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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11880
BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21 (https://dejure.org/2022,11880)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2022 - XII ZB 267/21 (https://dejure.org/2022,11880)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 (https://dejure.org/2022,11880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringungsverfahren: Gehörsverletzung bei Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger und unterbliebener Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen vor der Anhörung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme des Verfahrenspflegers an einer Anhörung eines Betroffenen im Unterbringungsverfahren; Verlängerung der Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1896; FamFG §§ 37, 62, 68, 278, 280, 319, 325; GG Art. 103
    Unterbringungsrecht; Unterbringungsverfahren; Gehörsverletzung bei Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger und unterbliebener Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen vor der Anhörung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 319 Abs. 1 S. 1
    Teilnahme des Verfahrenspflegers an einer Anhörung eines Betroffenen im Unterbringungsverfahren; Verlängerung der Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung im Unterbringungsverfahren - und das nicht bekannt gegebene Gutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringungsverfahren - und die Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Teilnahme des Verfahrenspflegers als zwingende Voraussetzung im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 865
  • MDR 2022, 839
  • FamRZ 2022, 1132
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …

    Auszug aus BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21
    Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht vor der Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462).

    Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, weil diese die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 5 f. mwN) festzustellen ist.

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 15 mwN).

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 8 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 18 mwN).

    Dieser Verfahrensfehler ist ebenfalls so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 19 mwN).

    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21
    Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20, FamRZ 2021, 144).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 8 mwN).

    Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung in Anwesenheit des Verfahrenspflegers gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22

    Unterbringungssache: Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen …

    Davon kann nur unter den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 11 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 16 mwN).

    Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung in Anwesenheit des Verfahrenspflegers gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 17 mwN).

    Dieser Verfahrensfehler ist ebenfalls so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 18 mwN).

    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 130/22

    Unterbringungssache: Anforderungen an die Bekanntgabe des …

    Dem Betroffenen ist im Hinblick auf das eingeholte Sachverständigengutachten kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2012, 1132 Rn. 18 mwN).

    Zudem hätte das Landgericht den Betroffenen erneut anhören müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 14), was - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend rügt - verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.

    Rn. 11 Wurde in einer - wie hier - erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht vor der Anhörung bekannt gegeben, ist dieser Verfahrensfehler so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 14.09.2022 - XII ZB 554/21

    Notwendigkeit der Benachrichtigung des Verfahrenspflegers von einer gerichtlichen …

    Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, weil diese den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 3 mwN) festzustellen ist.

    Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung in Anwesenheit des Verfahrenspflegers gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 13.11.2024 - XII ZB 282/24

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme auch im …

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 5 mwN).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft (Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 166/21

    Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung: persönliche Anhörung des …

    Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, weil diese den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 3 mwN) festzustellen ist.
  • BGH, 23.11.2022 - XII ZB 384/22

    Unterbringungssache: Pflicht zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an …

    Davon kann nur unter den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 11).
  • BGH, 22.01.2025 - XII ZB 365/24

    Wirkung der nicht rechtzeitigen Aushändigung eines Sachverständigengutachtens im …

    Denn diese Genehmigungen bedeuten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 19 mwN …und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 20 mwN).
  • LG Freiburg, 15.08.2022 - 4 T 139/22

    Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit: Unverzügliche Nachholung …

    Das setzt voraus, dass der Verfahrenspfleger vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen beteiligt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 865 Rn. 8 mwN. - Hauptsache).
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