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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27481
BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22 (https://dejure.org/2023,27481)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2023 - XI ZB 31/22 (https://dejure.org/2023,27481)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22 (https://dejure.org/2023,27481)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit der Berufung: Geltendmachung eines neuen Anspruchs im Wege der Klageänderung im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Darlehensvertragserklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 ZPO, § 511 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung: Geltendmachung eines neuen Anspruchs im Wege der Klageänderung im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Darlehensvertragserklärung

  • IWW

    § 99 Abs. 1 ZPO, § ... 91a ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 263 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines mit der Bank zwecks Finanzierung eines Autokaufs geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags nach einem vom Darlehensnehmer erklärten Widerruf; Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherdarlehensvertrag - Unzulässige Berufung bei bislang nicht geltend gemachtem Anspruch im Wege der Klageänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Dies ist beim ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511
    Rückabwicklung eines mit der Bank zwecks Finanzierung eines Autokaufs geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags nach einem vom Darlehensnehmer erklärten Widerruf; Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung: Geltendmachung eines neuen Anspruchs im Wege der Klageänderung im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Darlehensvertragserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klageänderung ist keine Berufung!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Darlehensvertrag - oder: Berufung zur Klageänderung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verbraucherdarlehen: Unzulässige Berufung mangels Weiterverfolgen des in erster Instanz erhobenen Klageanspruchs

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verbraucherdarlehen: Unzulässige Berufung mangels Weiterverfolgens des in erster Instanz erhobenen Klageanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1549
  • ZIP 2023, 2290
  • MDR 2023, 1469
  • WM 2023, 1954
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung: …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Rn. 10 a) Die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26…, vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4 und vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, WM 2011, 2113 Rn. 7).

    Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90, WM 1991, 609; Beschluss vom 29. September 2011, aaO).

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 572/16

    Anschlussberufung eines Darlehensnehmers eines Verbraucherdarlehensvertrags bei …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Aufgrund dessen handelt es sich beim Übergang von dem einen zu dem anderen Antrag um eine Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO und nicht bloß um eine Antragsbeschränkung oder -erweiterung i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO oder als ein dem Vorgehen nach § 264 Nr. 3 ZPO vergleichbares Verfahren (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17…, vom 2. April 2019 - XI ZR 583/17, NJW-RR 2019, 866 Rn. 13 …und vom 26. November 2019 - XI ZR 307/18, WM 2020, 87 Rn. 13).

    Denn der Zahlungsantrag stellt in Form der Leistungsklage die Fortsetzung der positiven Feststellungsklage dar und wäre im Fall des Übergangs als Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, Urteile vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, NJW-RR 1996, 1276 …und vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442 Rn. 15; Beschlüsse vom 16. September 2008 …und vom 29. September 2011, jeweils aaO mwN).

    Gründe der Prozessökonomie, die dafür sprechen könnten, ein ausschließlich auf Klageänderung gerichtetes Rechtsmittel im Interesse einer sachdienlichen Erledigung des Prozessstoffs zuzulassen, haben kein solches Gewicht, als dass sie es rechtfertigen könnten, von dem für alle Rechtsmittel geltenden grundlegenden Erfordernis abzugehen, dass der Angriff des Rechtsmittelführers auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein muss (BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, NJW-RR 1996, 1276 mwN).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Rn. 10 a) Die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26…, vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4 …und vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, WM 2011, 2113 Rn. 7).
  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Rn. 10 a) Die Zulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26, vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, WM 2008, 2029 Rn. 4 …und vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, WM 2011, 2113 Rn. 7).
  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, Urteile vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, NJW-RR 1996, 1276 und vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442 Rn. 15; Beschlüsse vom 16. September 2008 …und vom 29. September 2011, jeweils aaO mwN).
  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Aufgrund dessen handelt es sich beim Übergang von dem einen zu dem anderen Antrag um eine Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO und nicht bloß um eine Antragsbeschränkung oder -erweiterung i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO oder als ein dem Vorgehen nach § 264 Nr. 3 ZPO vergleichbares Verfahren (…vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17…, vom 2. April 2019 - XI ZR 583/17, NJW-RR 2019, 866 Rn. 13 und vom 26. November 2019 - XI ZR 307/18, WM 2020, 87 Rn. 13).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90, WM 1991, 609;… Beschluss vom 29. September 2011, aaO).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 583/17

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Übergang des …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - XI ZB 31/22
    Aufgrund dessen handelt es sich beim Übergang von dem einen zu dem anderen Antrag um eine Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO und nicht bloß um eine Antragsbeschränkung oder -erweiterung i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO oder als ein dem Vorgehen nach § 264 Nr. 3 ZPO vergleichbares Verfahren (…vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17, vom 2. April 2019 - XI ZR 583/17, NJW-RR 2019, 866 Rn. 13 …und vom 26. November 2019 - XI ZR 307/18, WM 2020, 87 Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2025 - 3 U 667/25

    Berufung, Schadensersatzanspruch, Auskunft, Rechtsmittel, Stufenklage, …

    Rn. 40 bb) Dies bringt mit sich, dass der Angriff des Rechtsmittelführers (auch) auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein muss (BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22, NJW-RR 2023, 1549 Rn. 10;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 7. Aufl. 2025, ZPO Vor § 511 Rn. 33).

    Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht infrage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22, NJW-RR 2023, 1549 Rn. 10;… MüKoZPO/Rimmelspacher, 7. Aufl. 2025, ZPO Vor § 511 Rn. 35).

  • BGH, 09.09.2025 - VIa ZB 3/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

    Rn. 11 cc) Dem steht nicht entgegen, dass die Berufung - worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist - auf die Beseitigung der vorinstanzlichen Beschwer gerichtet sein muss und daher unzulässig ist, wenn mit ihr lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 26;… Beschluss vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, NJW-RR 2006, 442 Rn. 15;… Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 106/11, NJW 2011, 3653 Rn. 7; Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22, NJW-RR 2023, 1549 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 20.11.2024 - VIa ZR 760/21

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

    Die Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer Berufung, die lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22, NJW-RR 2023, 1549 Rn. 10), ist auf den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nicht zu übertragen.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 4 SaGa 1/26

    Zeitliche Reichweite einer einstweiligen Verfügung - Unzulässigkeit des …

    Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klageabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH 19. September 2023 - XI ZB 31/22 -).
  • LAG Hessen, 08.02.2024 - 9 Sa 1285/22
    Das Rechtsmittel ist mithin unzulässig, wenn mit ihm lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird; vielmehr muss zumindest auch der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt werden (BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - XI ZB 31/22 -, Rn. 10, juris).
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