Rechtsprechung
| OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker des Miterben einer Erbengemeinschaft
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2215, 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2215 ; BGB § 2227
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unrechtmäßigkeit der Entlassung eines Testamentsvollstreckers durch die Erben wegen nicht berechtigtem Misstrauens; Keine Erforderlichkeit eines Vertrauensverhältnisses zwischen einem Testamentsvollstrecker und den Erben bzw. den sonstigen durch eine ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 62 VI 6440/03
- LG München I, 29.07.2008 - 16 T 16213/07
- OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 76
- FamRZ 2009, 814
- Rpfleger 2009, 233
- ZEV 2009, 293
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95
Kosten der Testamentsvollstreckung
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Sie ist weder gegenständlich noch inhaltlich beschränkt, ihre Grenzen ergeben sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 2032 ff. BGB über die Erbengemeinschaft (vgl. BGH NJW 1997, 1362; Muscheler AcP 195, 35/49 ff.;… Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2208 Rn. 4;… Staudinger/Reimann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2208 Rn. 12;… MünchKommBGB/Zimmermann 4. Aufl. § 2208 Rn. 11: AnwKommBGB/Weidlich § 2208 Rn. 13;… Meyer/Bonefeld/Wälzholz/Weidlich Testamentsvollstreckung 2. Aufl. Rn. 318 ff.). - BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
Entlassung eines Testamtensvollstreckers
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.). - BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26 f.).
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.). - BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 935/937 m.w.N.). - BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
- OLG München, 07.04.2025 - 33 U 241/22
Testamentsvollstreckervergütung, Testamentsvollstreckeramt, …
Rn. 50 Dem Testamentsvollstrecker obliegt gemäß § 2215 BGB im Rahmen der Konstituierung des Nachlasses zwar die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses im Sinne einer geordneten, vollständigen und übersichtlichen Zusammenstellung der Aktiva und Passiva (Zimmermann, ZEV 2019, 197), eine Wertermittlung von Grundstücken, oder sonstigen Wertgegenständen oder auch nur eine Beschreibung der Nachlassgegenstände ist jedoch nicht erforderlich (OLG München, 31 Wx 99/08, ZEV 2009, 293;… Bengel/Reimann/Holtz/Röhl TV-HdB/Klinger, 8. Aufl. 2023, § 3 Rn. 17;… Bonefeld in: Praxiskommentar Erbrecht, § 2215 BGB Rn. 5). - OLG Saarbrücken, 10.09.2024 - 5 W 47/24
Nachlasssache: Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Dieser Verstoß gegen ihre Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 2216 Abs. 1 BGB), für dessen Feststellung es auch unerheblich ist, dass die Testamentsvollstreckung nur für die Erbteile der Beteiligten zu 1) und 2) angeordnet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - IV ZR 283/95, NJW 1997, 1362; OLG München, ZEV 2009, 293), erweist sich jedoch bei Betrachtung aller maßgeblichen Umstände, die auch die späteren Verläufe und das übrige Verhalten der Beteiligten in Rechnung stellen muss, nicht als derart schwerwiegend, dass deshalb - jetzt - ihre Entlassung geboten wäre. - AG Mülheim/Ruhr, 19.01.2021 - 4 VI 633/15 Rn. 49 (ZEV 2009, 293 Rn. , beck-online).
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