Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Personenstandssache: Eintragung des Geburtsorts des Verstorbenen im Sterberegister; Zusatz zur Ortsbezeichnung bei ausländischem Geburtsort
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 1 Nr 1 PStG, § 48 Abs 1 PStG
Personenstandssache: Eintragung des Geburtsorts des Verstorbenen im Sterberegister; Zusatz zur Ortsbezeichnung bei ausländischem Geburtsort - IWW
§ 53 Abs. 2 PStG, § ... 59 Abs. 3 FamFG, § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG, § 70 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 31 Abs. 1 Nr. 1 PStG, § 48 PStG, § 48 Abs. 1 PStG, § 54 Abs. 1 PStG, § 48 Abs. 2 Satz 1 PStG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 1 FamFG
- Wolters Kluwer
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sterberegister - und der Geburtsort in Oberschlesien
- famrz.de (Kurzinformation)
Beurkundung ausländischer Geburtsorte im Sterberegister
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anordnung der Berichtigung eines Eintrags im Sterberegister
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 15.03.2016 - 10 III UR (K) 23/15
- OLG Saarbrücken, 28.02.2017 - 9 W 11/16
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2331
- MDR 2018, 998
- FGPrax 2018, 164
- FamRZ 2018, 1179
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).
Rn. 16 (a) Nach einer auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung sollen in diesen Fällen Länderzusätze zulässig sein, welche die zum Zeitpunkt der Eintragung in das Sterberegister bestehende Rechtslage und damit die Zugehörigkeit des Geburtsorts zu einem ausländischen Staat wiedergeben (OLG Zweibrücken StAZ 2016, 312; OLG Saarbrücken StAZ 2004, 297; OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132 f.; AG Gießen StAZ 2003, 272; Jauß StAZ 1996, 309; Meyer StAZ 1986, 107, 108).
- BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96
Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Auch wenn dieser Verwaltungsvorschrift kein normativer, sondern lediglich norminterpretierender Charakter zukommt (vgl. Pagels StAZ 1997, 4, 5; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 666, 667; BVerwG NVwZ 1999, 1114, 1115), spiegelt sie das Erfordernis der zweifelsfreien Identifizierbarkeit eines Ortes in nachvollziehbarer Weise wider.
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Auch wenn dieser Verwaltungsvorschrift kein normativer, sondern lediglich norminterpretierender Charakter zukommt (vgl. Pagels StAZ 1997, 4, 5; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 666, 667; BVerwG NVwZ 1999, 1114, 1115), spiegelt sie das Erfordernis der zweifelsfreien Identifizierbarkeit eines Ortes in nachvollziehbarer Weise wider. - BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81
Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578). - OLG Nürnberg, 29.07.2016 - 11 W 594/16
Maßgebliche Gemeindebezeichnung des im Sterberegister zu beurkundenden …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Rn. 17 (b) Nach anderer Auffassung wird dem Anliegen, den betroffenen Ort möglichst eindeutig und zweifelsfrei zu bezeichnen, durch Hinzufügung von Verwaltungsbezirken oder geografischen Bezeichnungen grundsätzlich besser Rechnung getragen (OLG Nürnberg StAZ 2017, 18; AG Düsseldorf StAZ 2002, 243, 244; Degner StAZ 2016, 312, 313; Pagels StAZ 1997, 4, 6 f.; Geromiller StAZ 1994, 326; Reichard StAZ 1986, 260; vgl. auch Kraus StAZ 2015, 189).
- BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20
Aufnahme der nach der Geburt eines Kindes wirksam werdenden, auf der Grundlage …
Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 155/17 - FamRZ 2018, 1179 Rn. 11 mwN). - OLG München, 05.08.2026 - 31 Wx 151/26
Namensrecht, Ehenamensbestimmung, Widerruf des Ehenamens, Neubestimmung des …
Rn. 11 b) Die Frage, ob § 53 Abs. 2 PStG auch dann eingreift, wenn zweifelhaft ist, ob eine Sachentscheidung nach § 49 PStG vorliegt (und somit ein Beschluss nach § 53 Abs. 1 PStG, auf den sich § 53 Abs. 2 PStG seinem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach allein bezieht) bzw. wie weit die Ausnahmevorschrift des § 53 Abs. 2 S. 2 PStG ausgelegt werden kann, muss für den vorliegenden Fall daher nicht entschieden werden (vgl. dazu u.a. BGH, Beschluss vom 25.04.2018, XII ZB 155/17; BGH, Beschluss vom 17.06.2015; XII ZB 730/12; BGH, Beschluss vom 20.04.2016, XII ZB 15/15; BGH, Beschluss vom 19.02.2014, XII ZB 180/12; OLG München, Beschluss vom 01.04.2014, 31 Wx 122/14; zitiert jeweils nach juris). - OLG Köln, 13.08.2020 - 26 Wx 2/20
Antrag auf Berichtigung von Vornamen in den Geburtseinträgen von Kindern Von …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2026 - 19 W 13/24
Zu den Voraussetzungen der Streichung eines erläuternden Zusatzes nach § 35 PStV
Unrichtig in diesem Sinne ist jeder Eintrag, dessen Inhalt auf der Verletzung materiell- oder verfahrensrechtlicher Vorschriften beruht (BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 155/17 -, juris, Rn. 11).
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