Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Forderungserfüllung nach Abtretung - Zustandekommen einer Aufrechnungsvereinbarung - Qualifizierte Schriftformklausel - Anforderungen an eine Abänderung - Vereinbarung bestimmter Zahlungs- oder Verrechnungsweise
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 126
Geltung mündlicher Abreden bei qualifizierter Schriftformklausel in einem Mietvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - XII ZR 306/00
Zwar kann eine qualifizierte Schriftformklausel regelmäßig nur durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert werden (vgl. BGHZ 66, 378, 380).
- OLG München, 12.05.2025 - 17 U 3472/23
Steuerberatersozietät, Auseinandersetzung, Gesellschaftsvertrag, qualifiziert, …
Rn. 37 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche qualifizierten (bzw. doppelten) Schriftformklauseln (abgesehen vom Problem des § 305b BGB im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, was hier aber schon im Hinblick auf § 310 Abs. 4 BGB keine Rolle spielt) speziell unter Kaufleuten wirksam und auch so zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1976, VIII ZR 97/74, WM 1976, 717, 718, Ziffer II 2; Urteil vom 17.09.2009, I ZR 43/07, MMR 2010, 336, 337, Randziffer 21), lediglich im Urteil vom 17.03.2004 (XII ZR 306/00, Randziffer 20 - nach juris) wurde im Rahmen einer Aufrechnungsklausel eine mündliche (Teil-) Abänderung trotz qualifizierter Schriftformklausel zugelassen. - OLG Rostock, 03.06.2010 - 3 U 173/09
Rechtsfolgen der Mitunterzeichnung eines Ehegatten auf einem geschäftlichen …
Vielmehr bedarf es weiterer Erklärungen oder Verhaltensweisen, aus denen sich der Wille auf das Formerfordernis für gerade diesen Fall der Vereinbarung verzichten zu wollen, nachhaltig zum Ausdruck kommt (BGH, Urt. v. 17.03.2004, XII ZR 306/00, GuT 2004, 117;… BGH, Urt. v. 02.06.1976, VIII ZR 97/74, MDR 1976, 925;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006, 10 U 1/06, GuT 2006, 188 = ZMR 2007, 35 ).
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