Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2000 - XI ZR 44/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlehen - Rückzahlung - Einrede - Wechselhingabe - Wechselansprüche - Verjährung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 607, 273
Einrede der Wechselhingabe bei Verjährung von Wechselansprüchen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 607, 273
Keine Einrede der Wechselhingabe des Darlehensschuldners bei Verjährung der Wechselansprüche
Papierfundstellen
- NJW 2001, 517
- ZIP 2001, 64
- MDR 2001, 224
- WM 2001, 76
- BB 2001, 15
- DB 2001, 381
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1955 - I ZR 175/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.11.2000 - XI ZR 44/00
Dadurch soll der Schuldner vor der Gefahr geschützt werden, außer wegen der Kausalforderung auch noch aus dem Wechsel in Anspruch genommen zu werden, etwa durch einen Dritten, dem der Wechsel indossiert wurde (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1955 - I ZR 175/53, WM 1956, 188, 190;… Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere 12. Aufl. S. 169, 173).
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 3/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Unzulässigkeit - …
Durch Übersendung eines Schecks geht zwar die Transport- und Verzögerungsgefahr auf den Leistungsempfänger als Gläubiger über, sofern er diesen rechtzeitig einlösen kann (…vgl Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl 2022, § 270 RdNr 5), die Scheckbegebung erfolgt jedoch nur erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) durch Übernahme einer neuen Verbindlichkeit als Holschuld, die erst mit Einlösung des Schecks erfüllt wird (BGH vom 11.1.2007- IX ZR 31/05 - RdNr 10, BGHZ 170, 276; BGH vom 7.10.1965 - II ZR 120/63 - RdNr 7 f, BGHZ 44, 178-183; BGH vom 11.10.1995 - VIII ZR 325/94 - RdNr 24, BGHZ 131, 66, 74; BGH vom 16.4.1996 - XI ZR 222/95 - RdNr 3 - LM BGB § 362 Nr. 23 < 9/1996>; BGH vom 7.3.2002 - IX ZR 293/00 - juris RdNr 14 - LM BGB § 162 Nr. 13 < 11/2002> vgl zum Wechsel BGH vom 7.11.2000 - XI ZR 44/00 - RdNr 13 - LM BGB § 607 Nr. 177 < 10/2001>;… siehe auch Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl 2022, § 364 RdNr 9).
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