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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49404
BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19 (https://dejure.org/2019,49404)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19 (https://dejure.org/2019,49404)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19 (https://dejure.org/2019,49404)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Festsetzung der Gebühren eines als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts bei bindender Rechtsaufassung der Vorinstanz

  • IWW

    Nr. 2300 VV RVG, Nr. 1002 VV RVG, §§ ... 277 FamFG, 1835 Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 2 RVG, § 13 RVG, § 34 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 779 BGB, Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, Nr. 7008 VV RVG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verfahrenspflegers auf Vergütung seiner Tätigkeit als Verfahrenspfleger auf Grundlage der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Verfahrenspflegers auf Vergütung seiner Tätigkeit als Verfahrenspfleger auf Grundlage der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Geschäfts- und Einigungsgebühr für den Verfahrenspfleger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht - und die Bindungswirkung im erneuten Beschwerdeverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Geschäfts- und Einigungsgebühr für Verfahrenspfleger

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1835 Abs 3; RVG § 1 Abs 2 S 1; VBVG § 1; FamFG § 277
    Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis der Zustimmung zur Löschung eines Leibgedings im Grundbuch. Der Verfahrenspfleger macht Gebühren nach Nr. 2300 VV-RVG und Nr. 1002 VV-RVG geltend, die Staatskasse möchte dagegen nur eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1227
  • MDR 2020, 437
  • FGPrax 2020, 74
  • FamRZ 2020, 619
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 544/15 - FamRZ 2017, 623; Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 153/56, BGHZ 25, 200 = NJW 1958, 59 und Beschluss vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54, BGHZ 15, 122 = NJW 1955, 21).

    Denn es hat seine Nachprüfung auf Rechtsfehler des angefochtenen Beschlusses zu beschränken, unbeschadet ob es die Entscheidung sachlich billigt oder nicht (vgl. BGHZ 25, 200, 204 f. = NJW 1958, 59 und BGHZ 15, 122, 124 f. = NJW 1955, 21).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinen früheren Entscheidungen ausgeführt, dass die Partei die Rechtsfolge hinnehmen müsse, weil sie kein Rechtsmittel gegen die die Bindung entfaltende Entscheidung eingelegt habe (BGHZ 25, 200, 204 f. = NJW 1958, 59 und BGHZ 15, 122, 125 = NJW 1955, 21).

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 544/15 - FamRZ 2017, 623; Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 153/56, BGHZ 25, 200 = NJW 1958, 59 und Beschluss vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54, BGHZ 15, 122 = NJW 1955, 21).

    Denn es hat seine Nachprüfung auf Rechtsfehler des angefochtenen Beschlusses zu beschränken, unbeschadet ob es die Entscheidung sachlich billigt oder nicht (vgl. BGHZ 25, 200, 204 f. = NJW 1958, 59 und BGHZ 15, 122, 124 f. = NJW 1955, 21).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinen früheren Entscheidungen ausgeführt, dass die Partei die Rechtsfolge hinnehmen müsse, weil sie kein Rechtsmittel gegen die die Bindung entfaltende Entscheidung eingelegt habe (BGHZ 25, 200, 204 f. = NJW 1958, 59 und BGHZ 15, 122, 125 = NJW 1955, 21).

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden …

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bindet eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, die eine Aufhebung und Zurückverweisung ausspricht, im erneuten Beschwerdeverfahren sowohl das Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 544/15 - FamRZ 2017, 623; Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 153/56, BGHZ 25, 200 = NJW 1958, 59 und Beschluss vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54, BGHZ 15, 122 = NJW 1955, 21).

    Wie weit die Bindungswirkung reicht, muss gegebenenfalls durch Auslegung der Gründe der aufhebenden Entscheidung geklärt werden (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2017 - XII ZB 544/15 - FamRZ 2017, 623 Rn. 40 mwN).

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Sie ist daher zweckmäßig, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Beitreibung nicht schon von vornherein ausscheidet, wie etwa im Falle einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung (BGH Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 - NJW 2015, 3793 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr für die auf den Entwurf eines Testaments …

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Das Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV RVG) regelt in seinem Teil 2 die Vergütung des Rechtsanwalts für außergerichtliche Tätigkeiten und sieht dort in dem mit "Vertretung" überschriebenen Abschnitt 3 unter Nr. 2300 eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0, 5 bis 2, 5 einer vollen Wertgebühr nach § 13 RVG vor (BGH Urteil vom 22. Februar 2018 - IX ZR 115/17 - FamRZ 2018, 771 Rn. 6).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 11/08

    Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer …

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden, durch die zudem die Belastung der Gerichte gemindert wird (BGH Beschluss vom 17. September 2008 - IV ZB 11/08 - juris Rn. 6 mwN).
  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der …

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
    Rn. 15 (2) Auch wenn die Staatskasse keine Möglichkeit hatte, gegen den Beschluss des Landgerichts vom 14. Dezember 2017 Rechtsbeschwerde einzulegen, weil das Landgericht diese seinerzeit - anders als nunmehr in dem angefochtenen Beschluss - nicht zugelassen hatte, ändert das nichts an dem Eintritt der Bindungswirkung (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 432, 433).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung …

    Rn. 26 Nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr unter anderem für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19 - NJW 2020, 1227 Rn. 22 f.).
  • BGH, 14.08.2024 - XII ZB 478/22

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Bereits …

    Liegt den Verhandlungen der Vertragsparteien in Bezug auf das vom Betreuer abgeschlossene Grundstücksgeschäft ansonsten kein streitiges oder ungewisses Rechtsverhältnis zugrunde, entsteht für den anwaltlichen Verfahrenspfleger auch dann keine Einigungsgebühr, wenn die Parteien ihren ursprünglichen Vertragsentwurf vor dem endgültigen Vertragsschluss entsprechend den Beanstandungen des im Genehmigungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers anpassen, weil sie ansonsten eine Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung befürchten (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19, FamRZ 2020, 619).

    Denn selbst wenn man im Verfahren der Rechtsbeschwerde zugunsten des Verfahrenspflegers davon ausginge, dass er seine Vergütungsansprüche nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen durfte, ist eine Einigungsgebühr (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19 - FamRZ 2020, 619 Rn. 22 ff.) unter den hier obwaltenden Umständen nicht entstanden.

  • BayObLG, 14.09.2021 - 102 ZBR 68/21

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) …

    Rn. 52 Wird in einem Verfahren wie hier nach einer Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts erneut Beschwerde eingelegt, ist auch das Beschwerdegericht an seine frühere Entscheidung gebunden (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2019, XII ZB 276/19, NJW 2020, 1227 Rn. 10 f.;… Urt. v. 23. Juni 1992, XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831 [juris]; BGHZ 15, 122; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 1970, 15 W 26/70, NJW 1970, 2118;… Obermann in BeckOK, FamFG, 38. Ed. Stand: 1. April 2021, § 69 Rn. 19 und 41;… Sternal in Keidel, FamFG, § 69 Rn. 30;… Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 69 Rn. 6;… Fischer in Münchener Kommentar zum FamFG, § 69 Rn. 93;… Haußleiter in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 69 Rn. 3).

    Gelangt die Sache nach Aufhebung und Zurückverweisung der ersten landgerichtlichen Entscheidung, erneuter Beschwerde und anschließender Rechtsbeschwerde in die Rechtsbeschwerdeinstanz, so gilt die Bindung auch für das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGH NJW 2020, 1227 Rn. 11;… NJW 1992, 2831 [juris Rn. 16 und 20]; BGHZ 15, 122).

  • OLG Bremen, 11.03.2025 - 2 W 24/24

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenübernahme; …

    Während die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hatte, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren und so die frühere Vergleichsgebühr nicht nur ersetzen, sondern gleichzeitig inhaltlich erweitern (BGH…, Beschluss vom 17. September 2008 - IV ZB 11/08 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19 -, Rn. 22, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein …

    Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (s. dazu nur Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 11.12.2019, XII ZB 276/19, in juris, Rdnr. 22 m.w.N.).
  • OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25

    Testamentsauslegung, Vermächtnis, Erbeinsetzung, Gesamtverfügungswille, …

    Zwar unterliegt auch ein Beschwerdegericht einer Bindung an eine frühere Rechtsansicht, soweit es die Entscheidung des Nachlassgerichts wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben hat und die Sache dem Beschwerdegericht später erneut zur Entscheidung anfällt (BGH, Beschluss vom 11.12.2019, XII ZB 276/19, NJW 2020, 1227;… MüKoFamFG/Fischer, 4. Aufl. 2025, § 69 Rn. 93).
  • OLG Schleswig, 18.12.2025 - 3 Wx 49/24

    Reichweite der Selbstbindung des Beschwerdegerichts im neuen Beschwerdeverfahren; …

    Das führt zwangsläufig dazu, dass das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdegericht im Falle einer erneuten Beschwerde seiner zweiten Entscheidung keine andere Rechtsauffassung zugrunde legen kann als die, auf der sein zurückverweisender Beschluss beruhte (BGH NJW 2020, 1227 Rnrn. 10 f;… BGH NJW 2013, 1310, 1311 Rn. 18;… Burandt/Rojahn/ders, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 69 Rn. 4 FamFG;… Prütting/Gehrlein/Oeley, ZPO, 17. Aufl. 2025, § 69 FamFG Rn. 4;… Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 69 Rn. 19), selbst dann, wenn diese Rechtsauffassung gesetzeswidrig sein sollte (so im Fall BGH NJW 2017, 1480 bei zu Unrecht bejahter Beschwerdebefugnis; BGH NJW 1958, 59, 60).

    Wie weit die Bindungswirkung jeweils reicht, ist ggf. durch Auslegung der Gründe der zurückverweisenden Entscheidung zu ermitteln (BGH NJW 2020, 1227 Rn. 10;… BGH NJW 2017, 1480, 1483 Rn. 40).

  • OLG München, 22.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Zwar unterliegt auch ein Beschwerdegericht einer Bindung an eine frühere Rechtsansicht, soweit es die Entscheidung des Nachlassgerichts wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben hat und die Sache dem Beschwerdegericht später erneut zur Entscheidung anfällt (BGH, Beschluss vom 11.12.2019, XII ZB 276/19, NJW 2020, 1227 ;… MüKoFamFG/Fischer, 4. Aufl. 2025, § 69 Rn. 93).
  • OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23

    Festsetzungsfähigkeit der Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger im …

    Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Vormund oder ein Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann darum Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen (BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19 Rn. 13 u. Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 18;… HK-RVG/Mayer, 8. Aufl., § 1 Rn. 142 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23

    Sofortige Beschwerde Kostenfestsetzungsbeschluss Voraussetzungen für Entstehung …

    a) Nach § 2 Abs. 2 RVG bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) der Anlage 1. Gemäß VV Nr. 1003, 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG entsteht die Einigungsgebühr in einem Rechtsstreit, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrags unter Mitwirkung des Rechtsanwalts beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (siehe nur BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19, juris Rn. 22).
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