Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 18 Abs 1 GmbHG, § 38 Abs 2 GmbHG, § 745 BGB, § 2038 Abs 2 BGB
Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem GmbH-Gesellschaftsanteil: Gemeinschaftliche Rechtsausübung durch Bestellung eines gemeinsamen Vertreters; Ausführung einer mehrheitlich beschlossenen Verwaltungsmaßnahme ohne Mitwirkung der überstimmten ... - Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 18 Abs. 1, 38; BGB §§ 242, 745, 2038 Abs. 2, 2211 Abs. 1
Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund unheilbaren Zerwürfnisses zwischen den Geschäftsführern
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Abberufung Geschäftsführer GmbH, Anfechtungsbefugnis, Besonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH, Besonderheiten in der Zwei-Personen-Gesellschaft, Besonderheiten in Zwei-Personen-GmbH, Erbengemeinschaft, Erbengemeinschaftsmitglieder, Ermessensspielraum, gemeinsamer ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Ausübung der Rechte aus einem GmbH-Anteil durch Miterbengemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Rechten einer Erbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Miterbengemeinschaft - und der Gesellschaftsanteil an einer GmbH
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GmbH-Geschäftsanteile - und das noch nicht erfüllte Vermächtnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zerwürfnis der Gesellschafter - und die Abberufung des Geschäftsführers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang gemeinschaftlicher Rechtsausübung einer Miterbengemeinschaft bei Beteiligung von Gesellschaftsvermögen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang gemeinschaftlicher Rechtsausübung einer Miterbengemeinschaft bei Beteiligung von Gesellschaftsvermögen
- noerr.com (Kurzinformation)
Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH im Erbfall
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Die Erbengemeinschaft als GmbH-Gesellschafter
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Die Erbengemeinschaft als GmbH-Gesellschafter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Rechten einer Erbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 24.01.2014 - 21 O 33/13
- OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 873
- NZG 2015, 392
- ZEV 2015, 288
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08
Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unheilbaren Zerwürfnisses
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 22 aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Senat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;…Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"];… Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (…s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.;… vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (…s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35;… Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88;… tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13). - OLG Köln, 01.06.2010 - 18 U 72/09
Pflicht der Gesellschafter zur Zustimmung zur Abberufung des Geschäftsführers
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 22 aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Senat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;…Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"];… Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (…s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.;… vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (…s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35;… Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88;… tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13). - BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91
Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 22 aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Senat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;…Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"];… Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (…s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.;… vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (…s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35;… Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88;… tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13).
- OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 10/12
GmbH: Einziehung von Geschäftsanteilen; wichtiger Grund zur Abberufung eines der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 22 aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Senat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;…Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"];… Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (…s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.;… vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (…s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35;… Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88;… tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13). - OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09
Widerruf der Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Zerstrittenheit der beiden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 22 aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Senat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;…Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"];… Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.;… vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35;… Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88;… tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13). - BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68
Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 7 bb) Es ist entgegen der Auffassung der Berufung in der Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat auch diesbezüglich keinen Anlass sieht, ferner seit langem geklärt, dass die Mehrheit der Miterben, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist - beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen kann (so bereits BGHZ 56, 47 - Tz. 17 ff.; s. aus neuerer Zeit nur etwa KG, FamRZ 2011, 1254 - Tz. 43). - BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88
Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Dazu kommt es nicht, wenn nur einer oder ein Teil der Miterben das Recht mit Wirkung für alle ausübt (BGHZ 108, 21 - Tz. 28). - BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67
Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Die gemeinschaftliche Rechtsausübung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Mitberechtigten einen gemeinsamen Vertreter bestellen (s. etwa BGHZ 49, 183, 191). - OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 7 W 76/13
GmbH: Auskunftserzwingungsverfahren auf mehrheitlichen Beschluss der an einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 6 aa) Die allerdings u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare (s. nur Thüringer OLG, GmbHR 2013, 149 - Tz. 51) und damit auch im Streitfall grundsätzlich einschlägige Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll - wie in der Rechtsprechung, der der Senat folgt und die auch in der Literatur (…s. statt aller Münchener Kommentar zum GmbHG/Reichert/Weller, 1. Aufl., § 18 Rn. 57 ff.) überwiegend Billigung findet, seit langem geklärt ist (s. nur etwa die Darstellung mit umfangreichen Nachweisen bei OLG Karlsruhe, GmbHR 2014, 254 - Tz. 15 f.; s. ferner etwa Thüringer OLG, NZG 2012, 782 - Tz. 40; Thüringer OLG, GmbHR 2013, 149 - Tz. 53) - nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt werden. - OLG Jena, 18.04.2012 - 2 U 523/11
Ausübung der Stimmrechte einer Erbengemeinschaft in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Rn. 6 aa) Die allerdings u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare (s. nur Thüringer OLG, GmbHR 2013, 149 - Tz. 51) und damit auch im Streitfall grundsätzlich einschlägige Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll - wie in der Rechtsprechung, der der Senat folgt und die auch in der Literatur (…s. statt aller Münchener Kommentar zum GmbHG/Reichert/Weller, 1. Aufl., § 18 Rn. 57 ff.) überwiegend Billigung findet, seit langem geklärt ist (s. nur etwa die Darstellung mit umfangreichen Nachweisen bei OLG Karlsruhe, GmbHR 2014, 254 - Tz. 15 f.; s. ferner etwa Thüringer OLG, NZG 2012, 782 - Tz. 40; Thüringer OLG, GmbHR 2013, 149 - Tz. 53) - nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt werden. - KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …
- LG Tübingen, 24.01.2014 - 21 O 33/13
Erbengemeinschaft: Abberufung eines Miterben als Geschäftsführer - Zulässigkeit
- OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 124/94
- RG, 25.10.1927 - VII 297/27
Preußische Stempelsteuer
- OLG Rostock, 19.03.2018 - 3 U 67/17
Erbengemeinschaft: Voraussetzungen für die Zahlung einer Nutzungsentschädigung …
Die Ordnungsmäßigkeit einer Maßnahme - zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten - ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (…BGH, Urteil v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05 - zit. n. juris, Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil v. 09.09.2014 - 14 U 9/14 -, zit. n. juris, Rn. 11). - OLG Rostock, 29.08.2018 - 3 U 67/17
Erbengemeinschaft: Zahlung einer Nutzungsentschädigung des alleinnutzenden …
Die Ordnungsmäßigkeit einer Maßnahme - zur Nachlassverwaltung gehören alle Maßregeln zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzung und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten - ist dabei aus objektiver Sicht zu beurteilen; entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (…BGH, Urteil v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05 - zit. n. juris, Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil v. 09.09.2014 - 14 U 9/14 -, zit. n. juris, Rn. 11). - LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20 Eine Abwägung der Verursachensbeiträge mit dem Ziel, den überwiegenden Beitrag zu ermitteln, ist in einem solchen Fall nicht vorzunehmen (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2009 - II ZR 27/08 -, Rn. 15, juris OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. Dezember 2012-14 U 10/12-, Rn. 167, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. September 2014 - 14 U 9/14 -, Rn. 22, juris m.w.N.; OLG München…, Urteil vom 22. Juli 2010 - 23 U 4147/09 -, Rn. 35, juris LG Hamburg…, Urteil vom 17. Mai 2013 -412 HKO 132/12-, Rn. 198, juris m.w.N.).
Für die Abberufung reicht in diesem Fall - auch ohne Abwägung der wechselseitigen "Verursachungsbeiträge" - aus, wenn der betroffene Geschäftsführer einen wesentlichen, nicht zwingend den überwiegenden, Beitrag zu dem Zerwürfnis geleistet hat (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2009 - II ZR 27/08 -, Rn. 15, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 14 U 10/12 -, Rn. 167, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. September 2014 -14 U 9/14-, Rn. 22, juris m.w.N.; OLG München…, Urteil vom 22. Juli 2010-23 U 4147/09-, Rn. 35, juris; LG Hamburg…, Urteil vom 17. Mai 2013-412 HKO 132/12 -, Rn. 198, juris m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 16.06.2026 - 21 U 10/25
Ausschluss eines Gesellschafters; Beschlussanfechtung; Auslegung …
Die Erben können ihre Mitgliedschaftsrechte nur einheitlich ausüben, wobei die Ausübung durch (stillschweigenden) Mehrheitsbeschluss durch einen von mehreren Miterben mit Wirkung für alle möglich ist (…BeckOK GmbHG/Wilhelmi, 67. Edition 1.8.2025, § 18 Rn. 20;… BGH, Urt. v. 12.06.1989 - II ZR 246/88, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Urt. v. 9.9.2014 - 14 U 9/14 , juris Rn. 6 ). - OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18
Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen …
Rn. 18 Verfügungen über Nachlassgegenstände können als Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung allerdings nur angesehen werden, wenn sie die bis zur Nachlassteilung auf Erhalt des Bestands und auf Schutz vor Entwertung gerichteten Interessen der anderen Miterben und der Nachlassgläubiger nicht beeinträchtigen und aus objektiver Sicht vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Beurteilers nach den individuellen Gegebenheiten vernünftig erscheinen (vgl. BGHZ 164, 181/186 f; BGH NJW 2007, 150/151 f; NJW 2010, 765/768; OLG Stuttgart ZEV 2015, 288/289). - FG Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 11 K 1398/16
Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufspaltung - Personelle Verflechtung - …
Innerhalb der Erbengemeinschaft ist damit eine Mehrheit der Mitberechtigten oder gar ein Einzelner zur Rechtsausübung für alle befugt (sogenannte Lehre von der mittelbar einheitlichen Rechtsausübung); dies gilt auch im Hinblick auf die Beschlussfassung über die Bestellung oder Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (…vgl. Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 19. Aufl. 2016, § 18 GmbHG, Rn. 5 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2014 - 14 U 9/14 , GmbHR 2015, 192 ). - LG Darmstadt, 28.04.2026 - 18 O 44/24
Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen zwei Geschäftsführern im Rahmen der …
Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung kommt der unheilbaren Zerrüttung des Verhältnisses zwischen dem Kläger einerseits und jedenfalls seinem Mitgeschäftsführer C besondere Bedeutung zu, ohne dass aufgeklärt werde müsste, ob der Beitrag des Klägers schuldhaft und/oder größer als der Verursachens- oder Verschuldensbeitrag von C war (vgl. BGH, Urteil vom 24.2.1992 - II ZR 79/91; Beschluss vom 12.1.2009 - II ZR 27/08; OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 9.9.2014 - 14 U 9/14; KG, Beschluss vom 9.3.2023 - 2 U 56/19; OLG München, Schlussurteil vom 22.7.2010 - 23 U 4147/09; ferner: OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.2011 - 17 U 122/10). - FG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 1 K 2444/16
Umsatzsteuerliche Organschaft - Finanzielle Eingliederung - Zwischengeschaltete …
Auch stand dem Kläger allein aufgrund des Vorausvermächtnisses hinsichtlich des Geschäftsanteils Nr. 1 kein Stimmrecht zu (Beschluss des OLG Stuttgart vom 9. September 2014 14 U 9/14 , GmbHR 2015, 192 Rn. 15 ). - KG, 23.06.2025 - 22 W 26/25
Eintragung des Wechsels der Geschäftsführung einer GmbH im Handelsregister; …
Rn. 19 Es kann vorliegend allerdings sogar dahinstehen, ob eine solche Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft wirksam erfolgt ist, obwohl in der Abberufung eines Miterben von der Geschäftsführerposition eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, da der Gesellschaftsanteil der Erbengemeinschaft sich dadurch nicht wesentlich verändert i.S.d. §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 3 BGB (vgl. LG Tübingen…, Urteil vom 24. Januar 2014 - 21 O 33/13 -, juris Rn. 55f), und diese Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft von der Mehrheit der Erben ausgeführt werden kann (s. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2014 - 14 U 9/14 -, juris Rn. 7). - KG, 23.06.2025 - 22 W 6/25 Es kann vorliegend allerdings sogar dahinstehen, ob eine solche Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft wirksam erfolgt ist, obwohl in der Abberufung eines Miterben von der Geschäftsführerposition eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, da der Gesellschaftsanteil der Erbengemeinschaft sich dadurch nicht wesentlich verändert i.S.d. §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 3 BGB (vgl. LG Tübingen…, Urteil vom 24. Januar 2014 - 21 O 33/13 -, juris Rn. 55f), und diese Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft von der Mehrheit der Erben ausgeführt werden kann (s. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2014 - 14 U 9/14 -, juris Rn. 7).
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