Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 10 Abs. 4 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, § 3 VBVG, §§ 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Bestellung als Verfahrenspfleger hinsichtlich Zulassung beim BGH als Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 10 Abs. 4 ; FamFG § 276 Abs. 4
Aufhebung der Bestellung als Verfahrenspfleger hinsichtlich Zulassung beim BGH als Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pirna, 28.11.2016 - XVII 399/15
- LG Dresden, 17.07.2017 - 2 T 1105/16
- BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14
Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache: …
Auszug aus BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17
Im Übrigen wäre (…entgegen der von Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 276 Rn. 24 vertretenen Auffassung) die Bestellung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger auch nicht kostengünstiger, weil sich dessen Vergütung nicht auf die Stundensätze nach § 3 VBVG beschränkt, sondern nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend §§ 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2014 - XII ZB 111/14 - FamRZ 2014, 1629 Rn. 10 mwN).
- BGH, 20.10.2021 - XII ZB 371/21
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem …
Diese Auffassung verkennt, dass die Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger nicht kostengünstiger wäre, weil dessen Vergütung nicht auf die Stundensätze nach § 3 VBVG beschränkt ist, sondern sich nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend §§ 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 - XII ZA 46/17 - juris Rn. 2 …und vom 23. Juli 2014 - XII ZB 111/14 - FamRZ 2014, 1629 Rn. 10 mwN).
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