Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 ZPO, § 58 FamFG
Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Einreichung des Verfahrenskostenhilfeantrags beim zuständigen Rechtsmittelgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Einreichung des Verfahrenskostenhilfeantrags beim zuständigen Rechtsmittelgericht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessuales
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Guben, 16.02.2012 - 30 F 168/10
- OLG Brandenburg, 26.11.2012 - 9 UF 64/12
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 131
- FamRZ 2013, 1799
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Die in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit gebietet im Fall zweifelhafter Rechtsfragen, die Erfolgsaussicht zu bejahen und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu gewähren, denn das Hauptverfahren eröffnet erheblich bessere Möglichkeiten der Entwicklung und Darstellung des eigenen Rechtsstandpunktes (BVerfGE 81, 347). - BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665;… Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 mwN). - BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665;… Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 mwN). - BGH, 12.12.2012 - XII ZB 190/12
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren: Grenzen summarischer …
Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Rn. 5 2. Die nach § 574 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist bereits deswegen begründet, weil das Oberlandesgericht die in der Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob vor der gesetzlichen Neuregelung in § 64 Abs. 1 Satz 2 FamFG das Verfahrenskostenhilfegesuch beim Amtsgericht oder beim Oberlandesgericht einzureichen war und ob gegebenenfalls eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt, nicht in das Verfahrenskostenhilfeverfahren verlagern durfte (vgl. - zum umgekehrten Fall des beim Amtsgericht eingereichten Verfahrenskostenhilfegesuchs - Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12 - FamRZ 2013, 369). - BGH, 04.05.2011 - XII ZB 69/11
Prozesskostenhilfebewilligung durch das Beschwerdegericht bei zweifelhafter …
Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665; Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 mwN).
- OLG Köln, 03.02.2014 - 21 W 1/14
Haftung der Erben für Heimkosten
Bei zweifelhaften Rechtsfragen hat das Gericht demnach Prozesskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn es der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschl. v. 10.7.2013 - XII ZB 34/13, FamRZ 2013, 1799 mwN). - BGH, 16.01.2014 - V ZB 12/13
Prozesskostenhilfeverfahren: Geltendmachung eines fremden Rechts in gewillkürter …
Vielmehr ist in diesem Fall die Erfolgsaussicht zu bejahen und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu bewilligen (BVerfG, NJW 1991, 413, 414; Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 34/13, FamRZ 2013, 1799 f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten
Prozesskostenhilfe sei jedenfalls deswegen zu bewilligen, weil die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen anstehe, die nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert werden dürfe (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13).
- OLG Hamm, 04.06.2020 - 24 W 8/20 Rn. 55 Zutreffend verweist der Beklagte im Grundsatz darauf, dass dann, wenn die Schlüssigkeit des Vortrags von der Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage abhängt, aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geboten und die Rechtsfrage im Hauptsacheverfahren zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2014 - V ZB 12/13 - NJW-RR 2014, 526; BGH, Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 34/13 - NJW-RR 2014, 131; BGH, Beschl. v. 22.11.2011 - VIII ZB 81/11 - NJW-RR 2012, 125).
Die in Art. 3 Abs. 3 iVm Art. 20 Abs. 2 GG verbürgte Rechtsschutzgleichheit gebietet im Fall zweifelhafter Rechtsfragen, die Erfolgsaussicht zu bejahen und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu gewähren, denn das Hauptverfahren eröffnet erheblich bessere Möglichkeiten der Entwicklung und Darstellung des eigenen Rechtsstandpunktes (vgl. BGH, Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 34/13 - NJW-RR 2014, 131).
Eine zweifelhafte Rechtsfrage in diesem Sinne liegt vor, wenn die Voraussetzungen einer Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfüllt sind, namentlich wenn die Rechtslage in Rechtsprechung und Schrifttum streitig oder sonst ungeklärt ist, oder wenn zweifelhaft ist, ob eine höchstrichterliche Rechtsprechung nach einer Gesetzesänderung weiter zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10.7.2013 - XII ZB 34/13 - NJW-RR 2014, 131;… Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 114 ZPO Rn. 58).
- LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer
Da es nicht Aufgabe der nur summarischen Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren ist, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG v. 24.06.2010- 1 BvR 3332/08 - juris; BGH v. 10.07.2013 NJW-RR 2014, 131), war dem Antragsteller insoweit Prozesskostenhilfe zu gewähren, damit die Frage eines möglichen Anspruchs im Hauptsacheverfahren einer Klärung zugeführt werden kann. - OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen …
Dies ist vorliegend vor dem Hintergrund, dass im Prozesskostenhilfeverfahren die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird und schwierigere Rechts- bzw. Abwägungsfragen regelmäßig dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 131; OLG Frankfurt, NJW 2005, 3726;… Zöller, a.a.O.), nur hinsichtlich des Klageantrags zu 1 a) zu bejahen. - BPatG, 21.07.2014 - 19 W (pat) 35/12 Bei zweifelhaften Rechtsfragen hat das Gericht demnach Prozesskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn es der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschl. v. 10.7.2013 - XII ZB 34/13, FamRZ 2013, 1799 mwN).
- KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur …
Bei zweifelhaften Rechtsfragen hat das Gericht demnach Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn es der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 34/13, NJW-RR 2014, 131). - KG, 28.07.2023 - 3 WF 61/22
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs
Bei zweifelhaften Rechtsfragen hat das Gericht demnach Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn es der Auffassung ist, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 34/13, NJW-RR 2014, 131 ).
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