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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4602
BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - XI ZB 31/11 (https://dejure.org/2012,4602)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1972 - IX ZR 29/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369;… MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 299 Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 299 Rn. 4a;… Musielak/Huber, ZPO, 8. Aufl., § 299 Rn. 2).

  • OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369;… MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 299 Rn. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 299 Rn. 4a;… Musielak/Huber, ZPO, 8. Aufl., § 299 Rn. 2).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43, vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22), sind nicht erfüllt.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts beruht auf einer einzelfallbezogenen, rechtsfehlerfreien Begründung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts beruht auf einer einzelfallbezogenen, rechtsfehlerfreien Begründung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11
    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien …

    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20

    1. Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es, dem Prozessbevollmächtigten …

    Die Gewährung von Akteneinsicht erfolgt auch in Gerichtsakten grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichtes (vgl. BGB, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

    Nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen …

    Die Gewährung von Akteneinsicht erfolgt auch in Gerichtsakten grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichtes (vgl. BGB, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

    Nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11 - juris).

  • LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14

    Akutes Leberversagen infolge Katadolon S long - Haftung des Pharmakonzerns wegen …

    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (…vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 6 U 77/17
    Auch wenn die Akten eines Verfahrens nach einer früheren Einsicht gewachsen sind, kann nicht erneut Einsicht verlangt werden, wenn der dem Antragsteller noch unbekannte Teil der Gerichtsakten nur einen geringen Umfang hat und lediglich aus gerichtlichen Verfügungen, Ladungsabschriften und gegnerischen Empfangsbekenntnissen besteht (vgl. Bundesgerichtshof [BGH] Beschluss vom 6. März 2012 - XI ZB 31/11 -, juris, Rz. 12).
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