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   BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16   

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https://dejure.org/2017,11270
BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16 (https://dejure.org/2017,11270)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2017 - XII ZB 567/16 (https://dejure.org/2017,11270)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2017 - XII ZB 567/16 (https://dejure.org/2017,11270)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch ein Gericht eröffneter Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § ... 574 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 294 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Abgabe einen fristgebundenen Schriftsatz bei der Annahmestelle eines Gerichts zur Weiterleitung an das zuständige Gericht; Sorgfaltspflichten des ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Annahmestelle Gericht: Anwalt durfte auf rechtzeitige Weiterleitung vertrauen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch ein Gericht eröffneter Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsbehelfsfrist: Wirksamkeit der Unterschrift bei Abweichung derselben von der maschinenschriftlichen Angabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fe
    Rechtsbeschwerde betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Abgabe einen fristgebundenen Schriftsatz bei der Annahmestelle eines Gerichts zur Weiterleitung an das zuständige Gericht; Sorgfaltspflichten des ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsbeschwerde betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Abgabe einen fristgebundenen Schriftsatz bei der Annahmestelle eines Gerichts zur Weiterleitung an das zuständige Gericht; Sorgfaltspflichten des ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch ein Gericht eröffneter Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht leitet Schriftsätze weiter: Dann darf Rechtsanwalt auch darauf vertrauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO
    Annahmestelle Gericht: Anwalt durfte auf rechtzeitige Weiterleitung vertrauen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Abgabe eines fristgebundenen Schriftsatzes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nutzung justizinterner Postübermittlung für fristgebundene Schriftsätze

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinsetzung bei versprochener Weiterleitung (Update zu RÜ2 2017, 73), nicht aber bei Unvollständigkeit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO
    Annahmestelle Gericht: Anwalt durfte auf rechtzeitige Weiterleitung vertrauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 687
  • MDR 2017, 722
  • FamRZ 2017, 1068
  • BB 2017, 961
  • AnwBl 2017, 1005
  • AnwBl Online 2017, 621
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 23. März 2006, IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491 und vom 12. Juli 1961, I ZB 2/61, VersR 1961, 923).

    Gibt er den Schriftsatz am letzten Tag der Frist ab, so liegt ein Sorgfaltsverstoß vor, wenn er sich nicht durch ausdrückliches Befragen vergewissert, dass der Eingang beim zuständigen Gericht noch am gleichen Tag erfolgen wird (BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt daher seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

  • BGH, 12.07.1961 - I ZB 2/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 23. März 2006, IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491 und vom 12. Juli 1961, I ZB 2/61, VersR 1961, 923).

    Gibt er den Schriftsatz am letzten Tag der Frist ab, so liegt ein Sorgfaltsverstoß vor, wenn er sich nicht durch ausdrückliches Befragen vergewissert, dass der Eingang beim zuständigen Gericht noch am gleichen Tag erfolgen wird (BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt daher seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Insoweit kann sich der Anwalt zwar - anders als bei einem Versand mit der Deutschen Post AG oder anderen Briefbeförderungsunternehmen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - VersR 2009, 1096 Rn. 8 f. mwN) - nicht darauf verlassen, dass eine für den Normalfall festgelegte Beförderungszeit eingehalten wird.

    Vielmehr wäre das als Hinweis darauf zu verstehen, dass mit der Einlegung in das Fach die Frist noch nicht gewahrt ist, weil es sich um keine gemeinsame Postannahmestelle handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - VersR 2009, 1096 Rn. 12).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZB 4/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Die Nachholung der Glaubhaftmachung kann aber gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO noch während des laufenden Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag erfolgen (BGH Beschlüsse vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - MDR 2016, 1223 Rn. 14 und vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - NJW 2004, 3491, 3492).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Sie ist gemäß § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft und auch im Übrigen gemäß § 574 Abs. 2 ZPO zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11 - FamRZ 2013, 1117 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Die Nachholung der Glaubhaftmachung kann aber gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO noch während des laufenden Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag erfolgen (BGH Beschlüsse vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - MDR 2016, 1223 Rn. 14 und vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - NJW 2004, 3491, 3492).
  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Andererseits muss der Anwalt aber auch nicht mit einer außergewöhnlich langen Verzögerung der Versendung rechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 f.).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZB 12/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gerichtliche Überprüfung des angegebenen

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Die hier noch nachzuholende Beweiswürdigung obliegt aber grundsätzlich dem Tatrichter (BGH Beschluss vom 27. September 2016 - XI ZB 12/14 - WM 2016, 2170 Rn. 12).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Zwar entscheidet der Bundesgerichtshof in der Rechtsbeschwerde über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen der Prozessökonomie selbst, soweit ihre Voraussetzungen nach Aktenlage ohne weiteres vorliegen (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 256).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat nämlich wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - ZfBR 2017, 144 Rn. 12).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss der Beteiligte nach §§ 112 Nr. 1, 113 Abs. 1 FamFG, 236 Abs. 2 ZPO glaubhaft machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - XII ZB 567/16 - MDR 2017, 722 Rn. 16 und vom 11. November 2015 - XII ZB 311/15 - juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Krankenhausträger wegen ärztlicher

    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 567/16, NJW-RR 2017, 687 Rn. 10 mwN).
  • BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 3/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Miniaturbohrfutter" - Wiedereinsetzung in die Frist

    Dem Antrag auf Vernehmung des früheren Vertreters als Zeuge konnte der Senat schon deshalb nicht entsprechen, weil es sich insoweit um ein nicht präsentes Beweismittel handelt, das als Mittel der Glaubhaftmachung nicht geeignet ist (§ 294 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG; vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 29. März 2017, XII ZB 567/16 Tz. 16).
  • BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Miniaturbohrfutter" - Wiedereinsetzung in die Frist

    Dem Antrag auf Vernehmung des früheren Vertreters als Zeuge konnte der Senat schon deshalb nicht entsprechen, weil es sich insoweit um ein nicht präsentes Beweismittel handelt, das als Mittel der Glaubhaftmachung nicht geeignet ist (§ 294 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG; vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 29. März 2017, XII ZB 567/16 Tz. 16).
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