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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45462
BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21 (https://dejure.org/2021,45462)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2021 - XII ZB 93/21 (https://dejure.org/2021,45462)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 (https://dejure.org/2021,45462)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei Nachholung der Anhörung im Abhilfeverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich ...

  • rechtsportal.de

    Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verzicht auf persönliche Anhörung des Betroffenen im zweitinstanzlichen Verfahren bei Fehlen der zwingend notwendigen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 546
  • MDR 2022, 55
  • FamRZ 2022, 135
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Das Abhilfeverfahren ist bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht mehr zum ersten Rechtszug, der mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung endet (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 …und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).

    Durch diesen Teil des Beschwerdeverfahrens soll dem erstinstanzlichen Gericht die Möglichkeit einer inhaltlichen Nachprüfung der getroffenen Entscheidung eröffnet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13), damit es gegebenenfalls bei entscheidungsrelevanten Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seine Entscheidung zeitnah zurücknehmen oder korrigieren kann (…MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 68 Rn. 2).

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Damit ist der Ausschluss der freien Willensbildung weder ausreichend sachverständig belegt noch nimmt das Landgericht eine eigene ausreichende Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1a BGB vor (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6).
  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Das Abhilfeverfahren ist bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht mehr zum ersten Rechtszug, der mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung endet (…Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 …und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7…, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 …und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2019 - XII ZB 144/19 - FamRZ 2020, 282 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Durchführung der Anhörung des Betroffenen nach rechtzeitiger Bekanntgabe durch …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 10. März 2021 - XII ZB 462/20 - NJW-RR 2021, 653 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21
    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7…, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 357/21

    Unverzügliches Anbringen eines Ablehnungsgesuchs in einer Betreuungssache i.R.e. …

    Denn durch dieses Rechtsmittel, an dessen Zulässigkeit nach den getroffenen Feststellungen keine Zweifel bestehen, ist ein Abhilfeverfahren als Bestandteil des Beschwerdeverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG eingeleitet worden, das dem erstinstanzlichen Gericht die Möglichkeit einer inhaltlichen Nachprüfung der getroffenen Entscheidung eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22

    Einrichtung einer Betreuung: Beschwerdeberechtigung des Sohnes einer …

    Denn das auf eine Beschwerde folgende Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht zum ersten Rechtszug im Sinne von § 303 Abs. 2 FamFG (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 437/20 - FamRZ 2021, 799 Rn. 2 mwN …und vom 11. Juli 2018 - XII ZB 471/17 - FamRZ 2018, 1607 Rn. 10 mwN; vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 15 mwN zu § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG).
  • BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21

    Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das …

    Verschafft sich das Amtsgericht in einem Verfahren über die Verlängerung einer Betreuung den nach § 295 Abs. 1 Satz 1 i..V.m. § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG zwingend erforderlichen persönlichen Eindruck von einem Betroffenen erstmals im Abhilfeverfahren, darf das Beschwerdegericht nicht von dieser auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen Verfahrenshandlung absehen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21, FamRZ 2022, 135).

    Denn wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, kann eine gemäß § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erstinstanzlich unterbliebene Anhörung eines Betroffenen im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 14).

  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 371/21

    Unterbringung des Betreugen in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135).

    Wie der Senat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden hat, kann eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 439/21

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme …

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch, dass das Beschwerdegericht eine eigene Anhörung durchführt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21, FamRZ 2022, 135).

    Der Mangel konnte auch nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn 14 ff.).

  • BGH, 15.06.2022 - XII ZB 13/22

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des …

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung durch das Beschwerdegericht keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 8 mwN).

    Denn das vom Amtsgericht durchgeführte Verfahren war fehlerhaft, weil es die Betroffene nicht nach der Bekanntgabe des Gutachtens an sie angehört hat (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 14.09.2022 - XII ZB 52/22

    Unterbringungsverfahren: persönliche Anhörung des Betroffenen im …

    Eine erstmals im Abhilfeverfahren verfahrensfehlerfrei durchgeführte Anhörung des Betroffenen wird auch dem Regelungsgehalt des § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gerecht, der anordnet, dass die persönliche Anhörung des Betroffenen vor der Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme und damit vor der abschließenden Entscheidung im ersten Rechtszug erfolgen muss (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 16 zu § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG).

    Das Abhilfeverfahren ist jedoch bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht mehr zum ersten Rechtszug, der mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung endet (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 07.12.2022 - XII ZB 158/21

    Erweiterung einer Betreuung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: …

    Das Beschwerdegericht wird die Betroffene anzuhören (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 14 f.) sowie die weiteren von der Rechtsbeschwerde erhobenen Rügen zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 213/21

    Durchführung der vom Amtsgericht in einem Betreuungsverfahren nach § 278 Abs. 1 …

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren durchgeführt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21, juris).

    Rn. 11 bb) Zudem hat der Senat nach Erlass des angegriffenen Beschlusses entschieden, dass eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden kann (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - juris Rn. 14 ff.).

  • BGH, 25.10.2023 - XII ZB 94/23

    Verfahren zur Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung des Betroffenen …

    Rn. 7 Wird in einem Betreuungsverfahren eine nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, darf das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (Senatsbeschluss vom 22. September 2021 - XII ZB 93/21 - FamRZ 2022, 135 Rn. 14).
  • LG Wuppertal, 30.09.2024 - 9 T 121/24
  • BGH, 28.08.2024 - XII ZB 92/23

    Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren bei geänderter Tatsachengrundlage; …

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2026 - 5 W 80/25

    Nachlassrichterzuständigkeit für Abhilfeverfahren bei Beschwerde gegen die …

  • OLG Celle, 28.06.2023 - 7 W 24/23

    Geschäftswert; Zuständigkeit; Nicht-Abhilfeentscheidung; …

  • LG Duisburg, 10.02.2025 - 12 T 19/25
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