH Vollziehungsaussetzung betreffend Einkommensteuer in Höhe von 32 761, 54 EUR, Kirchensteuer in Höhe von 3 103, 71 EUR und Solidaritätszuschlag in Höhe von 1 699, 43 EUR beantragt. - BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95
Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Umstände, die eine Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses in diesem Sinne rechtfertigen können, liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535).
- BFH, 09.03.2011 - IX R 67/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09. 03. 2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 35/06 anhängig. - BFH, 19.11.2003 - I S 7/03
AdV-Antrag, Stellung beim BFH
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Das gilt auch dann, wenn das FG bereits über einen Antrag auf AdV entschieden hat, in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig ist und der erneute Antrag deshalb --wie im Streitfall-- beim BFH zu stellen ist (BFH-Beschluss vom 19. November 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516, m.w.N.). - BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Umstände, die eine Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses in diesem Sinne rechtfertigen können, liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (…BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90
Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im …
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Umstände, die eine Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses in diesem Sinne rechtfertigen können, liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (…vgl. BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvL 20/84
Auszug aus BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
Das Gericht muss vielmehr von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG-Beschluss vom 19. Dezember 1984 2 BvL 20/84, 2 BvL 21/84, BVerfGE 68, 352) und diese Überzeugung in der Vorlage begründen.
- FG München, 20.08.2009 - 13 V 1733/09
Drei-Objekt-Grenze kommt beim gewerblichen Grundstückshandel nur Indizwirkung zu
e) Die Vollziehung der angefochtenen Bescheide vom 7. April 2005 für die Streitjahre 2000 und 2001 wird deshalb für die Dauer des Klageverfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer und deren Folgebescheide über den Solidaritätszuschlag und die Zinsen in dem beantragten Umfang ausgesetzt (§ 69 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 XI S 1/07, BFH/NV 2007, 1116, unter II.3 der Entscheidungsgründe). - FG Hessen, 05.07.2007 - 1 V 1282/07
Weiterhin ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 …
Umstände, die eine Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses in diesem Sinne rechtfertigen können, liegen u.a. dann vor, wenn eine Änderung des Gesetzes oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder auch eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen kann (…z.B. Beschlüsse des BFH vom 02.06.2005 III S 12/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 1834, und vom 21.02.2007 XI S 1/07, BFH/NV 2007, 1116). - FG München, 17.07.2014 - 14 V 3/14
Kernbrennstoffsteuer
Dasselbe gilt, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage inzwischen höchstrichterlich (anders) entschieden worden oder inzwischen ein die entscheidungserhebliche Rechtsfrage betreffender Vorlagebeschluss ergangen ist (…BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2013 V B 68/13, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 XI S 1/07, BFH/NV 2007, 1116). - FG München, 17.07.2014 - 14 V 10/14
Kernbrennstoffsteuer
Dasselbe gilt, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage inzwischen höchstrichterlich (anders) entschieden worden oder inzwischen ein die entscheidungserhebliche Rechtsfrage betreffender Vorlagebeschluss ergangen ist (…BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2013 V B 68/13, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 XI S 1/07, BFH/NV 2007, 1116).
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