Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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BGB § 1587 a Abs. 7 Satz 1; VAHRG § 10 a; GAL § 2 Abs. 1 (Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte i. d. F. vom 14. Sep... tember 1965); ALG §§ 11, 71, 90, 92 (Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte vom 29. Juli 1994)
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 1587 a Abs. 7 Satz 1; ; VAHRG § 10 a; ; GAL § 2 Abs. 1 i.d.F. vom 14. September 1965; ; ALG § 11; ; ALG § 71; ; ALG § 90; ; ALG § 92 vom 29. Juli 1994
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ununterbrochene Beitragszahlung als Voraussetzung für das Entstehen eines Anwartschaftsrechts aus der Alterssicherung der Landwirte; Anspruch auf Versorgungsausgleich bei fehlendem Anwartschaftsrecht auf Altershilfe für Landwirte ; Von der Beitragszahlung des Ehemannes ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss des Versorgungsausgleichs mangels Begründung von Anwartschaften auf Altershilfe für Landwirte; Ansprüche des Berechtigten bei späterer Begründung von Anrechten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Altershilfe für Landwirte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 797
- FamRZ 2004, 693
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.10.1994 - XII ZB 158/93
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erstattung von Beiträgen
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Insoweit hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß nur im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden können (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1986 aaO 893; vom 18. September 1991 - XII ZB 92/89 - FamRZ 1992, 45, 46 m.w.N. und vom 19. Oktober 1994 - XII ZB 158/93 - FamRZ 1995, 31).Sollte später durch Nachzahlung oder durch erneute eigenständige Erfüllung der Voraussetzungen ein Anrecht wieder begründet werden, kann dem durch ein Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG Rechnung getragen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1994 aaO 32 für den Fall, daß ein Versorgungsträger durch Beitragserstattung an den ausgleichspflichtigen Ehegatten unter Verstoß gegen § 10 d VAHRG zunächst das Erlöschen von Versorgungsansprüchen nach § 1303 Abs. 7 RVO a.F. bzw. § 210 Abs. 6 SGB VI herbeiführt).
- BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 8/84
Wegfall einer Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Der Senat hat lediglich ausgesprochen, daß eine Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld, die für den ausgleichspflichtigen Ehegatten in der Ehezeit begründet worden ist, (auch dann) nicht ausgeglichen werden kann, wenn sie vor dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wegfällt, weil der Ehegatte nach Beendigung seiner Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer die in § 27 Abs. 1 GAL vorgesehene Frist hat verstreichen lassen oder auf die Berechtigung zur Weiterversicherung nach § 27 GAL verzichtet hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1986 aaO 892 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 8/84 - FamRZ 1987, 1016).Zu diesem Wegfall kommt es erst, wenn das Recht zur Weiterversicherung erlischt und aus dem bisherigen Anrecht eine Leistungsberechtigung nach § 2 GAL nicht mehr erlangt werden kann (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1986 aaO 893 f. und vom 8. Juli 1987 aaO 1016).
- BGH, 02.10.2002 - XII ZB 76/98
Versorgungsausgleich bei Eintritt eines Zeitsoldaten in ein …
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Danach werden unter anderem die für jeden Kalendermonat der Kindererziehungszeit anzurechnenden Entgeltpunkte auf einen Wert von 0, 0833 erhöht (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30 m.w.N.).
- BGH, 04.09.2002 - XII ZB 46/98
Berücksichtigung von Änderungen des für die Versorgung eines Ehegatten …
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Entsprechendes gilt für die Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, durch die das Rentenniveau allgemein abgesenkt wird (…Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens - Altersvermögensgesetz/AVmG - vom 26. Juni 2001, BGBl. I, 1310 nebst AVmEG aaO; zur Anwendung des zur Zeit der Entscheidung geltenden Versorgungsrechts, sofern es seinem zeitlichen Geltungswillen nach auch das ehezeitlich erworbene Versorgungsanrecht umfaßt, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZB 46/98 - FamRZ 2003, 435 ff. m.w.N.). - BSG, 18.02.2004 - B 10 LW 10/03 B
Wartezeiterfüllung in der Alterssicherung der Landwirte
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
§ 90 ALG will ausdrücklich für Zeiten vor dem 1. Januar 1995 den bisherigen Rechtszustand aufrecht erhalten, d.h. die vom GAL vor dem 1. Januar 1995 als Anspruchsvoraussetzung geforderte "Lückenlosigkeit" der Beitragsentrichtung in das ALG hinein verlängern (vgl. bereits die Begründung in BT-Drucks. 12/7599 S. 14; GLA-Komm § 90 ALG 1.2; BSG Beschluß vom 18. Februar 2004 - B 10 LW 10/03 m.w.N.). - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89
Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Insoweit hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß nur im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden können (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1986 aaO 893; vom 18. September 1991 - XII ZB 92/89 - FamRZ 1992, 45, 46 m.w.N. und vom 19. Oktober 1994 - XII ZB 158/93 - FamRZ 1995, 31). - BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 85/83
Ausgleich von wegfallenden Anwartschaften auf landwirtschaftliches Altersgeld
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Der Senat hat zwar bereits entschieden, daß die Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld nach den Bemessungsgrundlagen am Ende der Ehezeit zu bewerten und im Wege einer hypothetischen Berechnung das volle mit dem Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze zu erwartende Altersgeld zu ermitteln ist, wobei nach § 1587 a Abs. 7 BGB die Erfüllung der Wartezeit sowie die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens zu unterstellen sind (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 - FamRZ 1984, 42, 43 und vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/93 - FamRZ 1986, 892, 893). - BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 610/81
Einbeziehung von Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe und der …
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Der Senat hat zwar bereits entschieden, daß die Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld nach den Bemessungsgrundlagen am Ende der Ehezeit zu bewerten und im Wege einer hypothetischen Berechnung das volle mit dem Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze zu erwartende Altersgeld zu ermitteln ist, wobei nach § 1587 a Abs. 7 BGB die Erfüllung der Wartezeit sowie die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens zu unterstellen sind (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 - FamRZ 1984, 42, 43 und vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 85/93 - FamRZ 1986, 892, 893). - BVerwG, 27.02.1979 - 5 C 20.78
Versehen des Gesetzgebers bei Verwendung der Formulierung "nach Vollendung des …
Auszug aus BGH, 11.02.2004 - XII ZB 65/99
Sie konnten lediglich nach § 4 Abs. 1 Satz 4 GAL versorgungserhöhende Wirkung entfalten für den Fall, daß die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 GAL für den Bezug von Altersgeld vollständig neu erfüllt wurden (…Noell aaO S. 272; BSG ZfS 1979, 242).
- OLG Dresden, 02.06.2010 - 23 UF 212/10
Versorgungsausgleich; Geringügigkeit
Ist bis zu diesem Zeitpunkt die Anwartschaft gänzlich weggefallen, kann sie nicht berücksichtigt werden (…Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 3 VersAusglG Rn. 20;… Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., Rn. 137, beide unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 11.02.2004, XII ZB 65/99, juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 02.10.2003, Az.: 2 UF 33/02, juris, Rn. 16). - OLG Naumburg, 20.07.2012 - 8 UF 139/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei geringer Differenz der Ausgleichswerte …
Darüber hinaus bedarf es keiner Erwähnung eines Anrechts der Antragstellerin bei der "G." Lebensversicherung AG im Beschlusstenor nach § 224 Abs. 3 FamFG , denn ausweislich der Auskunft dieses Versicherungsunternehmens vom 12.09.2011 ist der Versicherungsvertrag zum 01.09.2001 durch Kündigung erloschen, sodass keine bestehende Anwartschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 VersAusglG gegeben ist, die zum Ausgleich heranzuziehen wäre (vgl. auch BGH FamRZ 2004, 693 ;… Hoppenz in: ders., Familiensachen, 9. Aufl., § 2 VersAusglG Rn 2). - OLG Naumburg, 17.07.2012 - 8 UF 139/12
Ehescheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Bagatellprüfung
Rn. 6 Darüber hinaus bedarf es keiner Erwähnung eines Anrechts der Antragstellerin bei der "G. " Lebensversicherung AG im Beschlusstenor nach § 224 Abs. 3 FamFG, denn ausweislich der Auskunft dieses Versicherungsunternehmens vom 12.09.2011 ist der Versicherungsvertrag zum 01.09.2001 durch Kündigung erloschen, sodass keine bestehende Anwartschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 VersAusglG gegeben ist, die zum Ausgleich heranzuziehen wäre (vgl. auch BGH FamRZ 2004, 693;… Hoppenz in: ders., Familiensachen, 9. Aufl., § 2 VersAusglG Rn 2).
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