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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4210
BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20 (https://dejure.org/2021,4210)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2021 - XIII ZB 20/20 (https://dejure.org/2021,4210)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 20/20 (https://dejure.org/2021,4210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Identitätstäuschung; Auswirkungen des Vortäuschens der Passlosigkeit durch einen irakischen Asylsuchenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 3a Nr 1 AufenthG
    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr bei Identitätstäuschung; Auswirkungen des Vortäuschens der Passlosigkeit durch einen irakischen Asylsuchenden

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3a Nr. 1 AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG, § 2 Abs. 14 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer bei Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer bei Fluchtgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1240
  • NVwZ-RR 2021, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20
    Rn. 9 (1) Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein…, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19-22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).

    Denn nach § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG muss die Identitätstäuschung "in zeitlichem Zusammenhang mit der Abschiebung" erfolgt sein, weswegen aufgedeckte vergangene Vorgänge, die zeitlich so weit zurückliegen, dass der Schluss auf eine Fluchtgefahr im Sinne einer widerleglichen Vermutung unverhältnismäßig wäre, von der Vermutungsregelung ausgenommen sind (…vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41; zu § 2 Abs. 14 AufenthG aF vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Abschiebungshaftsache: Anhaltspunkt für den Haftgrund der Fluchtgefahr bei …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20
    Für eine Identitätstäuschung können bei entsprechenden Begleitumständen bereits geringe Abweichungen bei den Personalien wie ein anderer Vorname und ein verändertes Geburtsdatum genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, juris Rn. 19).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Anmeldebogen vom 20. Juni 2015 von einem Sprachmittler und nicht von dem Betroffenen selbst ausgefüllt worden ist und es bei der Übertragung arabisch geschriebener Namen in die lateinische Schrift zu Abweichungen kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, juris Rn. 18).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20
    Rn. 9 (1) Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein…, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19-22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20
    Rn. 13 c) Der Senat kann gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG in der Sache selbst entscheiden, da der Haftzeitraum abgelaufen ist und etwaige ergänzende Feststellungen zum Vorliegen eines Haftgrundes nicht zu einer rückwirkenden Heilung führen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 75/19, juris Rn. 20).
  • LG Traunstein, 29.01.2016 - 4 T 45/16

    Unbegründete Beschwerde eines syrischen Staatsangehörigen gegen Haftanordnung zur …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 20/20
    Rn. 9 (1) Eine Identitätstäuschung liegt vor, wenn der Betroffene seine wahre Identität nicht preisgibt, etwa durch die Angabe diverser Aliaspersonalien oder durch falsche Angaben zu seiner Person (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, InfAuslR 2018, 413 Rn. 17 f.; s.a. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, InfAuslR 2016, 335 Rn. 12 f., und LG Traunstein, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 T 45/16, juris Rn. 19-22 - jeweils zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 14 Nr. 2 AufenthG aF, die nach der Vorstellung des Gesetzgebers in § 62 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG aufgegangen ist, vgl. Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, BT-Drucks. 19/10047, S. 41).
  • BGH, 14.01.2025 - XIII ZB 65/23

    Haftgrund der Fluchtgefahr bei Zahlung eines erheblichen Geldbetrags für …

    Rn. 13 3. Der Senat kann gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG in der Sache selbst entscheiden, da der Haftzeitraum abgelaufen ist und etwaige ergänzende Feststellungen zum Haftgrund nicht zu einer rückwirkenden Heilung führen könnten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2020 - XIII ZB 75/19, juris Rn. 20; vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 20/20, NVwZ-RR 2021, 595, 596 Rn. 13).
  • BGH, 11.07.2023 - XIII ZA 3/23

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Identitätstäuschung nicht schon deshalb vor, weil ein Ausländer seine Passlosigkeit nur vorgetäuscht, ansonsten aber stets korrekte Angaben zu seinem Geburtsdatum, seinem Geburtsort und seiner Staatsangehörigkeit gemacht hat (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 20/20, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2025 - XIII ZB 63/22

    Abschiebungshaft - und die Täuschung über die Staatsangehörigkeit

    Zur Identität im Sinn des § 62 Abs. 3b Nr. 1 AufenthG gehören jedenfalls die Personalien gemäß § 91e Nr. 1 AufenthG und somit auch die Staatsangehörigkeit (…vgl. Keßler in Hofmann, NK-Ausländerrecht, 3. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 27;… Hailbronner, Ausländerrecht, 140. AL, § 62 AufenthG Rn. 117; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 20/20, NVwZ-RR 2021, 595 Rn. 10;… vom 11. Juli 2023 - XIII ZA 3/23, juris Rn. 21).
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