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   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11   

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https://dejure.org/2012,30065
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11 (https://dejure.org/2012,30065)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 543/11 (https://dejure.org/2012,30065)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 (https://dejure.org/2012,30065)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1835 Abs 3 BGB, § 1906 Abs 1 BGB, § 1906 Abs 2 BGB, § 1906 Abs 3 BGB, § 1906 Abs 4 BGB
    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung des demenzkranken Betreuten und freiheitsentziehender Maßnahmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung eines Betreuers in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme andererseits

  • Anwaltsblatt

    § 1835 BGB, § 1906 BGB, § 277 FamFG, § 312 FamFG, § 317 FamFG
    Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahme zwei Angelegenheiten

  • rewis.io

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung des demenzkranken Betreuten und freiheitsentziehender Maßnahmen

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Abrechnung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2 S. 1; RVG Nr. 6300 VV
    Abrechnung eines Betreuers in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung einerseits und einer freiheitsentziehenden Maßnahme andererseits

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Abrechnung eines anwaltlichesn Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung in Unterbringungssachen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 1835 BGB, § 1906 BGB, § 277 FamFG, § 312 FamFG, § 317 FamFG
    Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahme zwei Angelegenheiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahme für Betreuten können gebührenrechtlich getrennt abgerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3728
  • MDR 2012, 1498
  • FGPrax 2012, 258 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 1866
  • AnwBl 2013, 73
  • AnwBl Online 2013, 30
  • Rpfleger 2013, 26
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11
    Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung u. a. ausgeführt, seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2010 (XII ZB 244/10) stehe fest, dass die - auch hier erfolgte - gerichtliche Feststellung, wonach eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich sei, für das Kostenfestsetzungsverfahren bindend sei.

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 12 ff.), kann der anwaltliche Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde.

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12

    Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11
    Nummer 2 bezieht sich auf die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 24/12 - FamRZ 2012, 1372 Rn. 12).
  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11
    Denn maßgeblich ist allein, dass es sich bei den der Bestellung zugrundeliegenden Verfahren bzw. Verfahrensgegenständen nicht um dieselbe Angelegenheit handelt (vgl. zur Vergütung des Verfahrensbeistandes Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 456/11 - juris).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11
    Da die Unterbringung den Betroffenen im Einzelfall weniger beeinträchtigt als eine freiheitsentziehende Maßnahme iSv § 1906 Abs. 4 BGB, ist letztere stets auch dann gesondert gerichtlich zu genehmigen, wenn der Betroffene nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB untergebracht ist (Senatsbeschluss BGHZ 166, 141, 153 = FamRZ 2006, 615, 618; Marschner in: Marschner/Volckart/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 43 mwN; Palandt/Diederichsen BGB 71. Aufl. § 1906 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 346/10

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Unterbringungssache

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11
    bb) Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich in Unterbringungssachen im Sinne von § 312 FamFG nach Teil 6 Abschnitt 3 - und dort grundsätzlich nach Nr. 6300 - des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2012, 1377 Rn. 6).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sowohl eine 5-Punkt- als auch eine 7-Punkt-Fixierung weisen jedoch im Verhältnis zu diesen Maßnahmen eine Eingriffsqualität auf, die von der richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist und eine Einordnung als eigenständige Freiheitsentziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 -, juris, Rn. 14; Rüping, in: Bonner Kommentar, Art. 104 Rn. 54 ; Dornis, SchlHA 2011, S. 156 ; Budde, in: Keidel, FamFG Kommentar, 19. Aufl. 2017, § 312 Rn. 5; Heidebach, in: Haußleiter, FamFG Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 312 Rn. 13 f.; Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1906 Rn. 14; Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 6; a.A. Gusy, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. IV, 2011, § 93 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

    Dass eine Fixierung nicht von der Genehmigung der Unterbringung als solcher abgedeckt ist, sondern als eigenständige Freiheitsentziehung einer eigenen richterlichen Genehmigung bedarf, entsprach auch vor dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619) der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 543/11 -, NJW 2012, 3728, 3729; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 -, FamRZ 1994, 721, 722; Dornis, SchlHA 2011, 156, 157; Rüping, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: August 2008, Art. 104, Rdnr. 54; s. ferner Degenhart, in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 104, Rdnr. 6; Schulze-Fielitz, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 104, Rdnr. 26).
  • BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14

    Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache:

    b) Hat das Amtsgericht bereits bei der Bestellung des Verfahrenspflegers die Feststellung getroffen, dass der Verfahrenspfleger eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, ist diese Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 und vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 17).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat der Senat in dem Beschluss vom 12. September 2012 (XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866) nicht allein die im Sachverhalt der Entscheidung berichtete Feststellung, die Verfahrenspflegschaft werde "in Ausübung des Berufes" als für das Vergütungsverfahren bindende gerichtliche Feststellung, dass eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich sei, genügen lassen.

    Aus den Gründen der Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass nach den vom Beschwerdegericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde zu legen hatte, zusätzlich die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten gerichtlich festgestellt worden ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9).

  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers: Freigabe durch Testamentsvollstrecker

    Danach kann der Betreuer eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 13 mwN und zuletzt vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 - jeweils zum anwaltlichen Verfahrenspfleger).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 410/20

    Zur Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen, der

    Hat das Amtsgericht bereits bei der Bestellung des Verfahrenspflegers die Feststellung getroffen, dass dieser eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, ist diese Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 und vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 17).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13

    Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für

    Hat das Amtsgericht bereits bei der Bestellung des Verfahrenspflegers die Feststellung getroffen, dass der Verfahrenspfleger eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, ist diese Feststellung für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 9 und vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 17).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. September 2012, XII ZB 543/11, FamRZ 2012, 1866).

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass es auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB bedarf, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 27; vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 14 und BGHZ 166, 141, 153 = FamRZ 2006, 615, 618).

    Da die Unterbringung den Betroffenen im Einzelfall jedoch regelmäßig weniger beeinträchtigt als eine zusätzliche freiheitsentziehende Maßnahme iSv § 1906 Abs. 4 BGB, ist letztere stets auch dann gesondert gerichtlich zu genehmigen, wenn der Betroffene nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB untergebracht ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 - FamRZ 2012, 1866 Rn. 14 mwN).

  • LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13

    Verfahrenspflegschaft: Vergütung des in einer Unterbringungssache zum

    Zutreffend hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie in dem Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, dass ein als Rechtsanwalt tätiger Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Vergütung nach den Sätzen des RVG beanspruchen kann, wenn er in begründetem Vertrauen auf die bei seiner Bestellung getroffene Feststellung des Amtsrichters, seine Tätigkeit sei als speziell anwaltliche Tätigkeit zu werten, sein Amt übernommen und geführt hat oder wenn er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, Az XII ZB 244/10, und Beschluss vom 12.09.2012, AZ XII ZB 543/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.09.2012 (Az XII ZB 543/11), wonach eine Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG anerkannt wurde.

  • LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14

    Vergütung des Rechtsanwalts: Vergütung für eine berufsmäßig geführte

    Der Bundesgerichtshof habe in dem Beschluss vom 12. September 2012 (Aktenzeichen XII ZB 543/11) entschieden, dass mit der Formulierung, die Verfahrenspflegschaft werde in Ausübung des Berufes geführt, eine für das Kostenfestsetzungsverfahren bindende Feststellung verbunden sei.
  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es daher auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen (durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise) über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll, wobei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 44/15 -, juris BGH FamRZ 2010, 1726 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 543/11 -, juris = BGH FamRZ 2012, 1866 Rdnr. 14 und BGHZ 166, 141, 153 = FamRZ 2006, 615, 618).
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Vollz (Ws) 391/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im

  • LG Wuppertal, 23.10.2015 - 9 T 195/15

    Grundsätze der Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • LG Arnsberg, 21.10.2019 - 5 T 151/19
  • AG Schmallenberg, 20.03.2019 - 2 XVII 44/17
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