Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 547; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ErbStG § 31 Abs. 2; ; ErbStG § 10; ; ErbStG § 14; ; ErbStG § 30 Abs. 4 Nr. 6; ; ZSEG § 2 Abs. 3 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermessen - Ermessensfehler - Wert - Beschwerdegegenstand - Beschwerdewert - Auskunft - Erbe - Erbschaftsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3 546
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZEV 2002, 194
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01
Wie auch die Revision anerkennt, ist das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Wert der Beschwer bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Person nach deren Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, und daß es für die Bewertung dieses Abwehrinteresses auf den geldwerten Aufwand ankommt, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (std. Rspr. des BGH, BGHZ 128, 85 ff.). - BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01
Das Revisionsgericht kann die Wertfestsetzung nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (std. Rspr. des BGH, vgl. nur Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 - NJW 1999, 3050 unter III). - BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01
Billigt man nämlich der nicht berufstätigen Beklagten in Anlehnung an die Entschädigung, die sie als Zeugin oder Partei im Zivilprozeß erhalten würde, einen Stundensatz von 20 DM zu (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZSEG, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00 - BGH-Report 2001, 481 unter 2 a), so ergibt sich der durchaus nicht unbeträchtliche Zeitaufwand von 50 Stunden.
- BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03
Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker
Der Zeitaufwand für Auskünfte und Rechnungslegung ist mithin in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Beklagte zu 2) als Zeuge oder durch eine Terminswahrnehmung als Partei im Zivilprozeß (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen erhalten würde (…Senatsurteil vom 7. März 2001 aaO;… Urteil vom 11. Juli 2001 aaO; Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 102/01 - ZEV 2002, 194 unter II 1). - BGH, 01.10.2008 - IV ZB 27/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dann aber ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 28/03 - ZEV 2004, 290 unter II 2 b aa; Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 102/01 - ZEV 2002, 194 unter II 1). - OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 7 U 23/11
Streitwert und Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Der dabei entstehende Arbeits- und möglicherweise Kopieraufwand ist nicht mit den Gebühren zu bemessen, die der Beklagte als Steuerberater in Rechnung stellen könnte, sondern nach den Regelung des JVEG (vgl. BGH ZEV 2002, 194, 195; BGH Report 2001, 481 unter II. 2. a)).
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Rechtsprechung
| KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 2227 Abs. 1 § 2303
Entlassung des Testamentsvollstreckers durch einen Pflichtteilsberechtigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Testamentsvollstreckung; Entlassung des Testamentsvollstreckers; Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten; Entlassungsverfügung; Beschwerdebefugnis
Verfahrensgang
- LG Berlin - 83 T 504/99
- AG Berlin-Schöneberg, 22.06.1999 - 160 VI 115/97
- KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 439
- FGPrax 2002, 74
- FamRZ 2002, 852
- Rpfleger 2002, 207
- ZEV 2002, 194 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Da der Pflichtteilsanspruch zur Voraussetzung hat, dass der Berechtigte ohne die letztwillige Verfügung zur gesetzlichen Erbfolge berufen wäre, liegt in seiner Geltendmachung materiell die Geltendmachung seines gesetzlichen Erbrechts in Höhe der ihm grundsätzlich unentziehbaren Mindestbeteiligung am Nachlass (vgl.a. zum verfassungsrechtlichen Schutz des Erbrechts pflichtteilsberechtigter Angehöriger BVerfGE 91, 346/359 f. und ZEV 2000, 399;… Stäudinger/Haas a.a.O. Rdn. 12 ff.). - BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Da der Pflichtteilsanspruch zur Voraussetzung hat, dass der Berechtigte ohne die letztwillige Verfügung zur gesetzlichen Erbfolge berufen wäre, liegt in seiner Geltendmachung materiell die Geltendmachung seines gesetzlichen Erbrechts in Höhe der ihm grundsätzlich unentziehbaren Mindestbeteiligung am Nachlass (vgl.a. zum verfassungsrechtlichen Schutz des Erbrechts pflichtteilsberechtigter Angehöriger BVerfGE 91, 346/359 f. und ZEV 2000, 399;… Stäudinger/Haas a.a.O. Rdn. 12 ff.). - BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
a) Nach bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretener Auffassung und der weitaus überwiegenden Meinung im Schrifttum ist der Pflichtteilsberechtigte nach dem Erblasser am Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB beteiligt und als solcher berechtigt, dessen Entlassung zu beantragen (vgl. nur KG JFG 5, 155; Senat NJW 1963, 1553; BayObLGZ 1997, 1 = FamRZ 1997, 905/906 f.;… Staudinger/Reimann, BGB, 13. Aufl., § 2227 Rdn. 22 i.V.m. § 2198 Rdn. 24;… Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, Rdn. 805).
- BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61
Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Ein solches rechtliches Interesse kommt zwar dem gewöhnlichen Nachlassgläubiger nicht zu, da sich sein Interesse auf das allgemeine Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses beschränkt (vgl. BGHZ 35, 296/300 f.). - BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als …
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Dieses ist in Testamentsvollstreckerentlassungsverfahren regelmäßig mit 10 % des Wertes des Reinnachlasses zu bewerten (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428/429; … - KG, 15.10.1991 - 1 W 3066/91
Auszug aus KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Die Frage der Beendigung der Testamentsvollstreckung mit der Folge der Erledigung des anhängigen Testamentsvollstreckerentlassungsverfahrens ist in diesem Verfahren als Vorfrage zu prüfen (Senat, OLGZ 1992, 139/141;… Keidel/Winkler a.a.O. § 81 Rdn. 5 a m.w.N.).
- KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
Pflichtteilsrecht: Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Verfahren über die …
Der Pflichtteilsberechtigte ist als Beteiligter im Sinne des § 2227 Absatz 1 BGB anzusehen, so dass er einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers stellen und wegen der Ablehnung durch das Nachlassgericht in seinen Rechten beeinträchtigt sein kann (Bestätigung des Beschlusses vom 9. Oktober 2001 - 1 W 411/01 -, NJW-RR 2002, 439).Die hiergegen vom Testamentsvollstrecker eingelegte weitere Beschwerde hat der Senat mit einem Beschluss vom 9. Oktober 2001 (NJW-RR 2002, 439) zurückgewiesen.
Als Beteiligter im Sinne der Vorschrift wird dabei auch der Pflichtteilsberechtigte angesehen (vgl. KG Rpfleger 1964, 54 = NJW 1963, 1553; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 439 mwN - zum vorliegenden Testamentsvollstrecker-Entlassungsverfahren - BayObLG FamRZ 1997, 905;… Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2227 Rn. 7).
Nach überwiegender Ansicht, die der Senat in dieser Sache mit dem Beschluss vom 9. Oktober 2001 (aaO) bestätigt hat, nimmt der Pflichtteilsberechtigte gleichwohl eine andere Stellung als ein gewöhnlicher Nachlassgläubiger ein, dem kein Antragsrecht gemäß § 2227 Absatz 1 BGB eingeräumt wird.
- OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15
Zulässigkeit eines Antrags des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des …
Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte im materiellrechtlichen Sinn, also derjenige, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen werden können, der also ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296, 300/301; KG NJW-RR 2002, 439; OLG München NJW-RR 2006, 14;… Palandt/Weidlich § 2227 Rn. 7;… Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK 7.° 2014, § 227 Rn. 4).Ein rechtliches Interesse wird nach überwiegender Ansicht dem Pflichtteilsberechtigten (BayObLG FamRZ 1997, 905, 906/907; KG NJW-RR 2002, 439; NJW-RR 2005, 809, 810;… Palandt/Weidlich a.a.O.;… Herberger/Martinek/Rüßmann jurisPK a.a.O.;… Ermann/Schmidt 14.° § 2227 Rn. 9; a.A. Muscheler ZErb 2009, 54), nicht aber dem Nachlassgläubiger zuerkannt (BGHZ 35, 296, 301).
- AG Nürnberg, 09.01.2024 - 35 VI 6726/20
Entlassung des Testamentsvollstreckers: keine Antragsbefugnis des …
Demgemäß ist die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs "materiell" auch nicht die Geltendmachung eines gesetzlichen Erbrechts in Höhe der dem Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich unentziehbaren Mindestbeteiligung am Nachlass (so aber: KG, Beschluss vom 09.10.2001 - 1 W 411/01 -, juris Rn. 6; ähnlich schon KG, Beschluss vom 28.03.1963 - 1 W 429/63 -, abgedruckt in NJW 1963, 1553).Rn. 41 Das Testamentsvollstrecker sich den Interessen des Erblassers und der Erben vorrangig verpflichtet fühlen werden, liegt dabei in der Natur der Sache und vermag keine Sonderstellung eines enterbten Pflichtteilsberechtigten zu begründen (so aber: KG, Beschluss vom 09.10.2001 - 1 W 411/01 -, juris Rn. 7).
- OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben
Nach gefestigter Auffassung ist danach antragsberechtigt jeder, dessen Rechte und Pflichten durch die Regelung der Angelegenheit unmittelbar betroffen werden können und der daher ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (KG FGPrax 2002, 74). - OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08
Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers …
Ob im Einzelfall ein rechtliches Interesse ein Beschwerderecht begründen kann (vgl. KG NJW 1963, 1717; BayObLGZ 1997, 1/10; KG NJW-RR 2002, 439 und NJW-RR 2005, 810 jeweils zur Antrags- und Beschwerdebefugnis des Pflichtteilsberechtigten), bedarf hier keiner Entscheidung, denn der Beteiligte zu 10 ist durch die Entscheidung des Nachlassgerichts in einem eigenen Recht betroffen. - OLG Hamburg, 18.04.2019 - 2 W 4/19
Nachlasssache: Antragsrecht eines Miterben auf Entlassung des für den Erbteil …
Da ein Antragsrecht gemäß § 2227 BGB auch anderen lediglich schuldrechtlich berührten Dritten - z.B. den Pflichtteilsberechtigten (KG, B. v. 9.10.2001, 1 W 411/01 (juris)) - zuerkannt wird, kann für einen im Verhältnis hierzu mit einer stärkeren Berechtigung ausgestatteten Miterben nichts anderes gelten (…OLG Hamm, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 20 W 18/24
Zur nachträglichen Anordnung von Testamentsvollstreckung bei wechselbezüglicher …
b) Soweit die Rechtsprechung dem Pflichtteilsberechtigten ein Antrags- und damit auch ein Beschwerderecht in Verfahren der Entlassung des Testamentsvollstreckers (Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 01.02.2016, 5 W 38/15; KG Berlin, Beschlüsse vom 09.10.2001, 1 W 411/01 und vom 22.02.2005, 1 W234/02; BayObLG, Beschluss vom 10.01.1997, 1 Z BR 65/95, jeweils juris) und der gerichtlichen Ernennung eines Testamentsvollstreckers (KG Berlin, Beschluss vom 28.03.1963, 1 W 429/63, NJW 1964, 1553 ff.) eingeräumt hat, lässt sich daraus für das Verfahren der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nichts herleiten.
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