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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2277
BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16 (https://dejure.org/2017,2277)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - XI ZB 17/16 (https://dejure.org/2017,2277)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16 (https://dejure.org/2017,2277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 346 BGB, §§ 346 ff BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB
    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

  • IWW

    § 516 Abs. 3 ZPO, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 814 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach wirksamem Widerruf

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach wirksamem Widerruf

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach wirksamem Widerruf

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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Streitwert - wenn wie hier auf Feststellung geklagt wird, dass der Darlehensvertrag sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat - die Leistungen maßgeblich sind, die der Darlehensnehmer gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 f.).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Erbringt er danach Zins- und Tilgungsleistungen an den Darlehensgeber, richtet sich der Anspruch auf Rückgewähr nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 814 BGB (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16), da die primären Leistungspflichten aus dem Verbraucherdarlehensvertrag entfallen sind.
  • BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17

    Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner …

    Gleiches gilt für die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2017 (XI ZB 17/16, juris) und vom 21. Februar 2017 (…XI ZR 398/16, juris Rn. 3), die die Anwendung des Bereicherungsrechts ausdrücklich auf die nach dem Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen beschränken.
  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 362/17

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozesspartei

    Gleiches gilt für die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2017 (XI ZB 17/16, juris) und vom 21. Februar 2017 (…XI ZR 398/16, juris Rn. 3), die die Anwendung des Bereicherungsrechts ausdrücklich auf die nach dem Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen beschränken.
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