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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2546
BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschluss zum Versorgungsausgleich: Hinreichend bestimmte Angabe des Ausgleichswerts als Zahlbetrag bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anteils der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 VersAusglG, § 14 Abs 1 VersAusglG, § 14 Abs 4 VersAusglG, § 220 Abs 4 FamFG

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § 170 KAGB, § 14 Abs. 4 VersAusglG, § 5 Abs. 1 VersAusglG, § 14 Abs. 1 VersAusglG, §§ 14 Abs. 4 VersAusglG, 222 Abs. 3 FamFG, § 220 Abs. 4 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich; Hinreichende Bestimmung des Ausgleichswertes als Zahlbetrag bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile; Taggenaue Ermittlung des Geldkurses des Anteils ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich; Hinreichende Bestimmung des Ausgleichswertes als Zahlbetrag bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile; Taggenaue Ermittlung des Geldkurses des Anteils ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Externe Teilung von Fondsanteilen - und die Bezeichnung des Ausgleichswerts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und die Beschwerde des Versorgungsträgers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fondsgebundene Anrechte im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Externe Teilung eines fondsgebundenen Anrechts im Versorgungsausgleich

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verzinsung von Fondsanteilen durch Zugangsdaten zu Internet-Site

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1235
  • MDR 2021, 364
  • FamRZ 2021, 581
  • WM 2021, 442
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Versorgungsausgleich: Fondszertifikate als Teilungsgegenstand bei der externen …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Fortführung von Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16, FamRZ 2018, 1745).

    Kann der Ausgleichswert auf der Grundlage der Bezugsgröße der abgebenden Versorgung für den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung in vollstreckbarer Weise abstrakt angegeben werden, ist dieser Wert gleichermaßen sowohl für den Gestaltungsausspruch nach § 14 Abs. 1 VersAusglG als auch für den Zahlungsausspruch nach §§ 14 Abs. 4 VersAusglG, 222 Abs. 3 FamFG geeignet (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 16 ff. mwN).

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 20 mwN).

    Denn soweit im Anwendungsbereich dieser Vorschrift die maßgeblichen Preise in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder im Verkaufsprospekt oder in elektronischen Informationsmedien zu veröffentlichen sind, ist damit typischerweise gewährleistet, dass im Rahmen der Vollstreckung ein künftiger Geldkurs des Anteils taggenau aus jedermann zugänglichen Quellen ohne besonderen Rechercheaufwand ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 21).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 8).

    Rn. 12 bb) Zielt die Beschlussformel auf den künftigen Rücknahmepreis für eine bestimmte Anzahl von Anteilen an Fonds oder anderen Finanzinstrumenten, hat der Senat eine solche Tenorierung als hinreichend bestimmt gebilligt, wenn für die Ausgabe- und Rücknahmepreise dieser Anteile eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB besteht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 28 f.).

    Dann ist der konkrete Zahlbetrag über diese allseits erreichbare Zugangsinformation hinreichend bestimmbar (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 28).

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18

    Versorgungsausgleichssache: Rechtsschutzbedürfnis für eine Anschließung durch die …

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Im Hinblick auf die besondere Stellung des Versorgungsträgers als Wächter über die rechtmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18 - FamRZ 2018, 1741 Rn. 13) spricht nichts dagegen, dass dieser den einmal eingerichteten und dem Gericht im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach § 220 Abs. 4 FamFG mitgeteilten Zugang auch weiterhin zum Abruf für alle Verfahrensbeteiligten und gegebenenfalls für ein Vollstreckungsorgan offenhält.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2025 - 16 UF 122/24

    Ausgleich eines fondsgebundenen betrieblichen Versorgungsanrechts im Wege …

    Das Gericht hat deshalb auf eine Beschwerde des Versorgungsträgers stets die Entscheidung zu treffen, die der Sach- und Rechtslage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 8, juris).

    Es genügt für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger - beispielsweise aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 11, juris).

    Ausreichend bestimmt ist ein Betrag auch dann festgesetzt, wenn die den Versorgungszusagen zugrundeliegenden Fonds aufgrund einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB unterliegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 201/17 -, Rn. 29, FamRZ 2017, 1655) oder er sich jedenfalls aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 14, juris).

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die Höhe des zu vollstreckenden Geldbetrags Bemessungsmaßstäben unterliegt, die aus der Entscheidung selbst nicht konkret bestimmbar sind, sondern vom Vollstreckungsorgan nur durch eine ergänzende Auskunft des Schuldners oder eines Dritten ermittelt werden können (BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 13, juris).

    Rn. 36 3. Die Teilung ist nicht bezogen auf das Ehezeitende, sondern bezogen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft, d.h. auf den Aktualisierungszeitpunkt, durchzuführen (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, NZFam 2021, 348 m. Anm. Schwamb; BGH, Beschluss vom 02.06.2021 - XII ZB 66/21 -, juris;… Norpoth/Sasse, in: Erman, BGB, Kommentar, 17. Auflage 2023, § 14 VersAusglG, Rn. 18 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2022 - 20 UF 10/22

    Externe Teilung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente) im …

    Deshalb hat das Gericht auf eine Beschwerde des Versorgungsträgers hin stets die Entscheidung zu treffen, die der Sach- und Rechtslage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris, Rn. 8).

    Bei der externen Teilung eines aus Fondsanteilen bestehenden Anrechts kann der Ausgleichswert häufig in Anteilen an diesem Vermögen angegeben werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 9, juris).

    Eine solche Tenorierung in der Beschlussformel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann hinreichend bestimmt, wenn für die Ausgabe- und Rücknahmepreise dieser Anteile eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB besteht (BGH…, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 201/17 - Rn. 28 f.) oder wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 14 f.).

    Es genügt für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger - beispielsweise aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris Rn. 11).

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer …

    Der Titel ist aus sich selbst heraus nicht genügend bestimmt, um ausgelegt werden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, XII ZB 401/20, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

    Rn. 37 1. Ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, XII ZB 401/20, juris Rn. 11;… Urt. v. 7. Dezember 2005, XII ZR 94/03, NJW 2006, 695 Rn. 25).
  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 66/21

    Abfassung eines Beschlusses zum Versorgungsausgleich: Prüfungspflichten des …

    Rn. 6 Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, ist bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile der Ausgleichswert als Zahlbetrag dann hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 - FamRZ 2021, 581).
  • OLG Nürnberg, 28.04.2025 - 11 UF 56/25

    Ehezeitende, Ehezeitanteil, Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Ende der …

    Die Umsetzung der internen Teilung erfolgt im Gegensatz zur externen Teilung (hierzu etwa BGH FamRZ 2021, 581) grundsätzlich ohne weitere Vollstreckungsakte nur auf der Grundlage der (ggf. wie hier angepassten) Teilungsordnung, so dass die gewählte eingeschränkte Bestimmtheit des Tenors vor dem Hintergrund der bestmöglichen Umsetzung des Halbteilungsgrundsatzes bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung hingenommen werden kann (…vgl. dazu auch BGH FamRZ 2014, 1534 Rn. 18).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2024 - 11 UF 993/24

    Berücksichtigung der Wertentwicklung bei externen Teilung eines Anrechts im …

    In einer späteren Entscheidung zur externen Teilung eines fondsbezogenen Anrechts (BGH FamRZ 2021, 581) hat er die Teilung allein mit Bezug zur Rechtskraft der Entscheidung vorgenommen.
  • OLG Hamm, 05.12.2022 - 13 UF 59/22

    Aktualisierungszeitpunkt, fondsgebundene Anrechte, externe Teilung

    Das ist - zumindest klarstellend (an der Regelungsbefugnis des Familiengerichts zweifelnd Schwamb, NZFam 2019, 759, 762; wie hier Kirchmeier, Anmerkung zu BGH FamRZ 2021, 581, 583, 584) - dann auch im Tenor zu regeln (gebilligt vom BGH in FamRZ 2018, 1745).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 970/23

    Gesonderte Anordnung der externen Teilung von Anteilen der …

    Um Streitigkeiten über eventuell bei verschiedenen Börsenplätzen unterschiedlichen Kursen zu vermeiden, hat der Senat gleichwohl die vom Versorgungsträger angegebene Website in der Beschlussformel angegeben (hierzu BGH FamRZ 2021, 581 Rn. 14;… OLG Nürnberg MDR 2021, 451 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2022 - 20 UF 98/22

    Versorgungsausgleich: Durchführung der externen Teilung bei einer fondsgebundenen …

    Denn dieser ist nach Auskunft der L. GmbH weder in der Weise offenkundig bestimmt, dass er - etwa aufgrund einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB - aus jedermann zugänglichen Quellen ohne besondere Schwierigkeiten berechnet werden kann (…BGH aaO Rn. 29), noch dadurch hinreichend bestimmbar, dass er am Tag der Rechtskraft mit Hilfe eines vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Links nebst Zugangscode ermittelt werden kann (BGH, Beschluss v. 13.01.2021 - XII ZB 401/20; BGH, Beschluss v. 02.06.2021 - XII ZB 66/21).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 891/23

    Externe Teilung des Anrechts aus einer privaten Rentenversicherung

  • OLG Köln, 29.10.2021 - 14 UF 132/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Wahlrecht in Bezug auf …

  • OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Voraussetzungen einer …

  • OLG Naumburg, 14.11.2022 - 3 UF 31/22

    Versorgungsausgleich - Grundrentenzuschlag, fehlende Ausgleichsreife nach § 19 …

  • OLG Naumburg, 15.11.2022 - 3 UF 31/22

    Versorgungsausgleich: Fehlende Ausgleichsreife des Grundrentenzuschlags

  • OLG Frankfurt, 26.11.2024 - 4 UF 195/24

    Abweichungen vom Stichtagsprinzip des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG

  • OLG München, 20.02.2023 - 12 UF 1211/22

    Beschwerde, Rentenversicherung, Anrecht, Versorgungsausgleich, Ehezeit, …

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