Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 S 1 BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 280 Abs 2 S 1 FamFG
Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung; Erforderlichkeit der Betreuerbestellung; Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - IWW
§ 280 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 283 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit eines ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstatteten Sachverständigengutachtens; Konkrete tatrichterliche Feststellung für die Bestellung eines Betreuers bei Notwendigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sachverständigengutachten, Persönliche Untersuchung, Erforderlichkeit der Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Umfang der Amtsermittlungspflicht
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Betreuungsrecht und Unterbringungssachen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit eines ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstatteten Sachverständigengutachtens; Konkrete tatrichterliche Feststellung für die Bestellung eines Betreuers bei Notwendigkeit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung
- famrz.de (Kurzinformation)
Verwertung eines SV-Gutachtens - Einwilligungsvorbehalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sachverständiger hat den Betroffenen persönlich zu untersuchen
Verfahrensgang
- AG Köln, 04.03.2016 - 58 XVII 37/16
- LG Köln, 05.07.2017 - 1 T 106/16
- BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1123
- FGPrax 2018, 272
- FamRZ 2018, 1601
- Rpfleger 2018, 674
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und …
Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628).Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 10).
Eine solche Maßnahme wird allerdings regelmäßig erst dann in Betracht kommen, wenn der Betroffene sich der notwendigen Untersuchung verweigert oder eine solche Verweigerung von vornherein absehbar oder Gefahr im Verzug ist (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11 mwN).
So ermöglicht die in § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG vorgesehene Anhörung dem Betreuungsrichter, den Betroffenen auf die Konsequenzen seiner Weigerung hinzuweisen und damit auf seine freiwillige Mitwirkung an der Begutachtung hinzuwirken (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 16 mwN).
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung …
Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 141/17, FamRZ 2018, 625).Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert das nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 141/17 - FamRZ 2018, 625 Rn. 11 f.).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17
Betreuerbestellung: Zuweisung des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung" zur …
Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018, XII ZB 625/17, FamRZ 2018, 1186).Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 625/17 - juris Rn. 10 mwN).
- BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14
Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach …
Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Rn. 15 (a) Die Weigerung des Betroffenen, einen Kontakt mit dem Sachverständigen zuzulassen, ist kein hinreichender Grund, von einer persönlichen Untersuchung durch den Sachverständigen abzusehen (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 11 mwN). - BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17
Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder …
Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611 Rn. 7).
- BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene …
Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17, FamRZ 2018, 1601).Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 mwN).
- BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im …
Ferner wird es sich die Frage vorzulegen haben, ob die Bestellung des Betreuers für alle vom Amtsgericht innerhalb des Aufgabenkreises angeordneten Aufgabenbereiche erforderlich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN).Rn. 11 Außerdem wird das Landgericht zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 22 mwN).
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21
Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen; Feststellung des freien Willens …
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 22 …und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 11 mwN).
- BGH, 10.06.2020 - XII ZB 25/20
Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten eines Betroffenen aufgrund …
Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN und vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18
Betreuungssache: Verwertbarkeit eines ohne Untersuchung des Betroffenen …
Rn. 4 Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde dagegen zum einen, dass dieses Gutachten ohne die gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG erforderliche Untersuchung des Betroffenen erstellt worden und daher grundsätzlich nicht verwertbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 9 ff. mwN). - BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19
Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und …
Dabei genügt es allerdings, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN). - LG Duisburg, 28.01.2025 - 12 T 34/24 Rn. 60 11.07.2018 - XII ZB 399/17, beck-online).
- AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20 Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert dies nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss (BGH, Beschluss vom 11.07.2018, Az.: XII ZB 399/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seite 1601; BGH, Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255).
- AG Mülheim/Ruhr, 24.01.2024 - 5 XVII 133/23 Ungeachtet des Umstandes, dass es allein nach Aktenlage und ohne persönliche Anhörung oder gar persönliche Kenntnis von der Betroffenen erstellt wurde und ein solches Gutachten im Betreuungsverfahren daher ohnehin nicht verwertbar wäre (vgl. BGH, Beschluss v. 11.07.2018 - XII ZB 399/17, beck-online;… Sternal a.a.O., § 280 Rn. 19), ist es auch nicht geeignet, die überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen Dr. S. zu erschüttern.
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