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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17815
BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21 (https://dejure.org/2022,17815)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - XII ZB 118/21 (https://dejure.org/2022,17815)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - XII ZB 118/21 (https://dejure.org/2022,17815)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Betreuerauswahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 1897 Abs 5 S 1 BGB, § 68 FamFG, § 278 FamFG
    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Nichtberücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Betreuerauswahl

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 1897 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Willens oder Wunsches des Betroffenen bei der Betreuerauswahl; Zuwiderlaufen der Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Wille oder Wunsch des Betroffenen kann bei der Betreuerauswahl nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände ...

  • rechtsportal.de

    Nichtberücksichtigung des Willens oder Wunsches des Betroffenen bei der Betreuerauswahl; Zuwiderlaufen der Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerauswahl: Muss der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung des Willen des Betroffenen im Rahmen der Betreuerauswahl bei Gefährdung seines Wohls durch Bestellung der vorgeschlagenen Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1082
  • MDR 2022, 963
  • FGPrax 2022, 215
  • FamRZ 2022, 1559
  • Rpfleger 2022, 566
  • Rpfleger 2023, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20, FamRZ 2021, 1822).

    Rn. 5 Die wirksam auf die Frage der Betreuerauswahl (§ 1897 BGB) beschränkte Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 3 mwN) ist begründet.

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 7 f. mwN).

    In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein langjähriger Ehegatte des Betroffenen, der zu diesem persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Betreuung entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9 mwN).

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21

    Durchführung der vom Amtsgericht in einem Betreuungsverfahren nach § 278 Abs. 1 …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - XII ZB 118/21
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 213/21 - juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.02.2024 - XII ZB 213/23

    Ablehnung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

    Eine vom Betroffenen vorgeschlagene Person darf bei der Betreuerauswahl nur dann mangels Eignung unberücksichtigt bleiben, wenn sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände hinsichtlich sämtlicher Aufgabenbereiche der Betreuung die konkrete Gefahr ergibt, dass der Vorgeschlagene nicht gewillt oder in der Lage ist, die Betreuung zum Wohl der betroffenen Person zu führen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21, FamRZ 2022, 1559).

    Dieser Beschluss ist auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 durch Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 (XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559) aufgehoben worden.

    Sie ist indessen rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. etwa - zu § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB - Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 …und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).

    Rn. 13 Insbesondere fehlt es schon deswegen an der erforderlichen Gesamtschau, weil das Beschwerdegericht (trotz der Hinweise des Senats im Beschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 12) keinen der für die Bestellung des Beteiligten zu 1 sprechenden Gesichtspunkte (mehrfacher Wunsch der Betroffenen, auch gegenüber der vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen; langjährige Dauer der Ehe und die damit einhergehenden Bindungen) in den Blick genommen hat.

  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen; Feststellung des freien Willens …

    Diese in tatrichterlicher Verantwortung vorgenommene Beurteilung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf, ob der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 10 …und vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 10, 12 jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2024 - XII ZB 289/24

    Aufklärungspflicht hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen im …

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 8).
  • BGH, 05.11.2025 - XII ZB 396/25

    Ablehnung einer bestimmten Person als Betreuer; (keine) Anforderungen an …

    Ein Ermessen ist dem Gericht dabei nicht eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2022 - XII ZB 118/21 - FamRZ 2022, 1559 Rn. 8 mwN).
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