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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2547
BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20 (https://dejure.org/2023,2547)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2023 - XII ZB 29/20 (https://dejure.org/2023,2547)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - XII ZB 29/20 (https://dejure.org/2023,2547)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Voraussetzungen einer Namensänderung eines Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1618 S 1 BGB, § 1618 S 2 BGB, § 1618 S 4 BGB, § 17 Abs 1 FamFG, § 17 Abs 2 FamFG
    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Voraussetzungen einer Namensänderung eines Kindes

  • IWW

    § 64 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § ... 151 Nr. 1 FamFG, § 58 FamFG, § 11 Abs. 1 RPflG, § 3 Nr. 2 lit. a RPflG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 17 Abs. 1 FamFG, § 17 Abs. 2 FamFG, § 18 Abs. 1 FamFG, § 18 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 18 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 18 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 18 Abs. 4 FamFG, § 1618 Satz 4 BGB, § 1684 Abs. 4 BGB, § 1618 Satz 1 BGB, § 1618 Satz 3 BGB, § 1618 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 1618 BGB, Art. 1 Nr. 7 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes, §§ 1671, 1626 a BGB, § 1666 BGB, § 1626 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des Kindes; Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen Oberlandesgericht und Entscheidung in der Sache trotz Unzulässigkeit der Beschwerde; Gewährung von Wiedereinsetzung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des Kindes; Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen Oberlandesgericht und Entscheidung in der Sache trotz Unzulässigkeit der Beschwerde; Gewährung von Wiedereinsetzung in ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Voraussetzungen einer Namensänderung eines Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen gelockert: Namensänderung auch ohne Kindeswohlgefährdung möglich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Namensänderung eines Kindes ohne Zustimmung beider Elternteile ist auch ohne Kindeswohlgefährdung ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Einbenennung eines Minderjährigen trotz fehlender Einwilligung - Einbenennung eines Minderjährigen trotz fehlender Einwilligung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen OLG: Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Familie, neuer Familienname? - Stimmt der leibliche Vater des Kindes der Namensänderung nicht zu, ist sie nur schwer durchzusetzen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einbenennung und Kindeswohl

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Einbenennung und Kindeswohl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des Kindes

  • isuv.de (Kurzinformation)

    § 1618 BGB
    Namensrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 236, 110
  • NJW 2023, 1215
  • MDR 2023, 439
  • FGPrax 2023, 68
  • FamRZ 2023, 593
  • Rpfleger 2023, 343
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung ist nur dann für das Kindeswohl erforderlich, wenn gewichtige, über die mit der Einbeziehung des Kindes in die Stieffamilie verbundene typische Interessenlage hinausgehende Gründe hierfür vorliegen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94).

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung danach nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94, 95).

    Der Neufassung des § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942), mit der die bisherige Formulierung "dem Kindeswohl dienlich" durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, stellt eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils dar und dient ausdrücklich dem Zweck, die Bindung des Kindes an den namensgebenden Elternteil zu unterstreichen (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94, 95).

    Rn. 31 cc) Ist nach umfassender Abwägung der Kindeswohlbelange und des Kontinuitätsinteresses des namensgebenden Elternteils die Erforderlichkeit der Einbenennung zu bejahen, hat das Familiengericht stets zu prüfen, ob zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine additive Einbenennung als mildere Maßnahme ausreicht, um die berechtigten Interessen des Kindes zu wahren (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 2002, 94, 95;… Erman/Döll BGB 16. Aufl. § 1618 Rn. 8 mwN).

    Rn. 35 Die für das Wohl des Kindes wichtige Aufrechterhaltung seiner Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ist hingegen auch dann von Bedeutung, wenn der Kontakt zu diesem weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 88/99 - FamRZ 202, 94, 95).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Sie kann folglich nicht mit rechtspolitischen Erwägungen wie einer (vermeintlich) gesunkenen gesellschaftlichen Relevanz der Wahl des Familiennamens für das Kindeswohl (so etwa OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 266) in Frage gestellt werden.

    Rn. 30 bb) Soweit der Senat die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils über die vorstehend aufgeführten Grundsätze hinausgehend erst dann als erforderlich angesehen hat, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schaden vom Kind abzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330; ebenso zuletzt OLG Saarbrücken FamRZ 2022, 1196), ist daran nicht festzuhalten (insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265 f.; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 1104, 1108).

    Gegen eine Heranziehung des Maßstabs der Kindeswohlgefährdung wird dementsprechend vom Beschwerdegericht zu Recht angeführt, dass schon von der gleichzeitig eingeführten Neuregelung in § 1684 Abs. 4 BGB ausdrücklich zwischen Kindeswohlerforderlichkeit und -gefährdung unterschieden wurde (insoweit zutreffend OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265; OLG Koblenz StAZ 2013, 354, 355; Fahrenbach/Liceni-Kierstein NZFam 2020, 201, 203;… Staudinger/Lugani BGB [2020] § 1618 Rn. 27).

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Von einer ohne Einbenennung entstehenden Gefährdung des Kindeswohls ist die Ersetzung der Einwilligung hingegen nicht abhängig (teilweise Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03, FamRZ 2005, 889 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99, FamRZ 2002, 1330).

    Rn. 30 bb) Soweit der Senat die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils über die vorstehend aufgeführten Grundsätze hinausgehend erst dann als erforderlich angesehen hat, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schaden vom Kind abzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330; ebenso zuletzt OLG Saarbrücken FamRZ 2022, 1196), ist daran nicht festzuhalten (insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265 f.; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 1104, 1108).

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Von einer ohne Einbenennung entstehenden Gefährdung des Kindeswohls ist die Ersetzung der Einwilligung hingegen nicht abhängig (teilweise Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03, FamRZ 2005, 889 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99, FamRZ 2002, 1330).

    Rn. 30 bb) Soweit der Senat die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils über die vorstehend aufgeführten Grundsätze hinausgehend erst dann als erforderlich angesehen hat, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schaden vom Kind abzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330; ebenso zuletzt OLG Saarbrücken FamRZ 2022, 1196), ist daran nicht festzuhalten (insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265 f.; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 1104, 1108).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Schließlich ist in tatsächlicher Hinsicht in Rechnung zu stellen, dass ein durch einen Elternteil maßgeblich beeinflusster Kindeswille grundsätzlich nicht beachtlich ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 31).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Wegen dieser geänderten Beweiswürdigung hätte das Beschwerdegericht die Anhörung aber wiederholen müssen, um eine tragfähige Grundlage für eine abweichende, nicht zuletzt auch vom persönlichen Eindruck von dem betroffenen Kind abhängige Feststellung zu erlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - FamRZ 2017, 1668 Rn. 23;… vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 54/97 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98 - NJW 2000, 1199, 1200;… Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 529 Rn. 14, jeweils zur erneuten Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Im Rahmen der gebotenen Aufklärung des Kindeswohls ist der geäußerte Kindeswille dementsprechend stets mit Rücksicht auf die Umstände seiner Bildung zu beurteilen und zu gewichten (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 512/18 - FamRZ 2020, 255 Rn. 29).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern: …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Die Rechtsbeschwerde rügt demnach zu Recht, dass das Beschwerdegericht insoweit keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2016 - XII ZB 298/15 - FamRZ 2017, 119 Rn. 18 f.).
  • BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98

    Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Wegen dieser geänderten Beweiswürdigung hätte das Beschwerdegericht die Anhörung aber wiederholen müssen, um eine tragfähige Grundlage für eine abweichende, nicht zuletzt auch vom persönlichen Eindruck von dem betroffenen Kind abhängige Feststellung zu erlangen (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - FamRZ 2017, 1668 Rn. 23;… vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 54/97 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98 - NJW 2000, 1199, 1200;… Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 529 Rn. 14, jeweils zur erneuten Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 54/97

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht bei abweichender …

    Auszug aus BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20
    Wegen dieser geänderten Beweiswürdigung hätte das Beschwerdegericht die Anhörung aber wiederholen müssen, um eine tragfähige Grundlage für eine abweichende, nicht zuletzt auch vom persönlichen Eindruck von dem betroffenen Kind abhängige Feststellung zu erlangen (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - FamRZ 2017, 1668 Rn. 23; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 54/97 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98 - NJW 2000, 1199, 1200;… Musielak/Voit/Ball ZPO 19. Aufl. § 529 Rn. 14, jeweils zur erneuten Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

  • OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung …

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger …

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZA 24/15

    Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Jahresfrist: Versäumung eines …

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die …

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten …

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei …

  • BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

  • BVerfG, 24.10.2024 - 1 BvL 10/20

    Zur Verfassungsmäßigkeit der § 1767 Abs 2 S 1 BGB iVm § 1757 Abs 1 S 1 BGB …

    Wird allerdings unter Hinweis auf eine steigende Zahl familiärer Konstellationen der Namensungleichheit von Kindern und jedenfalls einem Elternteil die Bedeutung familiärer Namenseinheit relativiert (vgl. etwa Löhnig, FamRZ 2012, 679 < 680 f.>; siehe aber BGH, Beschluss vom 25. Januar 2023 - XII ZB 29/20 -, Rn. 28), kann das in der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht allein für das Gewicht des vom Gesetzgeber mit den vorgelegten Regelungen verfolgten Zwecks bedeutsam sein (…vgl. Rn. 49 ff.), sondern muss umgekehrt auch für das dann nachlassende Gewicht der angesprochenen, an sich verstärkenden Wirkung der Namenseinheit in der bisherigen Familie Berücksichtigung finden.
  • AG Gemünden/Main, 22.01.2026 - 2 F 507/25

    Neubestimmung des Kindesnamen nach Scheidung, Namensänderung, Kindeswohl, …

    Bereits nach dem bisherigen Recht zur Einbenennung war stets zu prüfen, ob zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine additive Einbenennung als mildere Maßnahme ausreicht, um die berechtigten Interessen des Kindes zu wahren (BGH 24.10.2001 - XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94, 95; BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20, FamRZ 2023, 593 Rn. 31).

    Rn. 18 Es bedurfte keiner Aufklärung der Gründe, auf denen der geringe oder fehlende Umgang des Antragsgegners mit dem Kind beruht, da die Aufrechterhaltung des namensrechtlichen Bandes für das Wohl des Kindes auch und gerade dann wichtig ist, wenn der Kontakt zum Elternteil weitgehend abgebrochen ist und die Namensänderung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm den Beziehungsabbruch verfestigen würde (vgl. BGH 24.10.2001 - XII ZB 88/99, FamRZ 2002, 94, 95; BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20, FamRZ 2023, 593 Rn. 35).

    Rn. 19 Da die Antragstellerin ausdrücklich nur die Ersetzung der Einwilligung in die Erteilung ihres Geburtsnamens begehrt, ist der Antrag insgesamt abzuweisen (vgl. BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20, FamRZ 2023, 593 Rn. 41).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2025 - 2 WF 115/25

    Einbenennung eines Kindes nach neuem Recht

    von einer ohne Einbenennung entstehenden Gefährdung des Kindeswohls abhängig und die Einbenennung daher unerlässlich sei, um Schaden vom Kind abzuwenden, bereits mit Entscheidung vom 25.01.2023 aufgegeben (BGH - XII ZB 29/20 -, BGHZ 236, 110-123, Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 13 W 7/24

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung über Ablehnungsgesuch; Besorgnis der …

    Selbst die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO gilt nicht absolut, wenn die Überschreitung der Frist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein in der Sphäre des Gerichts, so insbesondere, wenn - wie hier - über ein Prozesskostenhilfegesuch, von dem der Gegner gemäß § 118 ZPO Kenntnis hat, erst nach Fristablauf abschließend entschieden wird (…vgl. Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 10 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 25.01.2023 - XII ZB 29/20, BGHZ 236, 110-123, juris Rn. 14; Beschl. v. 12.06.1973 - VI ZR 121/73, juris).
  • VG Sigmaringen, 02.05.2025 - 5 K 3290/22

    Wichtiger Grund für öffentlich-rechtliche Namensänderung; Namenskontinuität; …

    Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung des § 1618 Satz 4 BGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25.01.2023 - XII ZB 29/20 -, juris) ist ein wichtiger Grund in den Fällen der öffentlich-rechtlichen Änderung des Familiennamens von Kindern aus geschiedenen Ehen im Grundsatz nur gegeben, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2002 - 6 C 18.01 -, a.a.O.).
  • AG Kassel, 27.08.2025 - 500 F 3099/19

    Wo keine Bindungen gewachsen sind, kann der Name diese nicht herstellen.

    Die Entscheidung beruht auf § 1618 S. 4 BGB unter Einbeziehung des Vorbringens aller Beteiligten, des Ergebnisses des eingeholten Sachverständigengutachtens sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 25.01.2023, XII ZB 29/20) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (aA: Beschl. v. 14.07.2021, 4 WF 51/21 ).
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