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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40620
BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18 (https://dejure.org/2018,40620)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - XII ZB 315/18 (https://dejure.org/2018,40620)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - XII ZB 315/18 (https://dejure.org/2018,40620)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Versorgungsausgleichssache: Tenorierung bezogen auf den Bewertungszeitpunkt bei Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 VersAusglG
    Versorgungsausgleichssache: Tenorierung bezogen auf den Bewertungszeitpunkt bei Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft; Aussprechen der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 5 Abs. 2 S. 1; VersAusglG § 17
    Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft; Aussprechen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Interne Teilung - Ausgleich kapitalgedeckter Versorgungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 387
  • MDR 2019, 165
  • FamRZ 2019, 190
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.08.2018 - XII ZB 159/18

    Versorgungsausgleichssache: Beschwerdeeinlegung durch den …

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
    Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft, so ist die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf diesen Bewertungszeitpunkt auszusprechen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. August 2018, XII ZB 159/18, NJW 2018, 3176).

    Rn. 9 Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat (Senatsbeschluss vom 1. August 2018 - XII ZB 159/18 - NJW 2018, 3176 Rn. 17 ff.), ist ein auf das voraussichtliche Rechtskraftdatum ermitteltes Deckungskapital im Rahmen der internen Teilung nicht bezogen auf das Ehezeitende, sondern auf den zugrundeliegenden Bewertungsstichtag zu teilen.

    Andernfalls würde die bei der Berechnung des Ausgleichswerts bereits berücksichtigte Wertentwicklung des Anrechts zwischen Ehezeitende und hinausgeschobenem Bewertungszeitpunkt durch eine zweite Dynamik nach Vollzug der (auf das Ehezeitende bezogenen) Umsetzung der Entscheidung überlagert (Senatsbeschluss vom 1. August 2018 - XII ZB 159/18 - NJW 2018, 3176 Rn. 21).

    Rn. 14 Diesem Wirkzusammenhang ist bei der Tenorierung dadurch Rechnung zu tragen, dass die interne Teilung des Anrechts mit Bezug auf das Datum der zugrundeliegenden Wertbemessung ausgesprochen wird (Senatsbeschluss vom 1. August 2018 - XII ZB 159/18 - NJW 2018, 3176 Rn. 22).

    Soweit der Senat in solchen Fällen einen Bezug auf das Ende der Ehezeit in der Beschlussformel gebilligt hat (…Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 - FamRZ 2017, 1655 Rn. 16), gilt dies jedenfalls im Rahmen der internen Teilung nicht (Senatsbeschluss vom 1. August 2018 - XII ZB 159/18 - NJW 2018, 3176 Rn. 24).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen …

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
    Rn. 10 a) Nach der Senatsrechtsprechung zur Teilung von kapitalgedeckten Anrechten kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht mehr der auf das Ende der Ehezeit bemessene volle Ausgleichswert übertragen werden, wenn aus dem Anrecht bereits eine laufende Rente bezogen wird und der noch bestehende Barwert unter den Barwert des Anrechts bei Eintritt in die Leistungsphase gesunken ist (Senatsbeschluss BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 42 ff.).

    Rn. 11 Um denjenigen Friktionen Rechnung tragen zu können, die sich bei der Teilung einer laufenden Versorgung aus der eingetretenen oder noch zu erwartenden Barwertminderung des zu teilenden Anrechts in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalls und der Rechtskraft der Entscheidung ergeben, hat es der Senat im Ausgangspunkt sowohl für die interne Teilung (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 55) als auch für die externe Teilung (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 22) gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln.

    Er hat das Hinausschieben des Bewertungszeitpunkts bei laufendem Rentenbezug aus einer kapitalgedeckten Versorgung aber als unvermeidlich angesehen, weil der Versorgungsausgleich entfallen muss, soweit ein bei Ende der Ehezeit bestehendes Anrecht später entfallen ist (Senatsbeschluss BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 56).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits …

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
    Rn. 11 Um denjenigen Friktionen Rechnung tragen zu können, die sich bei der Teilung einer laufenden Versorgung aus der eingetretenen oder noch zu erwartenden Barwertminderung des zu teilenden Anrechts in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalls und der Rechtskraft der Entscheidung ergeben, hat es der Senat im Ausgangspunkt sowohl für die interne Teilung (…vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 32 = FamRZ 2016, 775 Rn. 55) als auch für die externe Teilung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 22) gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln.

    Daher beurteilt sich insbesondere die Frage, ob der Ausgleichswert die Wertgrenze für eine einseitig auf Verlangen des Versorgungsträgers durchzuführende externe Teilung (vgl. §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG) überschreitet, nach der Bewertung des Anrechts zum Ende der Ehezeit (Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 - FamRZ 2016, 2000 Rn. 36).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen …

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
    Soweit der Senat in solchen Fällen einen Bezug auf das Ende der Ehezeit in der Beschlussformel gebilligt hat (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 - FamRZ 2017, 1655 Rn. 16), gilt dies jedenfalls im Rahmen der internen Teilung nicht (…Senatsbeschluss vom 1. August 2018 - XII ZB 159/18 - NJW 2018, 3176 Rn. 24).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 74/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Teilungsaufwands des …

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 315/18
    Rn. 17 Bei seiner erneuten Befassung wird das Oberlandesgericht außerdem die vom Versorgungsträger geltend gemachten Teilungskosten anhand der hierzu ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 74/12 - FamRZ 2015, 913 Rn. 14 f.) zu überprüfen haben.
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2024 - 12 SLa 59/24

    Berechnung der Höhe des Betriebsrentenanspruchs eines Betriebsrentners nach einem …

    Andernfalls würde die bei der Berechnung des Ausgleichswerts bereits berücksichtigte Wertentwicklung des Anrechts zwischen Ehezeitende und hinausgeschobenem Bewertungszeitpunkt durch eine zweite Dynamik nach Vollzug der (auf das Ehezeitende bezogenen) Umsetzung der Entscheidung überlagert (…BGH 01.08.2018 - XII ZB 159/18, juris Rn. 21; BGH 21.11.2018 - XII ZB 315/18, juris Rn. 13).

    Diesem Wirkzusammenhang ist bei der Tenorierung dadurch Rechnung zu tragen, dass die interne Teilung des Anrechts mit Bezug auf das Datum der zugrundeliegenden Wertbemessung ausgesprochen wird (BGH 21.11.2018 - XII ZB 315/18, juris Rn. 14;… BGH 01.08.2018 - XII ZB 159/18, juris Rn. 21).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2025 - 16 UF 26/25

    Bezugszeitpunkt bei externer Teilung und Verzinsung

    Jedoch ist eine Abweichung von dem Bezugszeitpunkt geboten, wenn das Familiengericht bei externer Teilung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Verzinsung anordnet (so auch Tenor in BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 130/13; für den Fall der internen Teilung einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 315/18 -, FamRZ 2019, 190 Rn. 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2024 - 11 UF 993/24 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2024, 2 UF 201/24, n.v.; anders OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2024 - 15 UF 76/23 -, juris; anders wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2020 - 13 UF 48/20 -, juris).

    Aus dem Hinausschieben des Bewertungszeitpunkts folgt zwangsläufig auch ein Hinausschieben des Wirkungszeitpunkts (so bei interner Teilung bei laufendem Rentenbezug aus einer kapitalgedeckten Versorgung BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 315/18 -, FamRZ 2019, 190 Rn. 12;… hierzu auch MüKoBGB/Recknagel, 9. Aufl. 2022, VersAusglG § 14 Rn. 60, beck-online;… Hartmut Wick in: Wick, Der Versorgungsausgleich, B. Anwendungsbereich und Gegenstand des Versorgungsausgleichs, Rn. 183 ff.).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2024 - 4 UF 195/24

    Abweichungen vom Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG

    Zwar hat der BGH sowohl für die interne Teilung als auch für die externe Teilung im Falle der Teilung einer laufenden Versorgung gebilligt, den Ausgleichswert anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft zu ermitteln (vgl. BGH FamRZ 2019, 190;… FamRZ 2016, 2000, Rn. 22, und FamRZ 2016 775, Rn. 55) und diese Grundsätze auch auf den externen Ausgleich fondsgebundener Anrechte mit der Bezugsgröße Fondsanteile übertragen (BGH Beschl. v. 2.6.2021 - XII ZB 66/21, BeckRS 2021, 23297 = FamRZ 2021, 1614 [Ls.]; FamRZ 2021, 581).

    Insoweit können ausnahmsweise Abweichungen vom gesetzlichen Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG veranlasst sein, wenn diese im Hinblick auf das Gebot der Kostenneutralität der Versorgungsträger veranlasst sind (BGH FamRZ 2019, 190).

  • OLG Karlsruhe, 11.06.2024 - 20 UF 163/23

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten in der gesetzlichen …

    Dabei ist die interne Teilung nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf den vom Senat angegebenen Bewertungszeitpunkt (01.03.2024) auszusprechen (BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 315/18 -, juris; Beschluss vom 01. August 2018 - XII ZB 159/18 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/22

    Versorgungsausgleich bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung im …

    Der BGH hat sich in den genannten Entscheidungen für eine Ermittlung des noch vorhandenen restlichen Barwerts des Anrechts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft ausgesprochen (vgl. auch BGH FamRZ 2019, 190 f.).
  • OLG Hamm, 05.12.2022 - 13 UF 59/22

    Aktualisierungszeitpunkt, fondsgebundene Anrechte, externe Teilung

    Aufgrund der Aktualisierung des Ausgleichswerts war die Teilung nicht bezogen auf das Ehezeitende, sondern bezogen auf den Aktualisierungszeitpunkt durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2018, XII ZB 315/18, juris; BGH, Beschluss vom 01.08.2018, XII ZB 159/18, juris für kapitalgedeckte Anrechte in der Auszahlungsphase).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2026 - 11 UF 195/25
    Dass nicht auf das Ehezeitende, sondern auf den Zeitpunkt des zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsaugleich ermittelten Kapitalwerts abzustellen ist, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Bewertungszeitpunkt bei der Einholung einer aktualisierten Auskunft für ein bereits laufendes kapitalgedecktes Anrecht (BGH, FamRZ 2019, 190).
  • OLG Hamm, 23.02.2026 - 13 UF 134/25

    Zusammenrechnung; Versorgungsträger; Teilungsordnung

    Denn in den Wertausgleich können nur Anrechte einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch existieren und auch ein Teilerlöschen des Anrechts ist zu beachten und zwar auch nach dem Stichtag (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, BGHZ 209, 32-52;… MüKoBGB/Recknagel, 10. Aufl. 2025, VersAusglG § 14 Rn. 50, beck-online; BGH, Beschluss vom 21.11.2018, XII ZB 315/18, juris;… Norpoth/ Sasse in: Erman BGB, Kommentar, 17. Auflage 2023, § 5 VersAusglG, Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/23

    ABSCHNITT:Dokumentinhalt Das Laden des Dokumentes JURE230059802 ist …

    Der BGH hat sich in den genannten Entscheidungen für eine Ermittlung des noch vorhandenen restlichen Barwerts des Anrechts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft ausgesprochen (vgl. auch BGH FamRZ 2019, 190 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2025 - 11 UF 162/25
    Dass nicht auf das Ehezeitende, sondern auf den Zeitpunkt des zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsaugleich ermittelten Kapitalwerts abzustellen ist, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Bewertungszeitpunkt bei der Einholung einer aktualisierten Auskunft für ein bereits laufendes kapitalgedecktes Anrecht (BGH, FamRZ 2019, 190).
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