Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15109
BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,15109)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,15109)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,15109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,15109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung als "Aufnahmeritual" in die Bundeswehr - Generelle Eignung von Aufnahmeritualen zur Verletzung der Grundrechte Einzelner durch Misshandlungen, Demütigungen oder entwürdigende Behandlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2343
  • NVwZ 2001, 1059 (Ls.)
  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Als solche Besonderheiten wäre ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anzusehen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen ließen (Urteil vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - m.w.N.).

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene entwürdigend behandelt, begeht aber nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (stRspr.: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 >, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 - , vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

  • BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86

    Entwürdigende Behandlung eines Kameraden - Beischlaf mit einer Prostituierten als …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts finde sich kein Hinweis, dass eine entwürdigende Aufnahmeprüfung während einer dienstlichen Veranstaltung geselliger Art allein deswegen milder gesehen werden könne als in sonstigen Fällen (vgl. Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

    Soldaten, die Aufnahmerituale zu Lasten Untergebener veranstalten oder dulden, geben damit zu erkennen, dass sie die Stellung eines Vorgesetzten, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, grundlegend missverstanden haben, mit der Folge, dass sie entweder von ihrer Funktion entbunden werden müssen oder Anlass zur disziplinaren Ermittlung und Ahndung geben (vgl. Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

    Der Senat hat in derartigen Fällen eines Fehl Verhaltens zu Lasten Untergebener je nach Eigenart, Schwere und seinen Auswirkungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - und vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Dienstaufsicht hat nicht nur eine Beobachtungs- und Überprüfungsfunktion, sondern auch eine Erziehungs- und Eingriffsfunktion; sie dient einerseits der Wahrung der Disziplin dadurch, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen beobachten und kontrollieren muss, um sie zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten anzuhalten bzw. Pflichtverletzungen zu verhindern (Urteil vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - , Beschlüsse vom 14. Dezember 1983 - BVerwG 2 WDB 13.83 - <NZWehrr 1984, 74 > und vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NJW 1987, 3213>), und muss andererseits wahrgenommen werden, um Untergebene vor Nachteilen zu bewahren, insbesondere drohende Gefahren eines materiellen oder immateriellen Schadens von ihnen abzuwenden.

    Insoweit berühren sich die Dienstaufsichtspflicht und die Pflicht des Vorgesetzten nach § 10 Abs. 3 SG, für seine Untergebenen zu sorgen (Beschluss vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - ).

  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Hingegen hat der Soldat zu a) nicht gegen § 10 Abs. 2 SG verstoßen, weil er das Aufnahmeritual geleitet, insbesondere auch an einzelnen Prüfungen mitgewirkt hat, mithin selbst aktiv das getan hat, was er bei Untergebenen hätte unterbinden müssen; daher entfällt ein derartiger Vorwurf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - <BVerwGE 53, 178, [182]>, vom 27. April 1982 - BVerwG 2 WD 6.82 - und vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - < NZWehrr 1984, 255 >).

    Dienstaufsicht hat nicht nur eine Beobachtungs- und Überprüfungsfunktion, sondern auch eine Erziehungs- und Eingriffsfunktion; sie dient einerseits der Wahrung der Disziplin dadurch, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen beobachten und kontrollieren muss, um sie zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten anzuhalten bzw. Pflichtverletzungen zu verhindern (Urteil vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - , Beschlüsse vom 14. Dezember 1983 - BVerwG 2 WDB 13.83 - <NZWehrr 1984, 74 > und vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NJW 1987, 3213>), und muss andererseits wahrgenommen werden, um Untergebene vor Nachteilen zu bewahren, insbesondere drohende Gefahren eines materiellen oder immateriellen Schadens von ihnen abzuwenden.

  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84

    Einstandsritual - Fernmeldetaufe - Militärischer Vorgesetzter - Schweres …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Hingegen hat der Soldat zu a) nicht gegen § 10 Abs. 2 SG verstoßen, weil er das Aufnahmeritual geleitet, insbesondere auch an einzelnen Prüfungen mitgewirkt hat, mithin selbst aktiv das getan hat, was er bei Untergebenen hätte unterbinden müssen; daher entfällt ein derartiger Vorwurf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - <BVerwGE 53, 178, [182]>, vom 27. April 1982 - BVerwG 2 WD 6.82 - und vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - < NZWehrr 1984, 255 >).

    Der Senat hat in derartigen Fällen eines Fehl Verhaltens zu Lasten Untergebener je nach Eigenart, Schwere und seinen Auswirkungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - und vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 2 WD 6.82

    Beförderungsverbot für die Dauer von drei Jahren als Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Hingegen hat der Soldat zu a) nicht gegen § 10 Abs. 2 SG verstoßen, weil er das Aufnahmeritual geleitet, insbesondere auch an einzelnen Prüfungen mitgewirkt hat, mithin selbst aktiv das getan hat, was er bei Untergebenen hätte unterbinden müssen; daher entfällt ein derartiger Vorwurf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - <BVerwGE 53, 178, [182]>, vom 27. April 1982 - BVerwG 2 WD 6.82 - und vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - < NZWehrr 1984, 255 >).

    Diese Folgen der Verletzung ihrer Treuepflicht hätten sich beide Soldaten sonst zurechnen lassen müssen (vgl. Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WB 11.76 - und vom 27. April 1982 - BVerwG 2 WD 6.82 -).

  • BVerwG, 20.09.1978 - 2 WDB 26.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Um eine solche Angelegenheit handele es sich in der Regel bei dienstlichen Veranstaltungen geselliger Art (Beschluss vom 20. September 1978 - BVerwG 2 WDB 26.76 -).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Ein Vorgesetzter, der Untergebene entwürdigend behandelt, begeht aber nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (stRspr.: vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 >, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 - , vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212> und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - ).
  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140> und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger …

  • BVerwG, 17.03.1999 - 2 WD 28.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen - …

  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der …

  • BVerwG, 06.05.1992 - 2 WD 49.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen - …

  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge - …

  • BVerwG, 14.12.1983 - 2 WDB 13.83

    Untätigsein eines Offiziers - Rechtswidrige vorläufige Festnahme - Befehl - …

  • BVerwG, 15.04.1970 - II WD 7.70

    Führen eines Kraftfahzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand - …

  • BVerwG, 09.11.1971 - II WD 27.71

    Pflicht eines Soldaten zur Achtung der Rechte der Kameraden - Pflicht eines …

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …

    Zum anderen hat das Landgericht nicht geprüft, ob die Menschenwürde überhaupt ein disponibles Grundrecht ist, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vgl. ablehnend: BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12/00, 13/00 -, NJW 2001 S. 2343 ; BSG…, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17

    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

    Auch wenn sie mit harmlosen Inhalten beginnen, bestehen Missbrauchsmöglichkeiten zu Lasten Einzelner, indem Soldaten einem Gruppenzwang unterworfen und letztlich durch Misshandlung, Demütigung bzw. entwürdigender Behandlung in ihren Grundrechten verletzt werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 -, Juris).

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WB 13.00 -, Juris) stellten Aufnahmerituale für die Bundeswehr ein Problem dar, das aufgrund der besonderen Gruppendynamik innerhalb des Bundeswehr immer wieder aufzutreten drohe und mit besonderen Missbrauchsgefahren verbunden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.

    Es wird weiter geltend gemacht, dass sich aus der Entscheidung vom 17.10.2000 (- 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -) ergebe, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Aufnahmeritualen, selbst wenn sie durch Vorgesetzte durchgeführt bzw. geduldet worden seien, der Auffassung sei, dass es keiner reinigenden Maßnahme in Form einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder zumindest einer Degradierung bedürfe.

    Deswegen geht auch der Hinweis auf die disziplinarrechtliche Entscheidung vom 17.10.2000 (- 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -) fehl.

    Dass dieser Unfug (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WB 13.00 -, Juris) weiterhin nicht "ausgerottet" werden konnte, belegen allerdings die streitgegenständlichen Ereignisse.

    Dies ist auch nach Ansicht des Senats - trotz eines durch neue Medien beeinflussten Kommunikationsverhaltens und sonstiger soziokultureller Veränderungen - weiterhin auch nicht im Sinne einer Gratwanderung hinnehmbar (…vgl. in diesem Sinne aber wohl Ebeling, Seiffert, Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, Zur Ritualkultur [in] der Bundeswehr, Kompass 2/12, S. 6), da Aufnahmerituale, auch wenn sie mit harmloseren Inhalten beginnen, als bundeswehrinterne Veranstaltungen generell geeignet sind, ihren Missbrauch in der Weise zu Lasten Einzelner zu eröffnen, dass Soldaten einem Gruppenzwang unterworfen werden und letztlich durch Misshandlung, Demütigung oder entwürdigende Behandlung ihre Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 -, Juris).

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Urteile vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 2 WD 13.00 - juris Rn. 3, 13, und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 - BVerwGE 86, 362 sowie BGH…, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

    Ein etwaiger Irrtum der Soldaten über die Bedeutung der Einwilligung eines Untergebenen wäre daher nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums (§ 17 StGB) zu behandeln, der den Vorsatz unberührt lässt und der vorliegend nicht unvermeidbar war (vgl. Urteile vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 9).

    Hinsichtlich der anschließenden Misshandlungen, an denen die Soldaten gemeinschaftlich mitwirkten, scheidet ein Verstoß gegen § 10 Abs. 2 SG nach der Rechtsprechung des Senats hingegen aus (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 13.00 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 44 = juris Rn. 5).

    Rn. 58 c) Die Soldaten zu 1 und 2 haben durch die unterlassene Intervention gegen den Übergriff des Zeugen Obermaat B., der Soldat zu 2 durch die unterlassene Intervention gegen den ausschließlichen Übergriff des Soldaten zu 1 und beide durch ihre gemeinschaftliche Mitwirkung an den nachfolgenden Misshandlungen gegen die Pflicht des Vorgesetzten nach § 10 Abs. 3 SG verstoßen, für seine Untergebenen zu sorgen (Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 17).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht nur um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die auch objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 15 m.w.N.).

    Er gibt damit zu erkennen, dass er die Stellung eines Vorgesetzten, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, grundlegend missverstanden hat (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17

    Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des …

    Hinzu kommt gerade in der Truppe eine besondere Gruppendynamik, die es betroffenen Soldaten strukturell erschwert, sich einer Beteiligung an den Vorfällen in der Rolle als Opfer zu verweigern bzw. im Ablauf der Geschehnisse ggf. auf einen vorzeitigen Abbruch zu drängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris).

    Eine etwaige Einwilligung in eine Verletzung der unverzichtbaren Menschenwürde wäre irrelevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, Rn. 13, juris).

    Rn. 53 Für den Bereich des Disziplinarrechts hat der Wehrdisziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts festgehalten, dass er die Durchführung und Duldung von Aufnahmeritualen (dort: eine Unteroffiziersprüfung) und vergleichbaren Vorfällen als sehr schwerwiegendes Dienstvergehen einstufe und dementsprechend zu ahnden habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris).

    Die Vorfälle können auch vor dem Hintergrund des herrschenden Gruppenzwangs nicht als "scherzhaft gemeintes Schauspiel" oder als "Mutprobe" unter jungen Männern abgetan werden, wie sie möglicherweise im gesellschaftlichen oder privaten Bereich vorkommen und als hinnehmbar angesehen werden können, wenn sich die Betroffenen darauf eingelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, Rn. 13, juris).

    Wie sich bereits aus den oben dargelegten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris) ergibt, stellen Aufnahmerituale für die Bundeswehr ein Problem dar, das aufgrund der besonderen Gruppendynamik innerhalb des Bundeswehr immer wieder aufzutreten droht und mit besonderen Missbrauchsgefahren verbunden ist.

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3625/17

    Aufnahmeritual; Ritual; Taufe; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; …

    Hinzu kommt gerade in der Truppe eine besondere Gruppendynamik, die es betroffenen Soldaten strukturell erschwert, sich einer Beteiligung an den Vorfällen in der Rolle als Opfer zu verweigern bzw. im Ablauf der Geschehnisse ggf. auf einen vorzeitigen Abbruch zu drängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris).

    Eine etwaige Einwilligung in eine Verletzung der unverzichtbaren Menschenwürde wäre irrelevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, Rn. 13, juris).

    Rn. 53 Für den Bereich des Disziplinarrechts hat der Wehrdisziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts festgehalten, dass er die Durchführung und Duldung von Aufnahmeritualen (dort: eine Unteroffiziersprüfung) und vergleichbaren Vorfällen als sehr schwerwiegendes Dienstvergehen einstufe und dementsprechend zu ahnden habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris).

    Die Vorfälle können auch vor dem Hintergrund des herrschenden Gruppenzwangs nicht als "scherzhaft gemeintes Schauspiel" oder als "Mutprobe" unter jungen Männern abgetan werden, wie sie möglicherweise im gesellschaftlichen oder privaten Bereich vorkommen und als hinnehmbar angesehen werden können, wenn sich die Betroffenen darauf eingelassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, Rn. 13, juris).

    Wie sich bereits aus den oben dargelegten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 und 13.00 -, juris) ergibt, stellen Aufnahmerituale für die Bundeswehr ein Problem dar, das aufgrund der besonderen Gruppendynamik innerhalb des Bundeswehr immer wieder aufzutreten droht und mit besonderen Missbrauchsgefahren verbunden ist.

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10700/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    Rn. 132 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12/00 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 31 (zum Wehrdisziplinarrecht).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Zum anderen haben Landgericht und Oberlandesgericht nicht geprüft, ob die Menschenwürde überhaupt ein disponibles Grundrecht ist, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vgl. ablehnend: BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12/00, 13/00 -, NJW 2001, S. 2343 ; BSG…, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten …

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene körperlich misshandelt oder entwürdigend behandelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 -, vom 6. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 49.91 -, vom 21. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 13.93 -, vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 -, vom 19. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 6.00 - und vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00, 13.00 -).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale …

    Ein Vorgesetzter, der Untergebene entwürdigend behandelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - , vom 19. Juli 2000 - BVerwG 2 WD 6.00 -, vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00, 13.00 - und vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 -).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 9371/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    Rn. 135 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12/00 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 31 (zum Wehrdisziplinarrecht).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05

    Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung …

  • BVerwG, 28.01.2025 - 2 WDB 14.24

    Unzulässige Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen …

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10458/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende …

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Schadensersatzforderungen wegen Haftbedingungen in der JVA Tegel

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 6 U 33/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen beengter und damit gegen die …

  • LG Heidelberg, 24.09.2012 - 1 O 96/11

    Amtshaftung des Landes Baden-Württemberg: Geldentschädigung bei Unterbringung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18406
BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines SS-Offizieres und entsprechender nationalsozialistischer Äußerungen sowie Beleidigung Untergebener - Verhängung eines Beförderungsverbotes für die Dauer von zwei Jahren gegen Oberstleutnant als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Diese Verhaltensweise kann bei Untergebenen zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen sowohl in Bezug auf den Nationalsozialismus als auch auf die eigene politische Einstellung des Vorgesetzten führen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 19.03.1971 - II WD 92.70

    Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens in Form der …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - und vom 9. Oktober 1972 - BVerwG 2 WD 15.72 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 2 WD 11.73 -), braucht eine Anschuldigungsschrift nicht zwingend Rechtsausführungen zu enthalten und die Angabe einer falschen Vorschrift des Soldatengesetzes in der Anschuldigungsschrift hindert das Wehrdienstgericht nicht daran, den Vorwurf unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen.
  • BVerwG, 09.10.1972 - II WD 15.72

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - und vom 9. Oktober 1972 - BVerwG 2 WD 15.72 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 2 WD 11.73 -), braucht eine Anschuldigungsschrift nicht zwingend Rechtsausführungen zu enthalten und die Angabe einer falschen Vorschrift des Soldatengesetzes in der Anschuldigungsschrift hindert das Wehrdienstgericht nicht daran, den Vorwurf unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen.
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre und die Würde seiner Kameradinnen und Kameraden verletzt, gefährdet auch den dienstlichen Zusammenhalt und stört den Dienstbetrieb, was sich letztlich auch negativ auf die Einsatzbereitschaft der Truppe auswirkt (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222] > und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 = NZWehrr 1996, 34>).
  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - und vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - < BVerwGE 113, 48 = NZWehrr 1997, 161 >).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - und vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - < BVerwGE 113, 48 = NZWehrr 1997, 161 >).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N. und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 6.98 - <ZBR 2000, 279 >).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke - …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre und die Würde seiner Kameradinnen und Kameraden verletzt, gefährdet auch den dienstlichen Zusammenhalt und stört den Dienstbetrieb, was sich letztlich auch negativ auf die Einsatzbereitschaft der Truppe auswirkt (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222] > und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 = NZWehrr 1996, 34>).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 > und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 >) nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Denn die Pflicht zur Kameradschaft ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern sie soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140>, vom 22. April 1997 - BVerwG 2 WD 46.96 - und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - < Buchholz 236.1 § 12 Nr. 8 = DokBer B 1999, 225 [ff.]>).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der …

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen - …

  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …

  • BVerwG, 22.07.1998 - 2 WD 6.98

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wegen außerdienstlicher …

  • BVerwG, 22.04.1997 - 2 WD 46.96

    Verstoß eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen seine Zurückhaltungspflicht, …

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden - …

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …

    Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z. B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 - = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (…Urteil vom 25. Januar 2000 a. a. O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m. w. N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (…Urteil vom 12. Februar 2003 a. a. O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …

    Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP-Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 - BVerwG 2 WD 48.82 -); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS-Gesten und -Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - <BVerwGE 111, 45 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255 = ZBR 2000, 423 = NVwZ 2000, 1421>) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler-Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und Beschluss vom 29. August 2002 - BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS-Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 9.99 - <BVerwGE 111, 25 m.w.N. = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 32 = NJW 2000, 1433 = NZWehrr 2000, 126 = ZBR 2000, 349), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS-Hakenkreuzfahne oder anderen NS-Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS-Regime und zur Waffen-SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 - BVerwG 2 WD 27.00 - NZWehrr 2001, 171 = ZBR 2001, 255 = DokBer B 2001, 187>), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS-Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -, <BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 = NJW 1997, 2338 = NZWehrr 1997, 161= NVwZ 1997, 1002 [LS]>) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 2 E 11605/00.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7160
OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 2 E 11605/00.OVG (https://dejure.org/2000,7160)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.10.2000 - 2 E 11605/00.OVG (https://dejure.org/2000,7160)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 2 E 11605/00.OVG (https://dejure.org/2000,7160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Urlaubstag eines Beamten ist 100 DM wert - unabhängig von der jeweiligen Besoldungsstufe!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert im beamtenrechtlichen Verfahren auf Erholungsurlaub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbestimmung bei Rechtsstreitigkeiten betreffend die Gewährung von Erholungsurlaub für Beamte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 279
  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1982 - 2 A 126/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 2 E 11605/00
    Demzufolge kann mangels positivrechtlicher Regelung nicht erteilter Erholungsurlaub eines Beamten nicht in Geld abgefunden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1962, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 2 A 126/81 -, DÖD 1982, 237).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10042/09

    Kein Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas

    Der Streitwert wird gemäß §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG für das Berufungsverfahren auf 100,-- EUR festgesetzt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 2 E 11605/00 -, IÖD 2001, 7 und juris).
  • VG Koblenz, 24.11.2010 - 2 K 174/10

    Kein weiterer Sonderurlaub für die Teilnahme an üblichen Gewerkschaftssitzungen

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 300, 00 EUR festgesetzt ( §§ 52, 63 Abs. 2 GKG vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20. Oktober 2000 - 2 E 11605/00.OVG, [...], und vom 13. November 1991 -2 A 10943/91.OVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20554
BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00 (https://dejure.org/2000,20554)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 WD 10.00 (https://dejure.org/2000,20554)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 WD 10.00 (https://dejure.org/2000,20554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der Ausbildung - Verletzung der Fürsorgepflicht, Kameradschaftspflicht und Wohlverhaltenspflicht im dienstlichen Bereich - Pflicht, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der ...

  • rechtsportal.de

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der Ausbildung; Verletzung der Fürsorgepflicht, Kameradschaftspflicht und Wohlverhaltenspflicht im dienstlichen Bereich; Pflicht, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Erschwerend ist hier vor allem der - wiederholte - Verstoß des Soldaten gegen den - allgemein bekannten - militärischen Grundsatz zu berücksichtigen, dass ein Vorgesetzter seine Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung eines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist (Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [ff.]>).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - ).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> …und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehrfach festgestellt hat, ist ein schlechtes Betriebsklima zwischen einem angeschuldigten Soldaten und ihn belastenden Zeugen allein kein Grund, die Glaubhaftigkeit von Aussagen in Zweifel zu ziehen (vgl. z.B. Urteil vom 22.12.1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Der erkennende Senat hat als derartige Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -).
  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Er vergibt sich nichts, wenn er seine Soldaten um Rat fragt und Fehler eingesteht (Urteil vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = NZWehrr 1997, 212>).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Auf dieser Bereitschaft sowie auf Vertrauen baut letztlich der Gehorsam unterstellter Soldaten auf, dessen die Bundeswehr im Allgemeinen und jeder Vorgesetzte innerhalb des militärischen Gefüges im Besonderen bedarf (vgl. Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [f.] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 14 = NZWehrr 1997, 205> m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96

    Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Jedenfalls bedarf es erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 = NJW 1997, 1520> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Jedenfalls bedarf es erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um eine Beschränkung der Degradierung auf einen Dienstgrad rechtfertigen oder von der Dienstgradherabsetzung überhaupt absehen zu können (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> und vom 14. November 1996 - BVerwG 2 WD 31.96 - <BVerwGE 113, 19 = NJW 1997, 1520> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 2 WD 17.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverketzung an einem Untergebenen …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00
    Der Soldat kann sich auch nicht, worauf die Truppendienstkammer zutreffend hinweist, auf den Milderungsgrund einer Provokation berufen (vgl. Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 2 WD 17.96 -).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Rn. 38 dd) Nicht als klassischen Milderungsgrund in den Umständen der Tat, gleichwohl mit vergleichbarem Gewicht mildernd, ist zudem eine Provokation durch das Opfer der Gewalttat bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, wenn dieses durch vorwerfbares und gewichtiges Fehlverhalten einen Anlass gesetzt hat, der konkret für die dem Soldaten vorgeworfene Pflichtverletzung kausal wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1996 - 2 WD 17.96 - S. 14 f., vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21, vom 9. November 2000 - 2 WD 10.00 - juris Rn. 7 …und vom 30. März 2011 - 2 WD 5.10 - juris Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5484
VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98 (https://dejure.org/1999,5484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.1999 - 4 S 253/98 (https://dejure.org/1999,5484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 4 S 253/98 (https://dejure.org/1999,5484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortbezahlung der Dienstbezüge während der Schwangerschaft - Wegfall einer Erschwerniszulage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszahlung einer Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Mehrarbeitsvergütung für den Zeitraum zweier Schwangerschaften an eine Ärztin im Beamtenverhältnis; Ausgleich jeder mit der Mutterschaft in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Betätigung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 694
  • FamRZ 2001, 728 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 287
  • DVBl 2000, 1139
  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98
    Ausreichend ist es, wenn - wie hier - eine Regelung insgesamt Müttern erhebliche Verbesserungen gebracht hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.02.1982, BVerfGE 60, 68, 74ff.; BVerwG, Urteil vom 29.10.1992, BVerwGE 91, 130, 134, 135; Senatsurteil vom 21.10.1993 - 4 S 1619/93;… Jarass-Pieroth, GG, 3. Aufl., 1995, Art. 6 RdNr. 37).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98
    Ausreichend ist es, wenn - wie hier - eine Regelung insgesamt Müttern erhebliche Verbesserungen gebracht hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.02.1982, BVerfGE 60, 68, 74ff.; BVerwG, Urteil vom 29.10.1992, BVerwGE 91, 130, 134, 135; Senatsurteil vom 21.10.1993 - 4 S 1619/93;… Jarass-Pieroth, GG, 3. Aufl., 1995, Art. 6 RdNr. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 4 S 1619/93

    Verfall der (Rest-)Urlaubsansprüche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98
    Ausreichend ist es, wenn - wie hier - eine Regelung insgesamt Müttern erhebliche Verbesserungen gebracht hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.02.1982, BVerfGE 60, 68, 74ff.; BVerwG, Urteil vom 29.10.1992, BVerwGE 91, 130, 134, 135; Senatsurteil vom 21.10.1993 - 4 S 1619/93;… Jarass-Pieroth, GG, 3. Aufl., 1995, Art. 6 RdNr. 37).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98
    Denn auch diese Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten ein Ermessen hinsichtlich der sozialen Maßnahmen ein, die zu ergreifen sind, um im Rahmen der Richtlinie den Schutz der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie den Ausgleich der für die Frau im Unterschied zum Mann daraus herrührenden tatsächlichen Nachteile zu gewährleisten (EuGH, Urt. v. 12.07.1984, Slg. 1984, 3047) = NJW 1984, 2754).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 4 S 1957/16

    Zusammentreffen von Dienstleistungspflicht einer Beamtin und Stillzeiten

    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber steht daher - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm obliegenden Schutzauftrag verwirklichen will (vgl. Senatsbeschluss vom 06.12.1999 - 4 S 253/98 -, Juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23041
BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01 (https://dejure.org/2001,23041)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 2 WDB 3.01 (https://dejure.org/2001,23041)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 2 WDB 3.01 (https://dejure.org/2001,23041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines Ordnungsmittelbeschlusses des Truppendienstgerichts - Rechtzeitigkeit des Entschuldigungsgrundes nach § 51 Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen für die Aufhebung der festgesetzten Ordnungsmittel gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 14.99

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01
    Wird ein nachträgliches Entschuldigungsvorbringen durch Beschluss des Gerichts abgelehnt, das den Ordnungsmittelbeschluss erlassen hat, ist gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben (Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 2 WDB 4, 98 - und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 2 WDB 14.99 - Dau, WDO, 3. Aufl. § 109 Rz. 7).
  • BVerwG, 09.08.1968 - II WDB 27.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01
    Der Senat hat es darüber hinaus für rechtlich unbedenklich gehalten, schon die Eingabe, die eine Entschuldigung des Ausbleibens vorbringt, als Beschwerde zu behandeln, wenn sie sich in der Sache als Antrag auf Aufhebung der Ordnungsmaßnahmen darstellt, vom Truppendienstgericht im Rahmen seiner Entscheidung über die Abhilfe auch so bewertet und bei Nichtabhilfe durch das Truppendienstgericht vom Beschwerdeführer aufrechterhalten wird (Beschluss vom 9. August 1968 - 2 WDB 27.67 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11065/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17314
OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11065/00 (https://dejure.org/2000,17314)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2000 - 10 A 11065/00 (https://dejure.org/2000,17314)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2000 - 10 A 11065/00 (https://dejure.org/2000,17314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Ausgangspunktes und des Endpunktes einer Dienstreise nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen; Erstattungsfähigkeit von i.R.e. Dienstreise vom Wohnort zum Dienstort durchgeführten Fahrten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 322
  • ZBR 2001, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11065/00
    Ausgangs- und Endpunkt der Dienstreise sind grundsätzlich danach zu bestimmen, zwischen welchen Orten die Dienstreise mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten durchgeführt werden kann (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 82, 148 [150 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10241/08

    Reisekostenerstattung - Berechnung der Wegstreckenentschädigung eines Beamten

    Zu den demnach nicht erstattungsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung gehören insbesondere diejenigen der Fahrt zwischen Wohn- und Dienstort (vgl. BVerwGE 60, 56 [59 f.]; 67, 157 [160 f.]; OVG RP, NVwZ-RR 2001, 322).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2006 - 13 K 9196/03

    Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Reisekostenvergütung ; Reisen zur Erledigung …

    Rn. 71 Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. September 2000 - 10 A 11065/00 -, NVwZ-RR 2001, 322.
  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 14 ZB 12.1812

    Dienstort; Außendiensttätigkeit; Änderung der Dienststelle

    Mit der Stellung eines Dienstfahrzeugs ab M. hat der Dienstherr lediglich konkludent bestimmt, dass Dienstreisen des Klägers - reisekostenrechtlich - in M. beginnen und enden sollten (vgl. OVG RhPf, B.v. 12.9.2000 - 10 A 11065/00 - IÖD 2001, 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 13.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,45794
BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,45794)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2000 - 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,45794)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 13.00 (https://dejure.org/2000,45794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,45794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung als "Aufnahmeritual" in die Bundeswehr; Generelle Eignung von Aufnahmeritualen zur Verletzung der Grundrechte Einzelner durch Misshandlungen, Demütigungen oder entwürdigende Behandlung; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2343
  • ZBR 2001, 255
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht