Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2023 - XII ZB 472/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunfterteilung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 3 ZPO
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunfterteilung - IWW
§§ 112 Nr. 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 20 JVEG, § 42 Abs. 3 FamGKG, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 3 ZPO, § 18 Nr. 13 RVG, VV RVG 3309, VV RVG 7000 ff, § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG, § 42 Abs. 1 FamGKG
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Auskunftserteilung nebst Belegvorlage in einem Zugewinnausgleichsverfahren; Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht im Rechtsbeschwerdeverfahren
- familienrecht-deutschland.de
FamFG § 113; ZPO § 3
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunfterteilung und/oder Belegvorlagepflicht. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 3
Verpflichtung zur Auskunftserteilung nebst Belegvorlage in einem Zugewinnausgleichsverfahren; Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht im Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verpflichtung zur Auskunfterteilung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt überprüfbar
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Bemessung der Beschwer - und ihre Überprüfung in der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 16.06.2022 - 431 F 27/22
- OLG Brandenburg, 20.10.2022 - 15 UF 96/22
- OLG Brandenburg, 21.10.2022 - 15 UF 96/22
- BGH, 01.02.2023 - XII ZB 472/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 433
- MDR 2023, 656
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 376/20
Geltendmachung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche nach türkischem Recht aus …
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - XII ZB 472/22
Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20, FamRZ 2021, 770).Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 11 mwN).
Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung muss der Verpflichtete gewärtigen, dass er in vollem Umfang aus dem erstinstanzlichen Titel in Anspruch genommen wird und sich hiergegen zur Wehr setzen muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 12 mwN …und vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 - FamRZ 2022, 649 Rn. 13 ff. mwN).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 13 mwN).
- BGH, 12.01.2022 - XII ZB 418/21
Verpflichtung eines Ehegatten zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem …
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - XII ZB 472/22
Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung muss der Verpflichtete gewärtigen, dass er in vollem Umfang aus dem erstinstanzlichen Titel in Anspruch genommen wird und sich hiergegen zur Wehr setzen muss (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 - FamRZ 2021, 770 Rn. 12 mwN und vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 - FamRZ 2022, 649 Rn. 13 ff. mwN).Sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich, anhand derer sich der von der Antragstellerin erhoffte Zahlbetrag bestimmen lässt, ist zudem denkbar, für die Bewertung der Pflicht zur Belegvorlage auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 - FamRZ 2022, 649 Rn. 19 mwN).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 20 UF 73/23
Bemessung des Beschwerdewerts bei Verpflichtung zur Auskunft in einem …
Hierfür ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 -, juris, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 -, juris, Rn. 10).Rn. 16 Zur Bewertung des erforderlichen Zeitaufwands ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 -, juris, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 -, juris, Rn. 10).
Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die geschuldete Auskunft in der Freizeit erbracht werden kann (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 -, juris, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 -, juris, Rn. 10).
Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung muss der Unterhaltsschuldner gewärtigen, dass er in vollem Umfang aus dem erstinstanzlichen Titel in Anspruch genommen wird und sich hiergegen zur Wehr setzen muss (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 -, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 -, juris, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 376/20 -, juris, Rn. 12).
Sofern keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, anhand derer sich der vom Antragsgegner erhoffte Mehrbetrag bestimmen lässt, ist zumindest denkbar, auch zur Bewertung der Pflicht zur Auskunftserteilung auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 -, juris, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 418/21 -, juris, Rn. 19).
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 5 UF 88/25
Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1605 Abs. 1 BGB
Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung muss der Verpflichtete gewärtigen, dass er in vollem Umfang aus dem erstinstanzlichen Titel in Anspruch genommen wird und sich hiergegen zur Wehr setzen muss (BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - XII ZB 472/22, NJW-RR 2023, 433 Rn. 7 mwN).Nur wenn keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, anhand derer sich der von dem Vollstreckungsgläubiger erhoffte Zahlbetrag bestimmen lässt, ist denkbar, für die Bewertung der Pflicht zur Belegvorlage auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - XII ZB 472/22, NJW-RR 2023, 433, Rn. 12 mwN).
- BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
Der umstrittene Trennungszeitpunkt
Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 9 mwN und vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 8 mwN).Sind jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich, anhand derer sich der von ihr erhoffte Zahlbetrag bestimmen lässt, ist zudem denkbar, für die Bewertung der Pflicht zur Belegvorlage auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000 EUR zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 12 mwN).
- OLG Köln, 11.09.2025 - 26 UF 61/25
Verwerfung der unzulässigen Beschwerde des Antragsgegners gegen (Teil-)Beschluss …
Rn. 20 Abzustellen ist insoweit darauf, welche Kosten dem Antragsgegner entstünden, um sich gegen die Vollstreckung der titulierten Auskunfts- und Belegvorlagepflicht zur Wehr zu setzen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22, juris Rn. 12).Da die Antragstellerin keine Angaben zu ihren Begehrensvorstellungen gemacht hat und auch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, anhand derer sich der erwartete Zugewinnausgleichanspruch bestimmen ließe, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG von 5.000,00 EUR zugrunde zu legen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22, juris RN. 12).
- BGH, 16.07.2025 - XII ZB 545/24 Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob dieses den ihm eingeräumten Ermessensspielraum gewahrt oder aber die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2024 - XII ZB 173/24 - FamRZ 2025, 375 Rn. 9 mwN und vom 1. Februar 2023 - XII ZB 472/22 - FamRZ 2023, 721 Rn. 8 mwN).
- OLG Düsseldorf, 23.04.2025 - 7 UF 152/24
Anspruch der getrennt lebenden Ehegattin auf Kindes- und Trennungsunterhalt; …
Zunächst ist regelmäßig auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - XII ZB 472/22, NJW-RR 2023, 433; OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2024 - 4 UF 142/21, BeckRS 2024, 7290).
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