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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2580
BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94 (https://dejure.org/1995,2580)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - XII ZR 245/94 (https://dejure.org/1995,2580)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 (https://dejure.org/1995,2580)
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Falsche Fristangabe in der Kündigung

§§ 580a Abs. 4, 584 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Kündigung muß keinen Termin nennen, zu dem der Vertrag enden soll, wird ein zu früher Termin genannt, so ist die Kündigung i.d.R. zum nächstmöglichen Termin wirksam

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Pachtverhältnisses durch den Ersteher des Grundstücks - Notwendigkeit der Angabe des Kündigungszeitpunktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 584 Abs. 2; ZVG § 57a
    Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Ersteher bei fehlender Angabe eines Endtermins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 144
  • WM 1996, 133
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1990 - 5 U 61/89

    Umdeutung bei Kündigung von Mietverträgen

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
    Ob etwas anderes gilt, wenn der benannte und der zulässige Termin weit auseinanderliegen (…vgl. Schmidt/Futterer-Blank Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. B 836), kann offenbleiben, da eine Verschiebung um rund drei Monate, wie sie im vorliegenden Fall aufgetreten ist, als unschädlich angesehen werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 90, 337).
  • BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - XII ZR 245/94
    Wird dabei ein zu früher Endtermin angegeben, endet das Pachtverhältnis zu dem nach § 584 Abs. 2 BGB nächstmöglichen Termin, wenn den Umständen nach erkennbar ist, daß der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will (…vgl. Grapentin in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. Kap. IV Rdn. 11; ebenso für Arbeitsverhältnisse BAG 9, 36, 40).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …

    Die Kläger haben aber nicht zu diesem Termin, sondern zum 31. Juli 2014, also einem weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt, gekündigt (…vgl. nur Palandt/Weidenkaff BGB 74. Aufl. § 580 a Rn. 15;… Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. § 580 a Rn. 15), so dass ihre Kündigung erst mit dem nächstfolgenden Ende eines Kalendervierteljahrs, hier dem 30. September 2014, Wirksamkeit entfalten konnte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 - NJW-RR 1996, 144).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (…10 U 176/96, Urt. v. 28.5.1997) kann eine unwirksame oder - wie hier - zwar wirksame (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1995, NJW-RR 1996, 144), aber zur Unzeit ausgesprochene Kündigung grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden.
  • BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 286/22

    Eigenbedarfskündigung für beabsichtigte "Mischnutzung" zur Ausübung einer …

    Das gilt nicht nur dann, wenn in der Kündigungserklärung kein Kündigungstermin angegeben ist, sondern in gleicher Weise, wenn der Vermieter in der Kündigungserklärung einen zu frühen Kündigungstermin angibt, sofern der (unbedingte) Wille des Vermieters erkennbar ist, das Mietverhältnis auf jeden Fall zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94, NJW-RR 1996, 144 [zur Kündigung eines Pachtvertrags];… vom 27. Januar 2022 - IX ZR 44/21, NZM 2022, 333 Rn. 9 [zur Kündigung eines Gewerberaummietvertrags durch den Insolvenzverwalter]; OLG Düsseldorf, NZM 2010, 276;… Staudinger/Rolfs, aaO § 542 Rn. 76, § 573c Rn. 15).

    Rn. 46 Zwar kann ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem in der Kündigungserklärung genannten und dem nächsten zulässigen Kündigungstermin Anlass zu Zweifeln geben, ob eine Vertragsbeendigung auch zu diesem (späteren) Termin noch vom Willen des Kündigenden gedeckt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2013 - VIII ZR 235/12, NZM 2014, 235 Rn. 14; Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94, aaO).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZR 113/12

    Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung: Sonderkündigungsrecht des Erstehers …

    Soweit im Kündigungsschreiben ein früherer Beendigungstermin genannt ist, ist das unschädlich, weil die Klägerin zugleich klargestellt hat, ihr gesetzliches Kündigungsrecht aus § 57 a ZVG zum nächstmöglichen Termin ausüben zu wollen (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 - NJW-RR 1996, 144).
  • KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09

    Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete; …

    Die Kündigung ist wegen des darin genannten zu frühen Endtermins nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis dann zum nächstmöglichen Termin (BGH, NJW-RR 1996, 144).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02

    Ausübung eines Sonderkündigungsrechts

    Anhaltspunkte dafür, der spätere Termin sei für den Kläger als Ersteher ohne Interesse, sind nicht vorgetragen (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 1996, 144).
  • KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10

    Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines …

    Dass in der Kündigung ein anderer Zeitpunkt (31.03.2008) angegeben war, ist unerheblich (vgl. BGH NJW-RR 1996, 144).
  • LG Frankenthal, 13.05.2026 - 8 O 17/26
    Vielmehr ist die Erklärung in der Regel - wie auch vorliegend - dahingehend auszulegen, dass die Kündigung zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt beabsichtigt wird, sofern nach den Umständen erkennbar ist, dass der Kündigende den Vertrag jedenfalls zu diesem Termin beenden will, §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 245/94 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.04.2019 - 30 U 476/18

    Kündigung als Druckmittel zur Mieterhöhung zulässig?

    Denn bei einer Kündigung zu zu dem nächstzulässigen jedenfalls dann zum nächsten zulässigen einem falschen Datum wird die Kündigung das Mietverhältnis auf jeden Fall beenden will Termin wirksam, wenn der Kündigende Vertragsteil genügend erkennbar ist (BGH, Beschluss und dieser Wille dem anderen 1995 - XII ZR 245/94 -, Rn. 2, juris, stRspr).
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